Erzbischof Eguren: Der Heilige Stuhl hat bei ‚Pille danach‘ nichts geändert


mjae01(Lima) Der Vor­sit­zen­de der Kom­mis­si­on für Fami­lie, Kin­der und Ver­tei­di­gung des Lebens in der Perua­ni­schen Bischofs­kon­fe­renz, Erz­bi­schof José Anto­nio Egu­ren, hat dar­auf hin­ge­wie­sen, daß der Hei­li­ge Stuhl sei­ne Hal­tung zur ‚Pil­le danach‘, wegen deren poten­ti­ell abor­ti­ver Wirk­wei­se, nicht geän­dert, und damit Klar­heit geschaf­fen habe in Bezug auf die „ein­sa­me und über­ra­schen­de“ Erklä­rung der deut­schen Bischö­fe, die deren Gebrauch in katho­li­schen Kran­ken­häu­sern in Deutsch­land für Frau­en erlaubt hat, die Opfer einer Ver­ge­wal­ti­gung gewor­den sind.

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Der Erz­bi­schof von Piura und Tum­bes (Peru), erin­ner­te dar­an, daß der deut­sche Epi­sko­pat sich auf „die Ver­füg­bar­keit neu­er Prä­pa­ra­te mit geän­der­ter Wirk­wei­se“ der ‚Pil­le danach‘ bezo­gen hat­te, die nicht eine abor­ti­ve Wir­kung haben. Doch „er hat nicht auf­ge­zeigt, wor­in die­se Ände­run­gen bestün­den, noch wel­che neu­en wis­sen­schaft­li­chen Stu­di­en die­se Behaup­tung stützen“.

In die­sem Sinn erin­ner­te er dar­an, daß bis „zum heu­ti­gen Tage die seriö­se­sten Her­stel­ler die­ses Phar­ma­pro­duk­tes aner­ken­nen, daß die PD (‚Pil­le danach‘) oder OEC (‚Oral Emer­gen­cy Con­tracep­ti­on‘ /​ ‚Ora­le Not­fall­kon­tra­zep­ti­on‘) über drei mög­li­che Wirk­me­cha­nis­men ver­fügt: Die Ovu­la­ti­on zu ver­hin­dern, die Beweg­lich­keit des Sper­mas zu beein­träch­ti­gen und die Implan­ta­ti­on des Embry­os zu ver­mei­den. Die­ser letz­te, die Implan­ta­ti­on oder Nida­ti­on (Ein­ni­stung) des Embry­os (das heißt, eines neu­en Men­schen) in der Gebär­mut­ter zu ver­mei­den, ist eine Abtreibung“.

„Auch die Fede­ral Drug Admi­ni­stra­ti­on (FDA), die Behör­de für die Kon­trol­le der Medi­ka­men­te und Phar­ma­pro­duk­te, wel­che die Stan­dards für die Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka fest­legt, und folg­lich auch für den Rest der Welt, aner­kennt bis zum heu­ti­gen Tage die poten­ti­ell abor­ti­ve Wirk­wei­se der PD oder OEC“, füg­te er hinzu.

„Also –bekräf­tig­te er– kennt man kei­ne ‚Pil­le danach‘, deren abor­ti­ves Poten­ti­al von der inter­na­tio­na­len Wis­sen­schafts­ge­mein­de ein­mü­tig aus­ge­schlos­sen wür­de und noch weni­ger ihre Ver­mark­tung als sol­che. Folg­lich ist, unter die­sen Umstän­den und bis zu die­sem Zeit­punkt, ihr Gebrauch immer unmo­ra­lisch, auch im Fall von Vergewaltigung“.

Erz­bi­schof Egu­ren wies dar­auf hin, daß, „falls in Zukunft eine PD oder OEC ent­wickelt wür­de, wel­che die Eigen­schaf­ten auf­wei­sen wür­de, die die Sitt­lich­keit ihres Ein­sat­zes nach einer Ver­ge­wal­ti­gung erlau­ben wür­de, der Hei­li­ge Stuhl es sein wird, der dies mit­tei­len wird, was bis dato nicht gesche­hen ist“.

Der Erz­bi­schof sag­te, daß, im Fal­le Perus, die Pil­le ver­bo­ten ist, da „das Nicht­vor­han­den­sein der abor­ti­ven Wirk­wei­se nicht bewie­sen wur­de“ und das perua­ni­sche Gesetz „den Embryo schützt, das heißt, das unge­bo­re­ne Kind ab sei­ner Empfängnis“.

„Auf die Anfra­ge, ob es sitt­lich ist, einer Frau nach der Ver­ge­wal­ti­gung eine ‚Pil­le danach‘ zu ver­ab­rei­chen, wel­che die Befruch­tung ver­hin­dert, das heißt, die ver­mei­det, daß die Sper­mi­en des unge­rech­ten Aggres­sors (des Ver­ge­wal­ti­gers) die Eizel­len des Opfers errei­chen, ist die Ant­wort ein­fach: Ja, solan­ge nicht die Gefahr besteht, daß das­sel­be Phar­ma­pro­dukt eine Abtrei­bung bewirkt, wenn die Befruch­tung bereits statt­ge­fun­den hät­te“, erklär­te er.

Den­noch, stell­te er klar, daß, „wenn­gleich die Ehe­leu­te nicht die Emp­fäng­nis­ver­hü­tung ver­wen­den dür­fen, um die Gebur­ten­häu­fig­keit zu regeln, da sie ein mora­lisch ver­werf­li­ches Mit­tel ist, die­se sitt­li­che Norm, die sich nicht geän­dert hat und sich nicht ändern kann, bei einer Ver­ge­wal­ti­gung kei­ne Anwen­dung fin­det. Die Ver­ge­wal­ti­gung ist eine unmensch­li­che und schwer­wie­gend unge­rech­te Hand­lung, folg­lich fin­den auf die­sen Fall die mora­li­schen Prin­zi­pi­en der legi­ti­men Ver­tei­di­gung Anwendung.“

Erz­bi­schof Egu­ren sag­te, daß, wenn­gleich der Ver­such zuläs­sig ist, die Befruch­tung als Ergeb­nis einer Ver­ge­wal­ti­gung mit eben­so zuläs­si­gen Mit­teln zu ver­hin­dern, sobald die Befruch­tung statt­ge­fun­den hat, „wir einen neu­en Men­schen vor uns haben“, des­sen Leben beschützt wer­den muß.

„Die­se Leh­re hat sich nicht geän­dert; sie bleibt unver­än­der­lich. Die direk­te, das heißt, als ein Ziel oder als ein Mit­tel gewoll­te, Abtrei­bung, steht in schwe­rem Gegen­satz zum Sit­ten­ge­setz (…). Nie ist es gerecht­fer­tigt, das emp­fan­ge­ne Kind zu töten, auch nicht unter den ver­werf­li­chen und bru­ta­len Umstän­den einer Ver­ge­wal­ti­gung“, beton­te er.

„Die über­wäl­ti­gen­den Fäl­le von Frau­en, die Opfer einer Ver­ge­wal­ti­gung gewor­den waren und schwan­ger wur­den und die wei­se und mutig das Leben ihres Kin­des zu erhal­ten wähl­ten, legen Zeug­nis dafür ab, daß es die­se Ent­schei­dung ist, wel­che wirk­lich über die Ver­ge­wal­ti­gung siegt, da sie die Wahl des Guten über das Böse ist und der Sieg der Lie­be über die Gewalt“, schloß er.

Text: ACI Prensa/​ Arzo­bis­pa­do de Piura /​ Über­set­zung Este­ban Ibañez
Bild: Privat

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10 Kommentare

  1. Her­vor­ra­gend! Dem ist nichts mehr hin­zu­zu­fü­gen. Erz­bi­schof Egu­rens Wor­te in der deut­schen Bischö­fe Ohren!!! Mögen die­se Wor­te auch sonst größt­mög­li­che Ver­brei­tung erfah­ren, vor allem in Deutsch­land. Ein Herz­lich‘ Vergelt’s Gott nach Peru!

  2. Es ist ja etwa undurch­sich­tig. Aber ich wür­de sagen, er stimmt mit den deut­schen Bischö­fen über­ein. Die Fra­ge ist wohl, auf wel­che Aus­sa­gen er sich kon­kret bezieht.

    Die gleich­zei­tig abtrei­ben­de Wir­kung der zuge­las­se­nen Prä­pa­ra­te ist allen Sei­ten bekannt. Die deut­schen Bischö­fe erlau­ben den Ein­satz nur dann, wenn sicher­ge­stellt ist, daß nicht die abtrei­ben­de Wir­kung ein­tritt, son­dern nur die befruch­tungs­ver­hin­dern­de. Der Umkehr­schluß des perua­ni­schen Bischofs: Kein Prä­pa­rat erfüllt die Bedin­gun­gen für eine Frei­ga­be durch die Kirche.

    • Die Pra­xis hat bereits mehr­fach gezeigt, dass es Unter­schie­de gibt zwi­schen Theo­rie (Leh­re, Regeln) und Durchführung.

      Fol­gen­de Sät­ze aus der Erklä­rung der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz von vor einer Woche zei­gen, dass die Pra­xis auch wei­ter­hin (und wohl in stär­ke­rem Maße) im Wider­spruch sein wird zu den heh­ren bischöf­li­chen Beteue­run­gen der lehr­amt­li­chen Aussagen:

      „Die deut­schen Bischö­fe ver­trau­en dar­auf, dass in Ein­rich­tun­gen in katho­li­scher Trä­ger­schaft die prak­ti­sche Behand­lungs­ent­schei­dung auf der Grund­la­ge die­ser moral­theo­lo­gi­schen Vor­ga­ben erfolgt. Auf jeden Fall ist die Ent­schei­dung der betrof­fe­nen Frau zu respektieren.“

      Die König­stei­ner Erklä­rung von 1968 lässt grüßen.

  3. Schein­bar lehrt in die­ser Kir­che jede Bischofs­kon­fe­renz nach ihrem Gusto. Wird Zeit, dass das Lehr­amt letzt­ver­bind­lich ent­schei­det, ob an katho­li­schen Kran­ken­häu­sern klei­ne Kin­der umge­bracht wer­den dürfen.

  4. Schön was man hier lesen kann, aber hat nicht auch die „Anti­ba­by­pil­le“ eine Früh­ab­trei­ben­de Wirkung?

    Das Wort­ge­schwaf­fel rund um die „Pil­le dan­nach“ sei­ner Em. Meis­ner, führ­te ja nur dazu das die „Früh­ab­trei­den­de Pil­le dan­nach“ in katho­li­schen Insti­tu­tio­nen ver­schrie­ben wer­den darf. Es wäre schön wenn die Deut­schen Bischö­fe sich end­lich vom Mythos der „Pil­le dan­nach die nicht Früh­ab­trei­bend wirkt“ ver­ab­schei­den wür­den und die gan­ze Ange­le­gen­heit rich­tig stel­len wür­den, im Sin­ne Got­tes unse­res Herrn. Anson­sten ist hier ja klar zu erken­nen, dass sich die Epi­sko­pa­ten des deutsch­spra­chi­gen Rau­mes an den Kon­zils­tex­ten ori­en­tie­ren, „Sag ja kein kla­res Wort und wenn dir dies doch ein­mal geschieht„ so rela­ti­vie­re es sofort mit dem näch­sten Satz, so das sich jeder das Aus­su­chen kann was ihm gera­de gefällt“.

    Mat­thä­us: 5. 37
    Euer Jawort sei viel­mehr ein Ja, euer Nein ein Nein. Was dar­über ist, das ist vom Bösen.

    • Auf die Kon­zils­tex­te kann sich die „König­stei­ner Erklä­rung“ zur Pil­le danach vom 22.02.2013 ganz bestimmt nicht beru­fen, bei aller Zwei­deu­tig­keit man­cher Text­stel­len im Vati­ca­num II. Zu sagen, sie wür­den sich „an den Kon­zils­tex­ten ori­en­tie­ren“, den Gefal­len soll­te man den Bischö­fen nicht tun.

  5. Welch „noble Bera­te­rIn­nen“ für die deut­schen Bischöfe !?
    Gün­ter Annen deckt auf:
    -
    „Frau Prof. Dr. Gem­zell Dani­els­son wur­de vor vier Jah­ren Prä­si­den­tin des Inter­na­tio­na­len Ver­bands der Abtrei­bungs­ärz­te „FIAPAC“, nach­dem der bekann­te Wie­ner Abtrei­ber Dr. Chri­sti­an Fia­la vom Prä­si­den­ten­amt zurück­ge­tre­ten war. 
    War es der Druck der Mas­sen­me­di­en, die mög­li­cher­wei­se die Abwei­sung eines „Ver­ge­wal­ti­gungs­op­fers“ an katho­li­schen Kran­ken­häu­sern in Köln kon­stru­iert hatten?

    Oder zum ande­ren der Ein­fluss vom Katho­li­ken­aus­schuss, einer Ver­ei­ni­gung katho­li­scher Lai­en im Erz­bis­tum Köln, die die Libe­ra­li­sie­rung der Kir­che betreiben?

    Oder gar die Ärz­te­schaft der katho­li­schen Kli­ni­ken selbst, die zu 60 % aus Nicht­ka­tho­li­ken besteht und sich vom mah­nen­den Zei­ge­fin­ger der katho­li­schen Moral­leh­re nicht sel­ten bevor­mun­det fühlt? 

    Oder hat­te der Kar­di­nal einen Bera­ter, wohl­mög­lich den Best­sel­ler­au­tor und ärzt­li­chen Direk­tor am katholischen 
    Ale­xia­ner Kran­ken­haus in Köln-Porz, Herrn Man­fred Lütz?
    In Köl­ner Krei­sen mun­kelt man, er habe Kar­di­nal Meis­ner den 
    Rat erteilt, sich bei sei­ner Ent­schei­dung auf neue­ste wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en der FIA­PAC-Prä­si­den­tin zu stüt­zen, die eine abtrei­ben­de Wir­kung der „Pil­le danach“ leugnet.“
    -

  6. Heu­te am 1.3. 2013 in der Zei­tung die WELT, Kar­di­nal Meis­ner, mei­nes Erach­tens von allen guten Gei­stern ver­las­sen, ent­schul­digt sich bei der Frau die Bera­tung nicht bekom­men hat, Papst Bene­dikt der XVI. hät­te sich um solch ver­irr­te Bischö­fe küm­mern sol­len anstatt kosten­pflich­ti­ge Bücher zu schreiben.

  7. Im Hin­blick auf die abtrei­ben­den Pil­len ist die kirch­li­che Uni­ver­sal­leh­re – Gott sei Dank – sehr klar. Aber was ist mit der Lebend­or­gan­spen­de? Ich wür­de mir wün­schen, dass der näch­ste Papst in die­ser Hin­sicht klar­stellt, was schwe­re Sün­de ist und was nicht.
    „Der Leib jedes Men­schen bil­det zusam­men mit dem Geist, der jedem gege­ben sei, ein unteil­ba­res Gan­zes, dem das Bild Got­tes selbst ein­ge­prägt ist. Es gilt also vor allem die Men­schen­wür­de und die per­so­na­le Ein­heit des Men­schen zu schüt­zen“, war die Rhe­to­rik Bene­dikt XVI. Die Ent­nah­me aus dem leben­den, „hirn­to­ten“ Kör­per wird als „ex cada­ve­re“ dekla­riert, das Leben des Organ­spen­ders fak­tisch durch Ärz­te­hand ter­mi­niert. Das muss öffent­lich-lehr­amt­lich als schwe­re Sün­de erklärt wer­den und von der bis­he­ri­gen Ansicht Abstand genom­men werden.

  8. Nach wie vor ver­ste­he ich die Hal­tung der Kir­che nicht. Wie­so soll man ein unschul­di­ges Kind ver­hü­ten „dür­fen“, nur weil sein Vater ein Kri­mi­nel­ler ist? Wor­in liegt die Not­wehr? Not­wehr gibt es nur gegen ein Übel. Ist das Kind ein Übel?
    Und wie schaut es aus, wenn eine Frau einen Mann ver­ge­wal­tigt (ist schon vor­ge­kom­men, auch das macht Via­gra möglich)?

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