Anglikanische Personalordinariate – Ergänzung durch Papst Franziskus


anglokatholisches Personalordinariat der katholischen Kirche(Vatikan/​London) Die Nach­richt wur­de auf der Inter­net­sei­te des Per­so­nal­or­di­na­ri­ats Unse­rer Lie­ben Frau von Wal­sing­ham ver­öf­fent­licht, dem ersten von meh­re­ren unter Papst Bene­dikt XVI. errich­te­nen Per­so­nal­or­di­na­ria­ten für Angli­ka­ner, die in die vol­le Ein­heit mit Rom zurück­keh­ren woll­ten. Bene­dikt XVI. schuf mit der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on Angli­ca­n­o­rum coe­ti­bus die Vor­aus­set­zun­gen dafür. Aus­ge­gan­gen ist die Rück­kehr­be­we­gung von Angli­ka­nern, die den libe­ra­len Kurs der angli­ka­ni­schen Kir­chen­füh­rung nicht mehr mit­tra­gen wollten.

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Wie erst jetzt bekannt wur­de, nahm Papst Fran­zis­kus am ver­gan­ge­nen 31. Mai eine Ergän­zung des Tex­tes vor. Im Arti­kel 5 der Zusatz­be­stim­mun­gen wur­de eine Stel­le über die „Neue­van­ge­li­sie­rung“ ein­ge­fügt, wie der Vati­ka­nist Andrea Tor­ni­el­li berichtete.

Wört­lich heißt es: „Eine Per­son, die in der katho­li­schen Kir­che getauft wur­de, aber die Sakra­men­te der Initia­ti­on noch nicht voll­endet hat, und spä­ter zum prak­ti­zier­ten Glau­ben der Kir­che durch die evan­ge­li­sa­to­ri­sche Mis­si­on des Ordi­na­ri­ats zurück­kehrt, kann zum Ordi­na­ri­at zuge­las­sen wer­den und in die­sem die Sakra­men­te der Fir­mung oder der Erst­kom­mu­ni­on oder bei­de empfangen.“

Im Kom­men­tar zur Nach­richt wird erklärt, daß die Ergän­zung die Rol­le der anglo­ka­tho­li­schen Ordi­na­ria­te in der Mis­si­on bestä­tigt. Die Ordi­na­ria­te sind daher nicht nur ein kir­chen­recht­li­ches Instru­ment für jene, die in die Ein­heit mit Rom zurück­keh­ren, aber bestimm­te Ele­men­te der angli­ka­ni­schen Tra­di­ti­on bewah­ren wol­len, son­dern auch mit mis­sio­na­ri­schem Auf­trag in das Werk der Neue­van­ge­li­sie­rung eingebunden.

Die Prä­zi­sie­rung wur­de ein­ge­fügt, weil in der katho­li­schen Kir­che getauf­te und gefirm­te Chri­sten kei­nen Zugang zu den Per­so­nal­or­di­na­ria­ten haben. Auch mit der Ergän­zung von Papst Fran­zis­kus bleibt die Auf­nah­me in ein Per­so­nal­or­di­na­ri­at an die Vor­aus­set­zung einer noch nicht voll­stän­di­gen Initia­ti­on in die katho­li­sche Kir­che ver­bun­den, so wie es die Glau­bens­kon­gre­ga­ti­on auf Wei­sung von Papst Bene­dikt XVI. unter Prä­fekt Wil­liam Kar­di­nal Leva­da fest­ge­legt hat­te. Damit gilt wei­ter­hin, daß Katho­li­ken sich nicht aus „sub­jek­ti­ven“ Grün­den oder blo­ßer „per­sön­li­cher Prä­fe­renz“ einem anglo­ka­tho­li­schen Per­so­nal­or­di­na­ri­at anschlie­ßen können.

Der Ein­griff von Papst Fran­zis­kus ändert nichts an der Apo­sto­li­schen Kon­sti­tu­ti­on sei­nes Vor­gän­gers, ver­stärkt aber den Auf­trag zur Neue­van­ge­li­sie­rung. Künf­tig kön­nen getauf­te Katho­li­ken, die den Weg des Glau­bens ver­las­sen haben, noch bevor sie voll­stän­di­ge Ange­hö­ri­ge der katho­li­schen Kir­che gewor­den sind, und die­sen Weg dann durch ein Per­so­nal­or­di­na­ri­at wie­der­auf­neh­men, ihn auch mit die­sem fortsetzen.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Peron­salor­di­na­ri­at ULF von Walsingham

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2 Kommentare

  1. Das ver­ste­he ich nicht.
    Katho­lisch wird man doch durch die Taufe.
    Die Tau­fe prägt doch ein ewi­ges Sie­gel in die See­le ein.
    Oder ist das mitt­ler­wei­le auch anders geworden?

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