(Wien) Daß in Indien und China Millionen Frauen fehlen, weil sie abgetrieben wurden, ist bekannt. Der aktuelle UNFPA-Report Sex Imbalances at birth: Current Trends, Consequences and Policy Implications, August 2012 spricht davon, daß selektive Abtreibungen und Kindesmorde in Asien 117 Millionen Mädchenleben gekostet hätten. Allein China und Indien seien für 85 Millionen verhinderte Frauenleben verantwortlich, trotz Wirtschaftsboom. In China liegt das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen bei 118 zu 100, in einigen Gegenden kommen sogar schon über 130 Jungen auf 100 Mädchen. Ein normales Geschlechterverhältnis liegt bei 102 bis 106 Jungen zu 100 Mädchen.
Inzwischen kann es offenbar auch in Europa und im benachbarten Kaukasus für ein Ungeborenes ein todbringender Makel sein, weiblich zu sein. In Armenien und Aserbaidschan kommen auf 100 Mädchen derzeit etwa 115 Jungen zur Welt, in Albanien sind es nach den gerade erst veröffentlichten Geburtenstatistiken 112 Jungen – das sind in etwa indische Zustände. Auch in Albanien, wo seit dem Fall des Kommunismus Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche straffrei ist, gelten Jungen kulturell mehr als Mädchen. Laut Demografieexperte Christopher Guilmoto vom Pariser Forschungsinstitut für Entwicklung (IRD) steht Albanien in Europa an der traurigen Spitze, gefolgt von drei weiteren Länder des Balkans: Kosovo (110 Jungen), Montenegro (109 Jungen) und Mazedonien. Die drei letztgenannten Länder sind EU-Beitrittskandidaten.
Es ist paradox, aber der medizinische Fortschritt führte dazu, daß Eltern sich den traditionellen Wunsch nach Jungen erfüllen können und Mädchen diskriminiert werden. Das Absurde sei, sagt die Grünen-Europaabgeordnete Franziska Brantner, daß die EU die Familienplanung in China kritisieren dürfe, weil China als Entwicklungsland gelte. Das sei bei den Balkanländern, mit denen die EU verhandelt, anders. Hier falle Abtreibung in den Bereich der Gesundheitspolitik – und nicht der Menschenrechtspolitik. „Die EU kann politisch Druck machen, rechtlich hat sie gegen die Beitrittskandidaten mit zweifelhafter Abtreibungspolitik aber keine Handhabe“, kritisiert Brantner, berichtet die Süddeutsche Zeitung (online 1. 1. 2013). Das könnte sich ändern, denn im Frauenausschuß des Europäischen Parlamentes wächst die Empörung.
Innerhalb der Europäischen Union ist die Praxis offenbar weiter verbreitet als bisher angenommen. Im Oktober 2012 wurde ein dänischer Abtreibungstourismus zum Nachbarn Schweden publik (vgl. diestandard, online 22. 10. 2012). In Dänemark gilt die Fristenregelung bis zu 12. Woche. Zahlreiche Däninnen waren zur Abtreibung über die Grenze gereist, als sie etwa in der 14. Woche erfahren hatten, daß sie ein Mädchen erwarteten. Schweden hatte 2009 entschieden, daß die geschlechtsselektive Abtreibung bis zur 18. Woche erlaubt sei. Auch aus den Niederlanden und Belgien gebe es, so EU-Frauenpolitikerinnen, Berichte über den Trend „Bitte nur kein Mädchen“, ebenso in Großbritannien (April 2012: Skandale um Abtreibungspraxis brechen nicht ab) und Kanada (Februar 2012: Ärzte wehren sich gegen Abtreibung weiblicher Föten).
„In Ländern, die seit Jahrzehnten eine laxe Abtreibungspraxis akzeptiert haben, ist die Selektion nach dem Geschlecht wohl nur die Spitze des Eisberges“, sagt IMABE-Geschäftsführerin Susanne Kummer. Es sei schwer vermittelbar, einerseits mit der Nicht-Diskriminierung bei Frauen zu argumentieren und zugleich die Diskriminierung von Behinderten, die in Österreich bis zur Geburt abgetrieben werden dürfen, zuzulassen, kritisiert die Ethikerin. Der frauenfeindliche Genderzid sollte daher Anstoß für eine tiefere gesellschaftliche Debatte über den Wert und die Würde jedes Menschen in jeder Lebensphase sein, fordert Kummer.
[Update: Im erstem Absatz ist uns ein Fehler passiert: Es stand dort: Ein normales Geschlechterverhältnis liegt bei 101 Jungen zu 105 Mädchen. Richtig ist: Ein normales Geschlechterverhältnis liegt bei 102 bis 106 Jungen zu 100 Mädchen. / Der Text wurde korrigiert.]
Text: Imabe
Däninnen oder „Däninnen“, die da ins lockere Schweden reisen müssen, um ihr schwererfochtenes Frauenrecht auf Kindstötung durchzusetzen?
Es ist freilich in jedem Fall abscheulich, Kinder zu töten, aber eine gewisse kulturell-religiöse Dimension dieser Monstrosität der an Monstrositäten so reichen Moderne sollte nicht unterschlagen werden.
Heidentum – ob sekulär-nihilistisch oder traditionell – ist und bleibt eben Heidentum.
Wie wohl die in der Abtreibungslobbyarbeit so tüchtigen FeministInnen dazu stehen wollen? Die selbsterklärten, angeblichen KämpferInnen für die Rechte der Frau.
Den Sohn so maßlos über eine Tochter zu erheben, könnte auch eine Folge des Wenig-Kinder-Wahns sein. Das ist ebenso pervers, wie die Ein-Kind-Familien-Politik.
Früher hieß es, der Wunsch nach einem Sohn ist der Vater vieler Töchter. Dieser hatte nicht nur für die Aussteuer zu sorgen, sondern seine Mädchen auch vor den Läufigen in der Nachbarschaft zu schützen.
Sollte nicht die Aussteuer die Existenz der Tochter für die Zukunft sichern?
Ist der Kaufpreis nicht gerade das Gegenteil davon?
Ich habe gerade einen falschen Befehl gegeben. Bitte klaubt es auseinander.
Eine IDIOTIE zeugt die nächste.
u.a. Deutschland war ja mal getrennt: Der Fall der Mauer ist jedem ein Begriff. Forschungen ergaben, das auf Grund der Stresssituation grundsätzlich mehr Mädchen empfangen wurden. Das ist ein Phänomen, welches man auch in Kriegsgebieten, nach traumatisierenden „Natur“ Ereignissen ec. hat feststellen können. Frauen haben nicht nur den Job, zu empfangen, sondern auch die Bürde in der Versorgung eines Kindes. Daher ist die Dokumentation des neugeborenen Kindes am Standesamt ebenso ein reines Frauenrecht wie die Namensgebung. Für Männer: vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – das ist ein Gedanke, der Frauen und Männern gleichermassen bekannt ist. Bekannt ist auch, das zahlreiche Männer sich dagegen aussprechen, den Vaterschaftstest zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt von sich aus in die Wege zu leiten. ab Feb. 2013 brauchen Männer in Österreich dafür nicht mehr die Zustimmung der Frau. Selbstbestimmungsrecht: Schon bisher musste Mann nur zum Bezirksgericht gehen .…