(Köln) Der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, ließ Kritikern antworten. Kritisiert wurde mit einer Protest-Mail-Aktion gegen dessen umstrittene Entscheidung, die „Pille danach“ ohne abtreibende Wirkung unter bestimmten Auflagen zu billigen und an katholischen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgeben zu lassen. Lebensrechtsorganisationen und katholische Ärzte sprechen von einer „Phantom-Pille“, weil bei jeder bisher bekannten „Pille danach“ eine abtreibende Wirkung nicht ausgeschlossen werden könne.
Meisner, dem die deutsche Bischofskonferenz am 21. Februar gefolgt ist, stützte sich in seiner Entscheidung auf die Studie der Vorsitzenden einer internationalen Abtreibungslobby. Zunächst wurde in Medien unter Berufung auf den Kardinal behauptet, Papst Benedikt XVI. sei über den Schritt informiert gewesen und habe ihn gebilligt. Eine Behauptung, die Kardinal Meisner wenige Stunden später nach einer Intervention aus Rom dementieren mußte.
Leider beantwortet Kardinal Meissner weiterhin nicht einige grundlegende Fragen, an erster Stelle, warum die wissenschaftlichen Argumente und die Bedenken der katholischen Ärzte ignoriert werden. Warum er es mit der Entscheidung so eilig hatte (stimmen Gerüchte, daß die grüne Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen mit der Streichung staatlicher Zuschüsse an die katholischen Gesundheitseinrichtungen gedroht hatte)? Warum wurde nicht eine neutrale wissenschaftliche Prüfung der „neuen Erkenntnisse“ abgewartet, wie dies inzwischen die Schweizer Bischöfe beschlossen haben?
So wurde die Replik des Kardinals zu einer Antwort, die keine ist.
Wir dokumentieren die Antwort des Erzbischofs von Köln, Joachim Kardinal Meisner an seine Kritiker:
Sehr geehrte Damen und Herren,
normalerweise werden Serienmails nicht beantwortet. Doch in diesem Fall ist eine Ausnahme deswegen angebracht, weil die Absender offensichtlich auf eine falsche Darstellung hereingefallen sind.
1. Kardinal Meisner hat die „Pille danach“ nicht „gerechtfertigt“. Er hat zu konkreten Präparaten gar nicht Stellung genommen, sondern die unveränderten kirchlichen Prinzipien zum Lebensschutz erklärt und die Verantwortung für die Anwendung dieser Prinzipien den Ärzten aufgegeben.
2. Die „Pille danach“ wurde in katholischen Krankenhäusern nicht „eingeführt“, sondern selbst für den Fall der Vergewaltigung wurde nach wie vor eine Abtreibung und auch die der Abtreibung gleichkommende Nidationshemmung abgelehnt. Nur die Hinauszögerung des Eisprungs wurde für vertretbar erklärt.
3. In der Erklärung des Kardinals wird nicht von einer Pille geredet, die nicht frühabtreibend sei. Es kommt überhaupt kein Pillenname vor.
4. Die Erzdiözese Köln hat sich keineswegs auf eine Studie der FIAPAC-Präsidentin berufen, sondern zur besseren Information für Interessierte auf Erklärungen der wissenschaftlichen deutschen Fachgesellschaften hingewiesen.
5. Die Behauptung des anonymen Betreibers der Internet-Kampagne, an der Sie sich beteiligt haben, es gebe kein Präparat, das nicht auch frühabtreibend wirkt, ist durch nichts belegt.
6. Der Herr Kardinal hat Ihrer Bitte, die Sachlage klarzustellen, längst entsprochen, nämlich mit der hier beiliegenden Erklärung, die es Ihnen gestattet, sich selbst ein Urteil zu bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Domvikar Msgr. Oliver Boss
Erzbischöflicher Geheimsekretär
Erzbischöfliches Haus
Sekretariat
Kardinal-Frings-Str. 10
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