Appell der „Juristen für das Leben“: Gesetzentwurf gegen “Homophobie“ stoppen – Angriff auf Meinungsfreiheit


Nein zu Sonderrechten für Homos(Rom) Der­zeit ver­sucht die Homo-Lob­by in fast allen west­li­chen Staa­ten Son­der­ge­set­ze gegen “Homo­pho­bie“ durch­zu­set­zen. Die Ver­ei­ni­gung Juri­sten für das Leben hat sich mit einem Appell an die Poli­tik gewandt, den im ita­lie­ni­schen Par­la­ment vor­lie­gen­den Gesetz­ent­wurf fal­len­zu­las­sen. Der Ent­wurf stel­le eine „ernst­haf­te Bedro­hung gegen Grund- und Men­schen­rech­te dar, die von der ita­lie­ni­schen Ver­fas­sung aner­kannt wer­den, unter die­sen die Mei­nungs­frei­heit (Arti­kel 21) und die Reli­gi­ons­frei­heit (Arti­kel 19)“, heißt es in einer Erklä­rung des Vor­sit­zen­den Gian­fran­co Amato.

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Die Ver­ab­schie­dung des Geset­zes gegen „Homo­pho­bie“ wür­de es ermög­li­chen jene straf­recht­lich zu ver­fol­gen, die öffent­lich die Abge­ord­ne­ten und das Par­la­ment auf­for­dern, die „Homo-Ehe“ nicht zu lega­li­sie­ren. Der Gesetz­ent­wurf könn­te dazu füh­ren, jene zu kri­mi­na­li­sie­ren, die öffent­li­che Kam­pa­gnen gegen Son­der­rech­te für Homo­se­xu­el­le orga­ni­sie­ren und durch­füh­ren. Das­sel­be wäre mög­lich gegen alle, die öffent­lich die Hei­li­ge Schrift zitie­ren und erklä­ren, daß Homo­se­xua­li­tät „Unzucht“ ist (Gen 19,1–29; 1 Kor 6,9–10; 1 Tim 1,10) oder öffent­lich sagen, daß homo­se­xu­el­le Hand­lun­gen eine Ver­hal­tens­stö­rung dar­stel­len, „in sich unge­ord­net“ sind und „gegen Natur­ge­set­ze“ verstoßen.

Allein die­se Mög­lich­keit zei­gen auf, so die ita­lie­ni­schen Juri­sten für das Leben, daß das Gesetz als Maul­korb­er­laß ange­legt sei und alle Vor­aus­set­zung in sich ber­ge, daß der Staat als Mei­nungs- und Gesin­nungs­po­li­zei einer klei­nen Min­der­heit miß­braucht wer­den sol­le. Das Gesetz spieg­le eine prä­zi­se ideo­lo­gi­sche Hal­tung wider, die auf gesetz­li­cher und straf­recht­li­cher Ebe­ne nicht nur völ­lig über­flü­ßig, son­dern eine Bedro­hung der Rechts­ord­nung dar­stel­le. „Die Homo­se­xu­el­len genie­ßen über genau die­sel­ben im Straf­recht vor­ge­se­he­nen Instru­men­te wie alle ande­ren Bür­ger auch, um sich vor Dis­kri­mi­nie­rung, Gewalt oder die Ver­let­zung ihrer Men­schen­wür­de zu schüt­zen“, so die Juristenvereinigung.

Der Gesetz­ent­wurf gegen Homo­pho­bie habe in der Rechts­ord­nung eines zivi­li­sier­ten Staa­tes nichts zu suchen. Er schaf­fe  einer­seits unge­recht­fer­tig­te Pri­vi­le­gi­en und beein­träch­ti­ge gleich­zei­tig zen­tra­le Ele­men­te der gel­ten­den Rechts­ord­nung auf schwer­wie­gen­de Wei­se. Wel­che nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen ein sol­ches Gesetz habe, zei­ge die „berüch­tig­te“ Sec­tion 5 des Public Order Act in Groß­bri­tan­ni­en, die seit Janu­ar in Kraft ist (sie­he eige­nen Bericht).

Aus die­sem Grun­de appel­lie­ren die Juri­sten für das Leben an die Abge­ord­ne­ten und Sena­to­ren des Ita­lie­ni­schen Par­la­ments „und alle Men­schen guten Wil­lens“, einem sol­chen Gesetz­ent­wurf nicht zuzu­stim­men und aus der gel­ten­den Rechts­ord­nung fernzuhalten.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Cor­ri­spon­den­za Romana

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4 Comments

  1. Wenn das tat­säch­lich stimmt, daß die Homo­lob­by in unse­rer Gesell­schaft einen quan­ti­ta­ti­ven Anteil von ca. 2,… % hat, bedeu­tet das doch prak­tisch: die­se Min­der­heit hat dem übri­gen Anteil von rd. 98,..% – also einer enor­men Mehr­heit, so alles an homo-spe­zi­el­len Son­der­ge­setz­ten ver­paßt . So fragt man sich inzwi­schen: war­um müs­sen wir von der über­gro­ßen Bevöl­ke­rungs­mehr­heit uns das a l l e s und jedes von die­sen Extra­ge­set­zen eigent­lich für den all­ge­mei­nen All­tags­ab­lauf so wider­spruchs­los vor­set­zen las­sen. Dann kommt zu allem jetzt noch ihr (der Homo­lob­by) geziel­tes Ver­lan­gen dazu, daß sie durch ein wei­te­res Ver­bot die freie Mei­nungs­äu­ße­rung unter Stra­fe stel­len wol­len. Das erin­nert einen in fata­ler Wei­se an die Nazi­zeit. Soll das etwa für die (Min­der­heit der) Homo­lob­by durch eine Hin­ter­tür zurück­keh­ren ? Und wie wäre es, wenn nun eine ande­re gesell­schaft­li­che Min­der­heit auch auf die Idee käme, und uns durch ein ande­res sogen. Minderheiten-„Schutzgesetz“ unter ihren Druck set­zen woll­ten, könnten !

  2. Wie voll­kom­men Recht doch S.E. Erz­bi­schof Cre­pal­di von Tri­est hat:
    -
    „Die Homo­se­xu­el­len-Lob­by defi­niert jeg­li­che Kri­tik an ihr in homo­phob und kri­mi­nell um.
    Die Homo-Ideo­lo­gie ist ein HEIMTÜCKISCHES Pro­gramm, das sich fort­schritt­lich und libe­ral aus­gibt, um allen einen Maul­korb auf­zu­set­zen und die Frei­heit zu rauben“

  3. Wie oft haben nach­fol­gen­de Gene­ra­tio­nen gefragt:
    „Wie konn­tet Ihr nur zulas­sen, dass …?“ -
    als es um die sich aus­brei­ten­de Nazi-Ideo­lo­gie ging.

    Heu­te sind es ande­re The­men, u.a. Gen­der-Main­strea­ming, Vor­rang­stel­lung von Homosexualität …
    Die­se wer­den durch­ge­drückt und aufgezwungen.
    Ob wider­spruchs­los oder unter Pro­test sei­tens der Ber­völ­ke­rung – es spielt kei­ne Rolle.
    Die­ses Pro­gramm wird durch­ge­zo­gen mit ver­mut­lich unab­seh­ba­ren Folgen.
    Dies beweist. Auch heut­zu­ta­ge kann ein Den­ken eta­bliert und das Emp­fin­den gro­ßer Bevöl­ke­rungs­krei­se miss­ach­tet werden.
    Es muss nur genü­gend Druck dahin­ter stehen.
    Wenn dann noch die Gerich­te hinzukommen,
    die Medi­en sich als Hand­lan­ger betätigen,
    zudem der Glau­be an Gott zer­brö­selt – und damit jeg­li­cher inne­rer Halt entfällt…
    Der Mani­pu­la­ti­on wird dadurch Tür und Tor geöffnet!
    Ob spä­ter auch Fra­gen an uns gerich­tet werden?

  4. Der Rechts­staat muss gegen die­se Bestre­bun­gen ver­tei­digt wer­den. Das ist nicht nur eine Sache für uns glau­bens­treue Katho­li­ken, son­dern für alle, die rechts­staat­lich denken.

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