(Köln) Der Erzbischof von Köln, Joachim Kardinal Meisner, ließ Kritikern antworten. Kritisiert wurde mit einer Protest-Mail-Aktion gegen dessen umstrittene Entscheidung, die „Pille danach“ ohne abtreibende Wirkung unter bestimmten Auflagen zu billigen und an katholischen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ausgeben zu lassen. Lebensrechtsorganisationen und katholische Ärzte sprechen von einer „Phantom-Pille“, weil bei jeder bisher bekannten „Pille danach“ eine abtreibende Wirkung nicht ausgeschlossen werden könne.
Meisner, dem die deutsche Bischofskonferenz am 21. Februar gefolgt ist, stützte sich in seiner Entscheidung auf die Studie der Vorsitzenden einer internationalen Abtreibungslobby. Zunächst wurde in Medien unter Berufung auf den Kardinal behauptet, Papst Benedikt XVI. sei über den Schritt informiert gewesen und habe ihn gebilligt. Eine Behauptung, die Kardinal Meisner wenige Stunden später nach einer Intervention aus Rom dementieren mußte.
Leider beantwortet Kardinal Meissner weiterhin nicht einige grundlegende Fragen, an erster Stelle, warum die wissenschaftlichen Argumente und die Bedenken der katholischen Ärzte ignoriert werden. Warum er es mit der Entscheidung so eilig hatte (stimmen Gerüchte, daß die grüne Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen mit der Streichung staatlicher Zuschüsse an die katholischen Gesundheitseinrichtungen gedroht hatte)? Warum wurde nicht eine neutrale wissenschaftliche Prüfung der „neuen Erkenntnisse“ abgewartet, wie dies inzwischen die Schweizer Bischöfe beschlossen haben?
So wurde die Replik des Kardinals zu einer Antwort, die keine ist.
Wir dokumentieren die Antwort des Erzbischofs von Köln, Joachim Kardinal Meisner an seine Kritiker:
Sehr geehrte Damen und Herren,
normalerweise werden Serienmails nicht beantwortet. Doch in diesem Fall ist eine Ausnahme deswegen angebracht, weil die Absender offensichtlich auf eine falsche Darstellung hereingefallen sind.
1. Kardinal Meisner hat die „Pille danach“ nicht „gerechtfertigt“. Er hat zu konkreten Präparaten gar nicht Stellung genommen, sondern die unveränderten kirchlichen Prinzipien zum Lebensschutz erklärt und die Verantwortung für die Anwendung dieser Prinzipien den Ärzten aufgegeben.
2. Die „Pille danach“ wurde in katholischen Krankenhäusern nicht „eingeführt“, sondern selbst für den Fall der Vergewaltigung wurde nach wie vor eine Abtreibung und auch die der Abtreibung gleichkommende Nidationshemmung abgelehnt. Nur die Hinauszögerung des Eisprungs wurde für vertretbar erklärt.
3. In der Erklärung des Kardinals wird nicht von einer Pille geredet, die nicht frühabtreibend sei. Es kommt überhaupt kein Pillenname vor.
4. Die Erzdiözese Köln hat sich keineswegs auf eine Studie der FIAPAC-Präsidentin berufen, sondern zur besseren Information für Interessierte auf Erklärungen der wissenschaftlichen deutschen Fachgesellschaften hingewiesen.
5. Die Behauptung des anonymen Betreibers der Internet-Kampagne, an der Sie sich beteiligt haben, es gebe kein Präparat, das nicht auch frühabtreibend wirkt, ist durch nichts belegt.
6. Der Herr Kardinal hat Ihrer Bitte, die Sachlage klarzustellen, längst entsprochen, nämlich mit der hier beiliegenden Erklärung, die es Ihnen gestattet, sich selbst ein Urteil zu bilden.
Mit freundlichen Grüßen
Domvikar Msgr. Oliver Boss
Erzbischöflicher Geheimsekretär
Erzbischöfliches Haus
Sekretariat
Kardinal-Frings-Str. 10
50668 Köln
„5. Die Behauptung des anonymen Betreibers der Internet-Kampagne, an der Sie sich beteiligt haben, es gebe kein Präparat, das nicht auch frühabtreibend wirkt, ist durch nichts belegt.“
Wie bitte? Die Beweislast liegt in diesem Fall bei Kardinal Meisner und nicht bei seinen Kritikern.
Katholischer Ärzteschaft und Lebensrechtlern wird mit dieser von Kard. Meisner zu verantwortenden unsäglichen Erklärung ins Gesicht geschlagen. Auch das ist eine klare Botschaft!
Sehr geehrter Herr Domvikar Msgr. Oliver Boss,
bitte erlauben Sie mir folgende Anmerkung zu machen, die lediglich meine persönliche Einschätzung widerspiegeln:
Zu 1: Die Stellungnahme von Kardinal Meisner war aus meiner Sicht ein Fehler, der enormen Schaden angerichtet hat. Es war kein Fehlurteil auf theologischer Ebene, die Moralprinzipien sind meines Erachtens richtig wiedergegeben. Aber offensichtlich liegt wohl ein Irrtum in der Einschätzung der Medikamente vor. Dies nicht konkret, da er kein Präparat genannt hat, jedoch ist die erzielte Botschaft in der breiten Bevölkerung aber meines Erachtens doch so, dass durch die Stellungnahme des Kardinals der Eindruck entstanden ist, es gäbe solche Präparate, die erlaubt wären.
Zu 2: Dies wird sich in der Praxis zeigen. Ich denke, dass der Kardinal durch seine Stellungnahme eine schleichende und praktische „Einführung“ sehr wohl ausgelöst hat, da er die Verantwortung der Einschätzung ob das jeweilige Präparat eine Einnistung verhindert auf den praktizierenden Arzt gelegt hat. Dies ist aus meiner Sicht unverantwortlich, solange die Ärzte sich selbst nicht sicher sind. Und das ist ja offensichtlich der Fall!
Zu 3: Obwohl nicht explizit erwähnt, bleibt diese Botschaft jedoch – den Medien sei dank – genau so in den Köpfen hängen. Und da man die Medien ja kennt, muss man sich dieser Wirkung vor Veröffentlichung einer solchen Stellungnahme bewusst sein.
Zu 4: Wenn man nicht auf beide Seiten der Medaillie hinweist, ist dies kein faires Spiel.
Die Moralprinzipien, hier zur Verhütung, mögen richtig wiedergegeben sein, sind jedoch keinesfalls solche. Prinzipien müssen als solche taugen. Hier jedoch bestehen Widersprüche.
Ich wiederhole mich:
Nach wie vor verstehe ich die Haltung der Kirche nicht. Wieso soll man ein unschuldiges Kind verhüten „dürfen“, nur weil sein Vater ein Krimineller ist? Worin liegt die Notwehr? Notwehr gibt es nur gegen ein Übel, die Vergewaltigung wird NICHT verhindert. Ist das Kind also ein Übel?
Und wie schaut es aus, wenn eine Frau einen Mann vergewaltigt (ist schon vorgekommen, auch das macht Viagra möglich)? Ist dann (Danach-)Verhütung auch legitim? Ist Verhütung ohnehin bei außerehelischem Verkehr legitim, da das Schutzgut des Verbotes der künstlichen Verhütung die Natürlichkeit und Wesensgemäßheit der Eheleute ist – und nicht die Schenkoffenheit Gottes für das Leben?
Alles unbeantwortete Fragen, werter Kardinal.
Die Probleme fangen eben nicht erst bei der Nidationshemmung an. (Wobei die Blauäugigkeit und/oder Sophisterei der Bischöfe hier unübersehbar ist.) Die Position der Kirche zur Verhütung ist bereits unklar – und schon das schadet der Verteidigung des gottgewollten Lebens.
Daß die demokratischen Machthaber die Kirche erpressen, darf als sicher gelten. Euphemistisch heißt das, daß man im Gespräch miteinander ist. Doch die Sprache der Hohepriester des demos ist nun einmal die kratie. Von archie kann hier keine Rede sein. Und das ist ebenso beängstigend: Daß die Kirche ihre Freiheit nicht mehr verteidigt. Es wird Zeit für eine offensive Haltung der Kirche: „Man verlangt von uns, unsere Hand zu Unrecht zu reichen!“ Das wäre eine klare Aussage. Leider ist die Kirche, insbesondere in Deutschland, durch die zweifelhafte Steueranbindung an den Staat korrumpiert. Ohne dies wäre selbst das VK2 anders gelaufen. Es wird allerhöchste Zeit, daß der Staat in D die laufenden Schadensersatzvergütungen an die Kirche kapitalisiert abgilt. Bei aller Diplomatie: So geht es nicht mehr weiter.
Zu 5: Dieser Punkt ist aus meiner Sicht in diesem Fall unqualifiziert, weil dies nicht bewiesen werden muss. Im Gegenteil, ich denke die Stellungnahme von Kardinal Meisner hätte in Anbetracht der Gesetze Gottes einen vorausgegangenen Beweis, dass es ein Präparat gibt, dass nicht auch frühabtreibend wirkt, erfordert. Hier Verweise ich im Interesse der Fairness und Transparenz auf die Stellungnahme der Ärztevereinigung St. Lukas e.V.: http://www.kathmed.de/images/bilddaten/wissenschaftliche_darlegung_wirkungsweise_postkoitalpille.pdf sowie http://www.kathmed.de/.
„kann nach aktueller wissenschaftlicher Datenlage eine frühabtreibende Wirkung der Postkoitalpille nicht sicher ausgeschlossen werden!“. Mit anderen Worten, es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass die Pille auch das werdende Leben tötet. Damit ist aber ihre Verwendung ausgeschlossen, denn man darf in einer schwerwiegenden Frage (Leben oder Tod) keine Wahrscheinlichkeitsentscheidung treffen. Man müsste hundertprotzentige Sicherheit haben, dass es nicht zur Tötung kommt. Diese Sicherheit kann von den Herstellern der Medikamente – trotz der von Meisner zitierten Stellungnahme der Gynäkologen – nicht gewährleistet werden. Also darf die Einnahme definitiv nicht erlaubt werden!
Diese Entscheidung ist also wie ein Dammbruch, denn die Pille, von der die Bischöfe sprechen, die gibt es in der Realität ja wohl nicht.
Ich befürchte, dass Kardinal Meisner auf eine falsche Darstellung hereingefallen ist. Die Schweizer Bischofskonferenz hat vielleicht aus dem Fehler der Deutschen Bischofskonferenz gelernt. Man wird sehen. Was ich auf jeden Fall nicht verstehen kann, ist die scheinbare Eile einer solchen Erklärung, ohne alle Seiten dieses Themas wirklich vollständig beleuchtet zu haben.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Ich war sehr erfreut eine Rückantwort zu erhalten.
Erlauben Sie mir bitte auch noch Sie einzuladen für Höchwürden, Kardinal Meisner zu beten. Auf dass er den Hl. Geist erlaubt ihn im Konklave zu führen und zu leiten. Auf dass er unserem Herrn Jesus Christus und seiner Kirche treu bleibe und ein würdiger Diener der einen, einzigen, unveränderlichen und unerschütterlichen Wahrheit bleibe.
Mit freundlichen Grüßen,
T.L.
Die Frage ist doch einfach. Werden an katholischen Krankenhäusern fürderhin Kinder ermordet oder nicht?
Es gibt überhaupt keinen Grund für eine Rechtfertigung, schon gar nicht, solange der Kardinal in Rom weilt. Das Nachziehen anderer deutscher Bistümer unterstreicht die Überzeugung, daß so gehandelt werden sollte, wie es im Erzbistum Köln der Fall ist. Es hilft keinem Opfer einer Gewalttat, wenn von Seiten, die den Bedarf haben, die Kirche falsch zu verstehen, eine Medienkamagne inszeniert wird. Und nur diesen Sinn hat die Entscheidung deutscher Bischöfe: Das Leid der Opfer von Gewalttaten soll unter der Bedingung der Lebenserhaltung gemindert werden.
In diesen Antwortschreiben ist doch klar die Handschrift des deutschsprachigen Episkopates zu erkennen. Sie wollen einfach der Welt gefallen, und sprechen daher vielfach nur mehr das aus, was die Welt hören will. Und erst wenn ein Aufschrei noch wahrlich katholischer Gläubigen erfolgt, versucht sich das Episkopat zuerst mit Blind, Taub und Stumm aus der Affäre zu stehlen, und falls dies nicht gelingt wird mit Phrasenhaften Wörtern ein weiteres mal versucht sich zu Rechtfertigen. Und ohne mit den Wimpern zu zucken werden diese Wörter aus dem Heiligen Willen Gottes unseres Herrn,
Matthäus: 5. 37
Euer Jawort sei vielmehr ein Ja, euer Nein ein Nein. Was darüber ist, das ist vom Bösen.
Verraten.
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen.
Das Ordinariat argumentiert mit einem angeblichen Zeitfenster zwischen Geschlechtsakt und Empfängnis. Dieses Zeitfenster könne man ausnutzen, um die Empfängnis nachträglich zu verhüten.
Dieses Zeitfenster mag es tatsächlich in der Phantasie mancher Wissenschaftler geben.
Es wird da ohne gebührende Bedenken von einem „Geschlechtsakt“ gesprochen.
Das unglaubliche Ereignis an der betroffenen jungen Frau war ein brutales Verbrechen ! Das darf man nicht mit noch so fromm gemeinte Erklärungen herunter-
erklären wollen. Von einem sittlich geprägtem „Geschlechtsakt“ sollte man eigentlich nur sprechen bei einem gegenseitigen Ja aus einer würdigen Liebe, die
letztlich auch vor und mit Gott bestehen kann.
Kardinal Meisner befürwortet ja auch eifrig die Beschneidung kleiner Jungs. Der Schutz kleiner Kinder vor Gewalthandlungen scheint für ihn kein Thema zu sein, wenn er selbst den Tod noch kleinerer Buben und Mädchen im Eileiter in Kauf nimmt.
Sei es so. Was fehlt, ist das Eingeständnis dieser Haltung seitens des Kardinals.