(Rom) Derzeit versucht die Homo-Lobby in fast allen westlichen Staaten Sondergesetze gegen “Homophobie“ durchzusetzen. Die Vereinigung Juristen für das Leben hat sich mit einem Appell an die Politik gewandt, den im italienischen Parlament vorliegenden Gesetzentwurf fallenzulassen. Der Entwurf stelle eine „ernsthafte Bedrohung gegen Grund- und Menschenrechte dar, die von der italienischen Verfassung anerkannt werden, unter diesen die Meinungsfreiheit (Artikel 21) und die Religionsfreiheit (Artikel 19)“, heißt es in einer Erklärung des Vorsitzenden Gianfranco Amato.
Die Verabschiedung des Gesetzes gegen „Homophobie“ würde es ermöglichen jene strafrechtlich zu verfolgen, die öffentlich die Abgeordneten und das Parlament auffordern, die „Homo-Ehe“ nicht zu legalisieren. Der Gesetzentwurf könnte dazu führen, jene zu kriminalisieren, die öffentliche Kampagnen gegen Sonderrechte für Homosexuelle organisieren und durchführen. Dasselbe wäre möglich gegen alle, die öffentlich die Heilige Schrift zitieren und erklären, daß Homosexualität „Unzucht“ ist (Gen 19,1–29; 1 Kor 6,9–10; 1 Tim 1,10) oder öffentlich sagen, daß homosexuelle Handlungen eine Verhaltensstörung darstellen, „in sich ungeordnet“ sind und „gegen Naturgesetze“ verstoßen.
Allein diese Möglichkeit zeigen auf, so die italienischen Juristen für das Leben, daß das Gesetz als Maulkorberlaß angelegt sei und alle Voraussetzung in sich berge, daß der Staat als Meinungs- und Gesinnungspolizei einer kleinen Minderheit mißbraucht werden solle. Das Gesetz spiegle eine präzise ideologische Haltung wider, die auf gesetzlicher und strafrechtlicher Ebene nicht nur völlig überflüßig, sondern eine Bedrohung der Rechtsordnung darstelle. „Die Homosexuellen genießen über genau dieselben im Strafrecht vorgesehenen Instrumente wie alle anderen Bürger auch, um sich vor Diskriminierung, Gewalt oder die Verletzung ihrer Menschenwürde zu schützen“, so die Juristenvereinigung.
Der Gesetzentwurf gegen Homophobie habe in der Rechtsordnung eines zivilisierten Staates nichts zu suchen. Er schaffe einerseits ungerechtfertigte Privilegien und beeinträchtige gleichzeitig zentrale Elemente der geltenden Rechtsordnung auf schwerwiegende Weise. Welche negativen Auswirkungen ein solches Gesetz habe, zeige die „berüchtigte“ Section 5 des Public Order Act in Großbritannien, die seit Januar in Kraft ist (siehe eigenen Bericht).
Aus diesem Grunde appellieren die Juristen für das Leben an die Abgeordneten und Senatoren des Italienischen Parlaments „und alle Menschen guten Willens“, einem solchen Gesetzentwurf nicht zuzustimmen und aus der geltenden Rechtsordnung fernzuhalten.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana