(Vatikan/London) Die Nachricht wurde auf der Internetseite des Personalordinariats Unserer Lieben Frau von Walsingham veröffentlicht, dem ersten von mehreren unter Papst Benedikt XVI. errichtenen Personalordinariaten für Anglikaner, die in die volle Einheit mit Rom zurückkehren wollten. Benedikt XVI. schuf mit der Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus die Voraussetzungen dafür. Ausgegangen ist die Rückkehrbewegung von Anglikanern, die den liberalen Kurs der anglikanischen Kirchenführung nicht mehr mittragen wollten.
Wie erst jetzt bekannt wurde, nahm Papst Franziskus am vergangenen 31. Mai eine Ergänzung des Textes vor. Im Artikel 5 der Zusatzbestimmungen wurde eine Stelle über die „Neuevangelisierung“ eingefügt, wie der Vatikanist Andrea Tornielli berichtete.
Wörtlich heißt es: „Eine Person, die in der katholischen Kirche getauft wurde, aber die Sakramente der Initiation noch nicht vollendet hat, und später zum praktizierten Glauben der Kirche durch die evangelisatorische Mission des Ordinariats zurückkehrt, kann zum Ordinariat zugelassen werden und in diesem die Sakramente der Firmung oder der Erstkommunion oder beide empfangen.“
Im Kommentar zur Nachricht wird erklärt, daß die Ergänzung die Rolle der anglokatholischen Ordinariate in der Mission bestätigt. Die Ordinariate sind daher nicht nur ein kirchenrechtliches Instrument für jene, die in die Einheit mit Rom zurückkehren, aber bestimmte Elemente der anglikanischen Tradition bewahren wollen, sondern auch mit missionarischem Auftrag in das Werk der Neuevangelisierung eingebunden.
Die Präzisierung wurde eingefügt, weil in der katholischen Kirche getaufte und gefirmte Christen keinen Zugang zu den Personalordinariaten haben. Auch mit der Ergänzung von Papst Franziskus bleibt die Aufnahme in ein Personalordinariat an die Voraussetzung einer noch nicht vollständigen Initiation in die katholische Kirche verbunden, so wie es die Glaubenskongregation auf Weisung von Papst Benedikt XVI. unter Präfekt William Kardinal Levada festgelegt hatte. Damit gilt weiterhin, daß Katholiken sich nicht aus „subjektiven“ Gründen oder bloßer „persönlicher Präferenz“ einem anglokatholischen Personalordinariat anschließen können.
Der Eingriff von Papst Franziskus ändert nichts an der Apostolischen Konstitution seines Vorgängers, verstärkt aber den Auftrag zur Neuevangelisierung. Künftig können getaufte Katholiken, die den Weg des Glaubens verlassen haben, noch bevor sie vollständige Angehörige der katholischen Kirche geworden sind, und diesen Weg dann durch ein Personalordinariat wiederaufnehmen, ihn auch mit diesem fortsetzen.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Peronsalordinariat ULF von Walsingham
Das verstehe ich nicht.
Katholisch wird man doch durch die Taufe.
Die Taufe prägt doch ein ewiges Siegel in die Seele ein.
Oder ist das mittlerweile auch anders geworden?
es geht um den Sakramentenempfang die Nachricht ist sehr positiv