(Straßburg) Durch Entscheidung des Europäischen Parlaments war 2007 das Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle. Nur wenige haben jedoch die verstecktere Bedeutung dieses Ereignisses verstanden und noch weniger wissen, was die Brüsseler Bürokratie darunter versteht, wenn sie sagt, für die Schaffung „einer gerechteren Gesellschaft“ zu arbeiten. Mit der Einführung neuer Personalausweise soll 2016 ein wesentlicher Schritt dahin gemacht werden. In den neuen Ausweisen soll die Geschlechtsangabe durch die neue Diktion „IG“ (Gender Identity) ersetzt sein. Damit werden die Yogyakarta-Prinzipien zur „Geschlechtsidentität“ und zur „sexuellen Orientierung“ angewandt.
Die Yogyakarta-Prinzipien wurden 2007 von 31 „Experten“ unterschiedlicher Herkunft mit dem Ziel aufgestellt, die „Rechte“ aller Menschen zur Geltung zu bringen, die nicht Mann und nicht Frau sind, sprich Schwule, Lesben, Transgender, Bisexuelle (LGTB). Im indonesischen Yogyakarta wurden die 29 Prinzipien in die Letztfassung gebracht. Die LGTB-Experten, darunter der Österreicher Manfred Nowak, fordern letztlich nichts anderes als die Abschaffung der Naturgesetze, die für „überholt“ erklärt werden. Niemand scheint sich die Mühe gemacht zu haben, die 500 Millionen Europäer darüber zu informieren, was im fernen Indonesien beschlossen wurde, aber in Europa umgesetzt werden soll. Die anthropologische Revolution sieht die Ersetzung der beiden (biologischen) Geschlechter von Mann und Frau durch fünf „(soziale und psychologische“) „Geschlechter“ vor, wie sie Anna Fausto Sterling 1993 in ihrem Aufsatz „The five sexes: Why Male and Female Are Not Enough“ in The Sciences“ propagierte.
Laut den Grundsätzen von Yogyakarta, in denen offiziell nur LGTB genannt werden, müßten jedoch alle sexuellen Orientierungen (die sexuelle Hingezogenheit zum gleichen Geschlecht, zu beiden Geschlechtern, zu Minderjährigen, zu Tieren, zu jedwedem Subjekt oder Objekt) in der modernen Welt als gleichwertig betrachtet und anerkannt werden. Der eingeschlagene Weg zu neuen „Geschlechtern“ ist mit der Anerkennung von LGTB noch lange nicht ausgeschöpft. Ebenso muß es möglich sein, so die Yogyakartianer, jederzeit nach subjektivem Empfinden, sein Geschlecht zu wechseln ohne irgendwelche rechtliche Behinderung und auf Kosten des Steuerzahlers.
In bundesdeutschen Personalausweisen ist das Geschlecht nicht allgemein kenntlich gemacht, sehr wohl aber in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten Staaten wie Österreich, Italien, Belgien, Estland, Frankreich. Obligatorisch ist die Angabe des Geschlechts in allen EU-Reisepässen verzeichnet.
Das Catholic Family and Human Rights Institute in New York kritisierte die Yogyakarta-Prinzipien als Versuch einer Manipulation der Menschenrechte. Das Institut übermittelte allen UNO-Mitgliedsstaaten und allen bei den Vereinten Nationen akkreditierten Organisationen eine Analyse. Darin kritisiert das katholische Institut, daß die „Prinzipien“ die Autorität von Eltern und Familie und die Souveränität der Staaten untergraben sowie die Menschenrechte auf Meinungsfreiheit. Weiters kritisierte das Catholic Family and Human Rights Institute, daß in den Yogyakarta-Prinzipien jede nachvollziehbare Unterscheidung zwischen verantwortbaren und nichtverantwortbaren sexuellen Verhaltensweisen fehlt.
Das Thema ist grundsätzlich der Öffentlichkeit bekannt und wird diskutiert. Aber kaum jemand weiß, daß der bürokratische Umbauprozeß längst angestoßen ist. Während die Zivilgesellschaft sich noch mit dem Themenkomplex auseinandersetzt, wird er bereits ungestört in die Tat umgesetzt. Die Brüsseler Politik scheint es besonders eilig zu haben, in der neuen „heilen“ Welt der überwundenen Naturgesetze anzukommen. Aus den Mitgliedsstaaten ist von den Regierungen und den Parlamenten kaum Einspruch und Widerstand zu erwarten.
Text: CR/Giuseppe Nardi
Bild: Wikicommons