(Berlin) Schon in den Mittagsnachrichten des 26. September 2012 von ARD oder ZDF war zu hören, daß der „Kirchensteuerrebell“ Zapp mit seiner Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert sei. Die Print- und Onlinemedien wie Spiegel-Online schlossen sich der Bewertung dieses Urteils im wesentlichen an. Dabei halten sich nicht nur die großen Fernsehanstalten ihre Hausjuristen, die den Nachrichtenredakteuren eigentlich hätten erklären müssen, was im Juristen-Blog https://www.internet-law.de/ eindeutig zu lesen ist: „die Revision des Kirchensteuerrebellen Zapp war erfolgreich, das Bistum hat den Prozess verloren“.
Vorauseilender Gehorsam, Wunschdenken oder einfach Unfähigkeit, juristische Texte zu lesen? Immerhin hatten die Deutschen Bischöfe dem Gericht mit dem Dekret über die Folgen des Austritts aus der Kirche eine Steilvorlage geliefert, die jedoch an den Unbestechlichen abprallte. Im Gegensatz zum OverwG Mannheim, das das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und nicht einmal Revision zugelassen hatte, hat das BverwG „das die Klage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts (erste Instanz) wiederhergestellt“. Im Klartext: „der Austritt Zapps aus der Körperschaft Kirche (war) wirksam“. Jeder, der es wünscht, kann aus der Kirche mit Begründung austreten, und die Kirche muß es anerkennen! Gegen diese Begründung hatte das Erzbistum Freiburg geklagt und ist jetzt endgültig unterlegen.
Cui bono? Wem dient die „mediale Falschberichterstattung“? Wer die Nachrichtentexte zur Kenntnis nahm, konnte sich des Gefühls nicht erwehren, dass darin eine klamm-heimliche Freude mitschwang über das angebliche Scheitern des „Kirchensteuerrebells“. Anscheinend gibt es Interessen, die die Position der derzeitigen deutschen katholischen Kirche in ihrem Ist-Bestand gewahrt sehen möchten – man fragt sich, mit welcher Absicht. Vielleicht ist diese heutige Kirche, die nach Meinung vieler ein Credo light vertritt, den Menschen weniger Vorwurf als die Kirche, die sich auf die Botschaft Jesu beruft?
Immerhin enthält das Dekret der Deutschen Bischofskonferenz vom 20.09.2012 einen folgenschweren Denkfehler: „Die Erklärung des Kirchenaustritts vor der zuständigen zivilen Behörde stellt als öffentlicher Akt eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche dar und ist eine schwere Verfehlung gegenüber der kirchlichen Gemeinschaft.“ „Eine willentliche und wissentliche Distanzierung von der Kirche“ kann man nur vor ihr, der Kirche, aussprechen, nicht aber vor einer zivilen Behörde, die ausschließlich den – steuerrechtlichen – Tatbestand des Verlassens der Kirche attestiert. Daher hat das BVerwG jetzt konsequent festgestellt, daß trotz eines Zusatzes wie der von Prof. Dr. Zapp getätigte genau dieser steuerrechtliche Tatbestand eintritt.
Text: Reinhard Dörner
Es mag nun wohl hart klingen, aber mit den Dekret vom 20.09.2012 hat sich die „Körperschaft öffentlichen Rechts katholische Kirche Deutschlands“ und diejenigen im Vatikan die dieses absurde Dekret unterschrieben und geduldet haben, unter dem Motto: KEIN GELD = KEINE SAKREMENTE auf die gleiche Stufe wie eine Prostituierte gestellt, denn die sagt ja auch
„KEIN GELD = KEIN SEX“
Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Es ist nirgendwo belegt und ausgesagt, welche Stelle, die irgendwie verbindliches Kirchenrecht schaffen kann, was und wann unterschrieben oder sonstwie verbindlich festgelegt hat.
Solang dieser nachvollziehbare Nachweis darüber, dem Kirchenvolk seitens der DBK nicht dargelegt und belegt werden kann, gelten weiter die Vorgaben des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte v. 13.3.06.
Das von Freiburg angerufene Gericht hat klipp und klar festgestellt, daß die „Körperschaft“ und die „Kirche“ zweierlei sind. Es folgt darin ungewollt und unbeabsichtigt dem Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte.
Indem die DBK der Rechtskanon der Kirche verläßt bzw. ihm zuwider handelt, befindet sie sich (gewollt !!) auf schismatischem Weg. Ein Vorwurf, den die DBK dreist den betroffenen Gläubigen macht!
Folgte der Päpstliche Rat dem Begehren der DBK, wäre die juristische Trennung von Rom vollzogen. Mit allen künftigen Folgen.
Die jetzt wieder intensiv geführte Debatte um die Kirchensteuer ruft ins Bewusstsein, wie irreal die Situation unserer Kirche in Deutschland ist. Ca. 90 % aller Kirchensteuerzahler hat kaum noch eine Beziehung zur Kirche, kennt ihren Glauben nicht. Verlangt von ihr, dass sie den feierlichen Rahmen bietet für existentiell wichtige Situationen: Geburt, Ehe, Tod. Dazu wichtige Feste für Kinder und Jugendliche: Erstkommunion, Firmung. Dieser feierliche Rahmen wird auch für die Zweit- Ehe gefordert, wofür zahlt man schließlich Kirchensteuer? Unseren Kirchensteuerbischöfen geht es um diese 90 %. Vor allem deswegen werden die Sakramente aufgeweicht, wird der Glaube bis zur Unkenntlicheit verharmlost, verniedlicht.
Diese Service- Kirche gerät in Gefahr, wenn man sich nicht nach den Taufschein-Katholiken richtet. Denn sie finanzieren vor allem die aufgeblähten Ordinariate, Gremien, kfd, ZDK, BDKJ usw. mit ihrer 90%-Mehrheit.
Es geht vor allem ums Geld, kaum noch um den Glauben.
Fortsetzung:
Wenn das Beispiel der glaubenstreuen Katholiken, die dieses„System“ nicht mehr finanzieren wollen, Schule machen würde, die Taufschein-Katholiken würden folgen. Auch sie würden spenden wollen. Für Taufe, Erstkommunion, Firmung, Hochzeit, Begräbnis. Das rechnet sich nicht.
Die reiche Service-Kirche wäre am Ende. Sie wäre fast so „entweltlicht“ und glaubensstark wie die Ecclesia-Dei Gemeinschaften und die Piusbruderschaft. Ein Albtraum für die deutschen Bischöfe…