(Vatikan) Als letzten Akt seines Pontifikats wird Papst Benedikt XVI. ein Ad-hoc-Motu proprio erlassen, das es den Kardinälen erlaubt, den Beginn des Konklaves vorzuziehen, dies berichtet der Vatikanist Andrea Tornielli. Es wird sich um die zweite Änderung der Apostolischen Konstitution Universi Dominici gregis handeln, mit der Papst Johannes Paul II. die Wahlordnung des Konklave festgelegt hatte.
In den vergangenen Tagen zeigten Kardinäle einen gewissen Unmut darüber, daß das Konklave möglicherweise länger dauern und damit in die Karwoche und Osterfesttage hineinreichen könnte. Laut der geltenden Wahlordnung muß das Konklave zwischen dem 15. und dem 20. Tag ab Beginn der Sedisvakanz stattfinden. Die Zeitangabe meinte bisher den Tod des regierenden Papstes. Der Wunsch der Kardinäle, das Konklave früher beginnen zu lassen, deutet an, daß sie auf jeden Fall vor Ostern zu einer Entscheidung kommen wollen. Rechtlich gesehen läßt die Päpstliche Konstitution jedoch keinen Spielraum für Interpretationen.
Der unerwartete Rücktritt des Papstes zieht damit weitere Änderungen nach sich, die durch Ad-hoc-Entscheidungen schnell herbeigeführt werden sollen. Die Bestimmungen Johannes Pauls II. sollten ausreichend Zeit lassen, daß die Kardinäle, auch aus entfernten Gegenden rechtzeitig nach Rom gelangen können. Der Druck der Kardinäle, die darauf beharren, daß durch die Rücktrittsankündigung ausreichend Zeit gegeben sei, und daher einem vorzeitigen Beginn nichts im Wege stehe, wurde in diesen Tagen immer größer. In Rom heißt es nun, der Heilige Stuhl ziehe es vor, selbst tätig zu werden, solange ein regierender Souverän vorhanden ist, um Eigenmächtigkeiten durch die Kardinäle, die einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen würden, zu verhindern.
Mit einem Motu proprio soll den Kardinälen die Möglichkeit eingeräumt werden, unter klar umrissenen Bedingungen den Beginn des Konklave vorzuziehen. Das Motu proprio wird vom noch regierenden Papst als „höchstem Gesetzgeber“, dem allein eine solche Änderung zusteht, erlassen, weshalb es kirchenrechtlich keine Hindernisse gibt, den Beginn des Konklaves bereits vor dem 15. März anzusetzen.
Ob die Kardinäle diese Möglichkeit nützen werden, können sie auf der Generalkongregation entscheiden, die nach dem Beginn der Sedisvakanz zusammentritt. Für eine eventuelle Vorziehung wird die absolute Mehrheit der Kardinäle notwendig sein oder anders ausgedrückt die Hälfte der Stimmen plus eine. Bei Stimmengleichheit wird die Stimme jenes Kardinals den Ausschlag geben, der den Vorsitz führt.
Zuletzt hatten sich zwei Kardinäle, deren Stimmen Gewicht haben, nämlich der Erzbischof von New York, Timothy Kardinal Dolan und der Erzbischof von Paris, André Kardinal Vingt-Trois gegen einen vorgezogenen Beginn des Konklave ausgesprochen. Eine Zeit der Vorbereitungen, des gegenseitigen Kennenslernens und der Möglichkeit ausführlicher über die Zukunft der Kirche zu sprechen, sei notwendig. Nicht nur in Rom sind zudem Stimmen zu hören, die angesichts der Ausnahmesituation, die durch den Rücktritt des Papstes entsteht, vor weiteren Improvisationen warnen.
Text: Vatican Insider/Giuseppe Nardi
Bild: Vatican Insider
Mir ist das unbegreiflich: Der Papst tritt zurück, er hat diese Entscheidung vor seinem Gewissen und im Gebet erwogen und sich dafür Zeit genommen, aber er wählt einen Zeitpunkt, der fast nicht unpassender sein könnte im Hinblick auf das Kirchenjahr. Warum ging es nicht einen Monat früher? Wenn ein Papst stirbt, ist der Termin des Konklave nicht zu ändern, aber bei einem Rücktritt ist doch zu vermeiden gewesen, dass sich das Konklave möglicherweise in die Karwoche, ja sogar bis Ostern hinzieht. Dass die Kardinäle das nicht wollen, sich möglicherweise vorschnell für einen Kandidaten entscheiden, um dem Termindruck zu entkommen, kann doch nicht ausgeschlossen werden.
Nun soll ein Ad-hoc-Motu Proprio Abhilfe schaffen.
Was ist los? Ich verstehe es nicht, und ich habe bisher auch noch keine Erklärung gefunden, die diesen Vorgang verstehbar macht.
@Liebe cuppa.
Über die Beweggründe und den Zeitpunkt des Papstrücktritts kann man leider und wurde auch viel, ja zuviel spekuliert. Am Faktum ändert das nichts. Ebenso wenig lässt sich der Schaden ermessen, der entstehen kann, sollten Kardinäle mit ihrem Favoriten die Oberhand gewinnen, die im Rücktritt des gegenwärtigen Pontifex eine neue Ära des Papstamtes sehen, offen die sakramentale Diakonenweihe der Frau fordern usw…
Über eines möchte ich aber beruhigen. Mit dem Motu proprio schafft Benedikt XVI. Rechtssicherheit, damit niemand ein etwaig früher beginnendes Konklave anfechten kann und es deshalb gar eine Neuauflage von Sedesvakantismus gibt, die Wahl eines Gegenpapstes und damit eine offene neue Kirchenspaltung.
Das Konklave ist eines der steng geregeltsten, weil wichtigsten oragnisatorischen Dinge. Verordnungen hierzu kann nur ein amtierender Papst vornehmen.
Nun steht im derzeitigen Reglement das das Konklave frühestens am 15. Tag, spätestens am 20. Tag der Sedisvakanz beginnen muss. Im Absatz 49 heist es weiter, das Konklave könne aus wichtigen Gründen auch früher beginnen, wenn ein Zweifel der Kardinäle dies nahelege.
Das ist äußerst ungenau: was wären denn solche schwerwiegenden Gründe? Und wer legt fest, dass diese ausreichend sind, das Konklave früher zu beginnen?
Hier muss der Papst nachbessern, indem er präzesiert. So z.B. das Konklave kann früher zusammentreffen, wenn sicher feststeht, dass alle wahlberechtigten Kardinäle bereits an Ort und Stelle eingetroffen sind.
Das wäre im jetzigen Fall möglich, da der Amtsverzicht bereits seit 11.2. feststeht, genug Zeit also, sich nach Rom zu begeben. Immerhin ist eine solche Zeit auch gefährlich. Wenn z.B. Bischofskonferenzen diesen Rechtsfreien Raum für Eigenmächtigkeiten nutzen wollen (Pille danach?)
LG mariokin
Es ist davon auszugehen, dass sich der Papst bei seinem Rücktrittstermin etwas gedacht hat.
Lieber mariokin,
mir geht es nicht darum, über den Papstrücktritt zu spekulieren. Ich habe mich auch an keiner Spekulation beteiligt. Ich finde nach wie vor den Termin des Rücktritts im Hinblick auf das Kirchenjahr unbegreiflich. Ich muss doch Katholiken nicht auf den Höhepunkt des Kirchenjahres hinweisen, auf die Karwoche, auf Karfreitag und Ostern. Beim Tod eines Papstes ist eine mögliche Überlagerung unvermeidbar. Aber doch nicht bei einem freiwilligen, vorher geplanten Rücktritt.
Gegen neue Regelungen bezüglich des Konklave ist an sich nichts einzuwenden. Nur es wirkt jetzt so hektisch, improvisiert.
Wenn ich jetzt noch sage, dass es nicht zum Stil von Benedikt XVI. passt, der wichtige Termine immer sehr bewusst auswählte, ist das keine Spekulation, sondern eine Realität. Deswegen ist mir dieser Vorgang unbegreiflich.
mit den Spekulationen habe ich Sie in keinster Weise gemeint, sondern das nur als Einleitung genommen, was gerade in der katholischen Welt passiert. damit wollte ich mein Verständnis für Ihre Fragen und Unsicherheit zum Ausdruck bringen. Vielleicht hat der Papst das kurzfristige datum gewählt, um zu verhindern, dass es zu einem offenen Schlagabtausch beider lager in der Kirche kommt und vielleicht lange keinen Papst gibt..
Aber auch dies ist eine Vermutung und damit spekulativ.
Jetzt haben wir uns richtig verstanden 😉
Diese Husch Pfusch Aktionen sind besonders verantwortungslos, eine Jahrtausende alte Papstwohlordnung ständig zu ändern, man weiß ja dann auch nicht mehr was noch gilt und nicht, und was ist wenn bei einer Sedisvakanz Interpretationsprobleme auftreten. Höchst verwantwortungslos, ein Papst der das Rücktrittsgesuch eines Bischofs Lehmanns ablehnt hat allen Grund zurückzutreten.