Kardinal Meisners Kurs in Fragen Lebensrecht reiht sich ein in die Königsteiner Erklärung und Beratungsscheinpraxis der deutschen Bischöfe. Er findet mit seinem neuen Kurs sicher größte Zustimmung beim ZdK und einem Verein, der sich zynisch den Namen Donum Vitae gegeben hat.
Alle Aktionen, das ZdK und Donum Vitae haben ein gemeinsames Ziel: Die gesamte katholische Lehre zum Lebenschutz und die katholische Ehe- und Sexualmoral durch Güterabwägung, die dem Naturrecht wiederspricht zu revidieren.
Diese Idee der Güterabwägung, die Kardinal Meisner im Zusammenhang mir der „Pille danach“ vortrug, wurde immer wieder von der Kirche als Irrlehre zurückgewiesen. Katholisches fand in der Redaktionsbibliothek einen kurzen Text Papst Pius XII. aus dem Buch Pius XII. sagt (vierte Auflage von 1958), der die Frage nach einer Güterabwägung klar beantwortet.
Welches der Leben ist wertvoller?
Das unschuldige Menschenleben, in welcher Lage es sich auch befinden mag, ist vom ersten Augenblick seiner Existenz an jedem unmittelbaren, gewollten Angriff entzogen. Das ist ein grundlegendes Recht der menschlichen Person, das in der christlichen Auffassung des Lebens eine allgemeine Bedeutung hat. Es gilt ebenso für das noch im Mutterschoß verborgene Leben, wie für das bereits aus ihm hervorgetretene, ebenso gegen den direkten Abortus wie gegen die direkte Tötung des Kindes vor, während und nach der Geburt. So begründet auch die Unterscheidung zwischen den verschiedenen Momenten in der Entwicklung des geborenen und des noch ungeborenen Lebens für das profane und das kirchliche Recht und hinsichtlich einiger zivil- und strafrechtlicher Folgen sein kann, nach dem Sittengesetz handelt es sich in all diesen Fällen um einen unerlaubten Anschlag auf das unverletzliche Menschenleben.
Dieser Grundsatz gilt für das Leben des Kindes wie für das der Mutter. Niemals und in keinem Falle hat die Kirche gelehrt, daß das Leben des Kindes vor dem Leben der Mutter den Vorrang haben müsse. Es ist irrig, die Frage mit dieser Alternative zu stellen: entweder das Leben des Kindes oder das Leben der Mutter. Nein. Weder das Leben der Mutter noch das Leben des Kindes kann einem Akt unmittelbarer Vernichtung ausgesetzt werden. Für den einen wie den anderen Teil kann es nur eine Forderung geben, nämlich alles aufzubieten, um das Leben beider zu retten, das Leben der Mutter und das Leben des Kindes.
Es ist eines der schönsten und idealsten Ziele der Medizin, immer neue Wege zu suchen, um das Leben beider zu sichern. Wenn trotz aller Fortschritte der Wissenschaft immer Fälle bleiben und auch in Zukunft bleiben werden, in denen man mit dem Tod der Mutter rechnen muß, sofern diese das Leben, das sie in sich trägt, bis zur Geburt bringen und nicht in Verletzung des göttlichen Gebots „Du sollst nicht töten!“ vernichten will, so bleibt dem Menschen nichts anderes übrig, als sich bis zum letzten Augenblick zu bemühen, zu helfen und zu retten und sich, wenn es sein muß, in Ehrfurcht den Gesetzen der Natur und dem Walten der göttlichen Vorsehung zu beugen.
Erhaltung des Lebens der werdenden Mutter
Aber „” so wendet man ein „” das Leben der Mutter, vor allem der Mutter einer kinderreichen Familie, ist von unvergleichlich höherem Wert als das Leben eines ungeborenen Kindes. Die Anwendung der Theorie von der Abwägung der Werte auf den Fall, der uns hier beschäftigt, hat bereits Aufnahme in die juristischen Diskussionen gefunden.
Die Antwort auf diese peinigende Frage ist nicht schwer. Die Unverletzlichkeit des Lebens eines Unschuldigen hängt nicht von seinem größeren oder geringeren Wert ab. Schon vor mehr als zehn Jahren hat die Kirche ausdrücklich die Tötung des „als wertlos erachteten Lebens“ verurteilt. Wer die traurigen Vorgänge kennt, die diese Verurteilung herauf forderten, wer die verhängnisvollen Folgen abzuschätzen weiß, die eintreten würden, wenn man die Unantastbarkeit des unschuldigen Lebens nach seinem Wert bemessen wollte, der weiß die Gründe wohl zu würdigen, die zu dieser Maßregel geführt haben.
Im übrigen, wer kann mit Sicherheit beurteilen, welches der beiden Leben in Wahrheit wertvoller ist? Wer kann wissen, welchen Weg das Kind gehen wird und welche Höhe des Wirkens und der Vollkommenheit es erreichen kann? Hier vergleicht man zwei Größen miteinander, von denen eine völlig unbekannt ist.
Wir haben mit Vorbedacht immer die Worte „direkter Anschlag auf das Leben des Unschuldigen“, „direkte Tötung“ gebraucht. Denn wenn zum Beispiel die Erhaltung des Lebens der werdenden Mutter „” unabhängig von ihrer Schwangerschaft „” dringend einen chirurgischen Eingriff oder eine andere therapeutische Maßnahme erforderte, die als in keiner Weise gewollte oder beabsichtigte, aber unvermeidliche Begleiterscheinung den Tod des Fötusses zur Folge hätte, so könnte dies nicht ein direkter Anschlag auf das unschuldige Leben genannt werden. Unter solchen Bedingungen kann die Operation erlaubt sein, ebenso wie andere medizinische Eingriffe, vorausgesetzt, daß es sich um ein Gut von hohem Werte handelt, wie es das Leben ist, und daß es nicht möglich ist, die Operation bis nach der Geburt des Kindes aufzuschieben oder ein anderes wirksames Heilmittel zu verwenden.
Ich verstehe den Beitrag nicht als Erwiderung zu den Aussagen von Kardinal Meisner. Mir scheint das der Autor nicht alles gelesen hat was Kardinal Meisner gesagt hat.
Mir scheint da eher der Dammbruch Meisners wird nicht wahrgenommen. Diesen hat selbst die weltliche FAZ begriffen: http://www.faz.net/-gpg-76aif
Bei der Frage der Konkurrenz zwischen dem Leben der Mutter und dem des Ungebornen ergibt sich die Frage der Notwehr. Bedroht jemand mein Leben, darf ich den Bedroher töten, sofern es keine andere Abwehrmöglichkeit gibt. Wieso anerkennt die Kirche dieses Recht nicht auch gegenüber einem Ungeborenen?
Jörg Guttenberger
Das ist ja Darwinismus pur. Wie können Sie ein ungeborenes Kind als Angreifer bezeichnen? Ausserdem kann man nicht ernsthaft meinen es gebe eine Konkurrenz zwischen dem Leben der Mutter und dem Leben des Ungeborenen.
Hallo erstmal.
1) Die „Kölner Erklärung“ ist wenig zielführend und könnte in ihren Folgen zu einem weiteren Dammbruch werden, nach dem in der katholischen Bioethik alles möglich und begründbar wird. Ehrlicherweise muss gesagt werden, dass die aller‑, allermeisten deutschen Moraltheologen genau solches an den Unis lehren. Es wundert nun nicht, wenn solche Argumentationen nun langsam ihre faulen Früchte bringen. Die dominante utilitaristische Ethik ist der Anfang vom Ende. Damit kann alles begründet werden.
2) Zur FAZ. Die hat das nicht nur begriffen, die freut sich darüber und fördert das zudem. Es muss ja gezeigt werden, dass nun auch Kardinal Meisner auf der Welle der Deutsch-Katholiken surft. Der FAZ geht es nicht ums Informieren sondern ums Manipulieren wie alle deutschen Mainstream-Medien. Die taugen nicht mal als Toilettenpapier, da zu hart.
3) Die Argumentation der Michel-Republik, ungeborene Kinder als Angreifer zu sehen ist hanebüchen, vielleicht sogar hochgradig krankhaft. Notwehr ist erlaubt, wenn unsere Köpfchen mit solchem Schwachsinn konfrontiert werden.
In diesem Sinne, die Zukunft liegt noch vor uns. Abtreibungsfanatiker und Pillenschlucker mögen ihren Weg gehen. Das Problem wird sich biologisch – BIOLOGISCH lösen. Adios.