Wunsch gegen Realität – Berichterstattung über die Rechtmäßigkeit des Austritts aus der Kirche als einer Körperschaft des öffentlichen Rechts


(Ber­lin) Schon in den Mit­tags­nach­rich­ten des 26. Sep­tem­ber 2012 von ARD oder ZDF war zu hören, daß der „Kir­chen­steu­er­re­bell“ Zapp mit sei­ner Kla­ge vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt geschei­tert sei. Die Print- und Online­me­di­en wie Spie­gel-Online schlos­sen sich der Bewer­tung die­ses Urteils im wesent­li­chen an. Dabei hal­ten sich nicht nur die gro­ßen Fern­seh­an­stal­ten ihre Haus­ju­ri­sten, die den Nach­rich­ten­re­dak­teu­ren eigent­lich hät­ten erklä­ren müs­sen, was im Juri­sten-Blog https://​www​.inter​net​-law​.de/ ein­deu­tig zu lesen ist: „die Revi­si­on des Kir­chen­steu­er­re­bel­len Zapp war erfolg­reich, das Bis­tum hat den Pro­zess verloren“.

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Vor­aus­ei­len­der Gehor­sam, Wunsch­den­ken oder ein­fach Unfä­hig­keit, juri­sti­sche Tex­te zu lesen? Immer­hin hat­ten die Deut­schen Bischö­fe dem Gericht mit dem Dekret über die Fol­gen des Aus­tritts aus der Kir­che eine Steil­vor­la­ge gelie­fert, die jedoch an den Unbe­stech­li­chen abprall­te. Im Gegen­satz zum OverwG Mann­heim, das das erst­in­stanz­li­che Urteil auf­ge­ho­ben und nicht ein­mal Revi­si­on zuge­las­sen hat­te, hat das BverwG „das die Kla­ge abwei­sen­de Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts (erste Instanz) wie­der­her­ge­stellt“. Im Klar­text: „der Aus­tritt Zapps aus der Kör­per­schaft Kir­che (war) wirk­sam“. Jeder, der es wünscht, kann aus der Kir­che mit Begrün­dung aus­tre­ten, und die Kir­che muß es aner­ken­nen! Gegen die­se Begrün­dung hat­te das Erz­bis­tum Frei­burg geklagt und ist jetzt end­gül­tig unterlegen.

Cui bono? Wem dient die „media­le Falsch­be­richt­erstat­tung“? Wer die Nach­rich­ten­tex­te zur Kennt­nis nahm, konn­te sich des Gefühls nicht erweh­ren, dass dar­in eine klamm-heim­li­che Freu­de mit­schwang über das angeb­li­che Schei­tern des „Kir­chen­steu­er­re­bells“. Anschei­nend gibt es Inter­es­sen, die die Posi­ti­on der der­zei­ti­gen deut­schen katho­li­schen Kir­che in ihrem Ist-Bestand gewahrt sehen möch­ten – man fragt sich, mit wel­cher Absicht. Viel­leicht ist die­se heu­ti­ge Kir­che, die nach Mei­nung vie­ler ein Cre­do light ver­tritt, den Men­schen weni­ger Vor­wurf als die Kir­che, die sich auf die Bot­schaft Jesu beruft?

Immer­hin ent­hält das Dekret der Deut­schen Bischofs­kon­fe­renz vom 20.09.2012 einen fol­gen­schwe­ren Denk­feh­ler: „Die Erklä­rung des Kir­chen­aus­tritts vor der zustän­di­gen zivi­len Behör­de stellt als öffent­li­cher Akt eine wil­lent­li­che und wis­sent­li­che Distan­zie­rung von der Kir­che dar und ist eine schwe­re Ver­feh­lung gegen­über der kirch­li­chen Gemein­schaft.“ „Eine wil­lent­li­che und wis­sent­li­che Distan­zie­rung von der Kir­che“ kann man nur vor ihr, der Kir­che, aus­spre­chen, nicht aber vor einer zivi­len Behör­de, die aus­schließ­lich den – steu­er­recht­li­chen – Tat­be­stand des Ver­las­sens der Kir­che atte­stiert. Daher hat das BVerwG jetzt kon­se­quent fest­ge­stellt, daß trotz eines Zusat­zes wie der von Prof. Dr. Zapp getä­tig­te genau die­ser steu­er­recht­li­che Tat­be­stand eintritt.

Text: Rein­hard Dörner

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4 Kommentare

  1. Es mag nun wohl hart klin­gen, aber mit den Dekret vom 20.09.2012 hat sich die „Kör­per­schaft öffent­li­chen Rechts katho­li­sche Kir­che Deutsch­lands“ und die­je­ni­gen im Vati­kan die die­ses absur­de Dekret unter­schrie­ben und gedul­det haben, unter dem Mot­to: KEIN GELD = KEINE SAKREMENTE auf die glei­che Stu­fe wie eine Pro­sti­tu­ier­te gestellt, denn die sagt ja auch
    „KEIN GELD = KEIN SEX“

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen

    • Es ist nir­gend­wo belegt und aus­ge­sagt, wel­che Stel­le, die irgend­wie ver­bind­li­ches Kir­chen­recht schaf­fen kann, was und wann unter­schrie­ben oder sonst­wie ver­bind­lich fest­ge­legt hat.

      Solang die­ser nach­voll­zieh­ba­re Nach­weis dar­über, dem Kir­chen­volk sei­tens der DBK nicht dar­ge­legt und belegt wer­den kann, gel­ten wei­ter die Vor­ga­ben des Päpst­li­chen Rates für die Geset­zes­tex­te v. 13.3.06.

      Das von Frei­burg ange­ru­fe­ne Gericht hat klipp und klar fest­ge­stellt, daß die „Kör­per­schaft“ und die „Kir­che“ zwei­er­lei sind. Es folgt dar­in unge­wollt und unbe­ab­sich­tigt dem Päpst­li­chen Rat für die Gesetzestexte.

      Indem die DBK der Rechts­ka­non der Kir­che ver­läßt bzw. ihm zuwi­der han­delt, befin­det sie sich (gewollt !!) auf schis­ma­ti­schem Weg. Ein Vor­wurf, den die DBK dreist den betrof­fe­nen Gläu­bi­gen macht!

      Folg­te der Päpst­li­che Rat dem Begeh­ren der DBK, wäre die juri­sti­sche Tren­nung von Rom voll­zo­gen. Mit allen künf­ti­gen Folgen.

  2. Die jetzt wie­der inten­siv geführ­te Debat­te um die Kir­chen­steu­er ruft ins Bewusst­sein, wie irre­al die Situa­ti­on unse­rer Kir­che in Deutsch­land ist. Ca. 90 % aller Kir­chen­steu­er­zah­ler hat kaum noch eine Bezie­hung zur Kir­che, kennt ihren Glau­ben nicht. Ver­langt von ihr, dass sie den fei­er­li­chen Rah­men bie­tet für exi­sten­ti­ell wich­ti­ge Situa­tio­nen: Geburt, Ehe, Tod. Dazu wich­ti­ge Feste für Kin­der und Jugend­li­che: Erst­kom­mu­ni­on, Fir­mung. Die­ser fei­er­li­che Rah­men wird auch für die Zweit- Ehe gefor­dert, wofür zahlt man schließ­lich Kir­chen­steu­er? Unse­ren Kir­chen­steu­er­bi­schö­fen geht es um die­se 90 %. Vor allem des­we­gen wer­den die Sakra­men­te auf­ge­weicht, wird der Glau­be bis zur Unkennt­lich­eit ver­harm­lost, verniedlicht.
    Die­se Ser­vice- Kir­che gerät in Gefahr, wenn man sich nicht nach den Tauf­schein-Katho­li­ken rich­tet. Denn sie finan­zie­ren vor allem die auf­ge­bläh­ten Ordi­na­ria­te, Gre­mi­en, kfd, ZDK, BDKJ usw. mit ihrer 90%-Mehrheit.
    Es geht vor allem ums Geld, kaum noch um den Glauben.

  3. Fort­set­zung:
    Wenn das Bei­spiel der glau­bens­treu­en Katho­li­ken, die dieses„System“ nicht mehr finan­zie­ren wol­len, Schu­le machen wür­de, die Tauf­schein-Katho­li­ken wür­den fol­gen. Auch sie wür­den spen­den wol­len. Für Tau­fe, Erst­kom­mu­ni­on, Fir­mung, Hoch­zeit, Begräb­nis. Das rech­net sich nicht.
    Die rei­che Ser­vice-Kir­che wäre am Ende. Sie wäre fast so „ent­welt­licht“ und glau­bens­stark wie die Eccle­sia-Dei Gemein­schaf­ten und die Pius­bru­der­schaft. Ein Alb­traum für die deut­schen Bischöfe…

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