(Brasilia) Kurz vor der Reise von Papst Franziskus zum Weltjugendtag nach Brasilien ist in dem lateinamerikanischen Land ein liturgischer Skandal ausgebrochen. Der Erzbischof von Cuiabá, Milton Antonio dos Santos hat in einem lehramtlichen Schreiben an seine Erzdiözese den Gläubigen den knienden Kommunionempfang verboten. Die Realpräsenz Christi erwähnt Erzbischof dos Santos in seinem Lehrschreiben vom 11. Juli nie. Nie, daß die Eucharistie das wirklich fleischgewordene Wort Gottes ist.
Verbot der „Einheitlichkeit“ wegen
Der Erzbischof begründet seine „Weisung“ mit der „Einheitlichkeit der Gemeinschaft“. Diese sieht der Erzbischof durch den knienden Kommunionempfang in den Mund bedroht.
„Der eigentliche Fehler lag bei Johannes Paul II., der ihn 2000 zum Bischof von Corumba im brasilianischen Bundesstaat Mato Grosso do Sul ernannte und ihn 2003 zum Erzbischofkoadjutor von Cuibá mit Nachfolgerecht beförderte, wo er 2004 Erzbischof wurde“, so der Kirchenhistoriker und katholische Blogger Francisco de la Cigoña. Dos Santos wurde noch wenige Tage vor dem Rücktritt des brasilianischen Kardinals Lucas Moreira Neves als Präfekt der Bischofskongregation als Bischof installiert.
Der brasilianische Oberhirte begibt sich mit seinem Verbot und seiner Begründung dafür auf dünnes Eis. In seinem Schreiben beruft er sich auf die Instruktion Eucharisticum Mysterium der damaligen Ritenkongregation von 1967. Die seither getätigten lehramtlichen Aussagen ignoriert er.
Diese sehen die Mundkommunion ausdrücklich als ordentliche und damit eigentliche Form des Kommunionempfangs vor. Die stehende Handkommunion stellt seit der Nachkonzilszeit lediglich eine gewährte Ausnahme dar. Zudem befindet sich der Erzbischof, der sich auf die „Gemeinschaft“ beruft, nicht in der Gemeinschaft mit den Päpsten, weder mit Franziskus noch mit Benedikt XVI., die beide knienden Kommunikanten die Mundkommunion spenden.
Erzbischof auf dünnem Eis
Während der kniende Kommunionempfang immer erlaubt ist, kann der stehende zusätzlich durch die zuständige Bischofskonferenz erlaubt sein. Sowohl die Einführung in das Missale Romanum als auch die Instruktion Redemptionis Sacramentum von 2002 sprechen eine klare Sprache. In einem Schreiben der Gottesdienstkongregation an einen Diözesanbischof, Protokoll 1322/02/L, vom 1. Juli 2002, werden die kanonischen und lehramtlichen Grundlagen dargelegt.
Die Konzilskonstitution Sacrosanctum Concilium stellt unter Nummer 22, Absatz 3 fest, daß es niemandem erlaubt ist, auf eigene Faust irgendetwas in der Liturgie hinzuzufügen, wegzulassen oder zu ändern. Laut Sacrosanctum Concilium, Nummer 22, Absatz 1, fällt die alleinige Zuständigkeit für die Liturgie dem Heiligen Stuhl zu, der auch der einzige rechtmäßige Gesetzgeber ist. Canon 838, Paragraph 1 des Kirchenrechts wiederholt diesen Rechtssatz.
Interessant in diesem Zusammenhang, daß die Erzdiözese Ciuabá 2012 eine Meinungsumfrage durchführte, bei der sie die Gläubigen ausdrücklich fragte, ob sie kniend die Mundkommunion empfangen. 57,3 Prozent der Gläubigen antworteten mit Ja. Eine Verhaltensweise, die ausdrücklich mit der Nachahmung des Vorbildes von Papst Benedikt XVI. in Zusammenhang gebracht wurde.
Der Rückzieher nach Protesten – 57 Prozent der Gläubigen empfangen kniende Mundkommunion
Das Schreiben des Erzbischofs war zunächst auch auf die Internetseite des Erzbistums gesetzt worden. Wenige Stunden nach Veröffentlichung eines Artikels der traditionsverbundenen Seite Frates in Unum wurde es am 13. Juli entfernt. Fratres in Unum forderte die Gläubigen der Erzdiözese auf, gegen das rechtswidrige Verbot beim Erzbischof, der Gottesdienstkongregation in Rom und der Apostolischen Nuntiatur in Brasilien zu protestieren. Im erzbischöflichen Palais gingen sofort zahlreiche Proteste ein, so daß der Erzbischof den Rückzug antrat. Am heutigen Dienstag wurde eine korrigierte Fassung des Schreibens von Erzbischof Dos Santos veröffentlicht. „Wie für brasilianische Bischöfe üblich, wird darin kein Fehler eingestanden, sondern ‚präzisiert‘ “, wie Fratres in Unum die Wende kommentiert. In der neuen Fassung erklärt der Erzbischof, daß es jedem Gläubigen frei steht, stehend oder kniend die heilige Kommunion zu empfangen und er „nie“ jemand zur Handkommunion „verpflichten“ wollte.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Fratres in Unum
„Der eigentliche Fehler lag bei Johannes Paul II. …“ So ist es. Er hat uns reihenweise solche dreisten Oberhirten beschert. Unter anderem deshalb werde ich die Eiligsprechung dieses Papstes konsequent ignorieren.
Es ist erfreulich und ermutigend festzustellen, daß Proteste ab und zu doch etwas bewirken. Wir sollten das nutzen, und zwar unermüdlich. Momentan scheint es das einzige Mittel zu sein, durch Protest und Gebet etwas zu erreichen.
Die röm. kath. Kirche kennt als geltende Regel alleine die kniende Mundkommunion. Das „Indult“ ( Befreiung vom geltenden Recht ) für die erzwungene „Hand- und Stehkommunion“ ist denn niemals auch nur andeutungsweise mit irgendeinem Dekret des Vaticanum II. zu belegen !
S.E. Kardinal Antonio Cañizares Llovera, Präfekt der päpstlichen Kongregation für Gottesdienst und Sakramentenordnung in einem Interview im Jahre 2011:
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„Es ist empfehlenswert,
dass die Gläubigen die Kommunion in den Mund und auf Knien empfangen
[.…]
Es ist einfach das Wissen, dass wir vor Gott selbst stehen und dass Er zu uns gekommen ist und wir ihn nicht verdienen.
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Wenn wir die Kommunion trivialisieren, trivialisieren wir alles,
und wir können einen so wichtigen Augenblick nicht verlieren, wie es das Kommunizieren ist, wie es das Anerkennen der Realpräsenz des dort gegenwärtigen Christus ist, des Gottes, der die Liebe aller Liebe ist,
wie wir in einem spanischen Lied singen
[.…]
Ich glaube, dass es für die ganze Kirche notwendig ist, die Kommunion auf den Knien zu empfangen“
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