(Leipzig) Auch vor dem Bundesverwaltungsgericht erlangten die deutschen Bischöfe ihren gewünschten Sieg: Ein Katholik kann nicht vor dem Standesamt erklären, er trete aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts aus, um nicht mehr die kirchenfeindlichen Aktionen und Initiativen der deutschen Bischöfe mitzufinanzieren. Das Grundsatzurteil sagt nun: Wer formal aus der Kirche austritt und keine Kirchensteuern mehr zahlt, ist nicht mehr Mitglied der Glaubensgemeinschaft.
Auch gegenüber dem Vatikan haben sich die deutschen Bischöfe durchgesetzt, was papsttreue Katholiken scharf kritisieren: „Sakramente sind demnach käuflich: Wer Kirchensteuer zahlt, kann die Sakramente empfangen …
In der Kirche ist es offensichtlich möglich, dass Häresien verbreitet werden, Theologen in Memoranden zum Ungehorsam gegen die Kirche, vor allem gegen den Papst aufrufen, Dialogprozesse göttliche Gebote – Verbot der Ehescheidung und Wiederverheiratung – nivellieren, sogenannte kirchliche Vereine im Schutzraum der Kirche gegen sie operieren: Verfehlungen gegen das Depositum Fidei, also gegen das Glaubensgut der Kirche fallen nicht unter den Maßnahmenkatalog der Deutschen Bischöfe. Nur die Verweigerung einzelner, aus Protest gegen Mißstände der genannten Art aus der Steuerzahlergemeinschaft der Kirche auszutreten, wird mit Sanktionen geahndet, die der Exkommunikation gleichzusetzen sind.“
Nach der neuen Reglung der Bischöfe, werden Katholiken, die ihre Kirchensteuerzahlung aus Gewissensgründen einstellen, die Sakramente verweigert. Jenen Katholiken bleibt nur noch, sich Vereinigungen wie der Piusbruderschaft zuzuwenden.
Text: Linus Schneider
Habemus eclesia nationale!
Heute hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gesprochen: Es bleibt dabei:
Der Staat entscheidet letztlich, wer katholisch ist, und wer nicht. Denn eine Erklärung vor dem Staat ist bindend; auch für die Kirche. Wenn die DBK dies so hinnimmt, oder sich gar darüber freut, dann haben wir in Deutschland eine (katholische?) Staatskirche.
Andererseits ist es der Kirche nicht verwehrt, sich via Neuregelung der Kirchenbeiträge aus der Staatsklammer zu lösen. Aber das wird nicht geschehen.
Wenn etwa der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte seine Vorgaben v. 13.3.06 entsprechend korrigiert und z.B. das Dekret der DBK bestätigt, dann ist der Deutschen Katholischen Nationalkirche die faktische (juristische) Trennung von Rom gelungen. Und dann kann man endlich auch über Glaubensinhalte besser diskutieren und diese – wo zeitgeistig nötig – korrigieren. Von der juristischen Trennung zur theologischen ist es nur ein winziger Schritt.
Wie also kann man römisch-katholisch bleiben, ohne “auszutretenâ€??
Der ganze Streit um die paar Euro Kirchensteuer ist doch lächerlich !
Für was für einen Mist geben die Leute nicht alles sinnlos viel Geld aus.
Die Kirche unterhält viele soziale Einrichtungen für die Menschen aller
Altersstufen.
Auch bei den Piusbrüdern bekommt man nichts umsonst.
Es ist absolut nicht lächerlich, wenn man per Kirchensteuer automatisch das ZdK oder BdKJ mit seinen protestantischen Vorstellungen und Forderungen gegen sein gewissen als Gläubiger unterstützen muß. Ebenso ist es quälend per Kirchensteuer den Ungehorsam der Bischöfe gegen Rom und den Papst z.B. in Sachen Wandlungsworte und der ausbleibenden Kathechese der Gläubigen zu bezahlen.
Der „Austritt“ von der Kirchensteuer aus Gewissensgründen erscheint mir honoriger als das bezahlen o.a. Unfugs und Häresie.
Das gleiche Geld (Kirchensteuerersatz) fließt jetzt von mir an die Petrus-Bruderschaft.
Kleiner Tipp: Es würde heißen:
Habemus ecclesiam nationalem.
Als ich merkte, daß da die „m“ fehlen, war’s leider zu spät. Keine Korrekturmöglichkeit. Aber danke.
Der erste Satz des Artikels ist schlicht falsch. Das Erzbistum Freiburg ist in dritter und letzter Instanz endgültig unterlegen. Siehe: http://www.bverwg.de/enid/625608a481656f8619470640686dfb91,5167717365617263685f646973706c6179436f6e7461696e6572092d093134333733093a095f7472636964092d093133333430/Pressemitteilungen/Pressemitteilung_9d.html
„Jenen Katholiken bleibt nur noch, sich Vereinigungen wie der Piusbruderschaft zuzuwenden“, schreibt Linus Schneider.
Wenn man wirklich will, dass die Kirche fortbesteht, der katholische Glaube in seiner Fülle, bleibt einem vielleicht nichts anderes übrig.
Ich sage das, weil ich von der Nachkonzilskirche geprägt war, von ihrer teils heterodoxen Theologie. Hätte ich nicht von meiner Kindheit und Jugend her die vorkonziliare Kirche gekannt und geliebt, ihren Glauben, ich weiß nicht, ob ich wenigstens meinen „nachkonziliaren Patchwork-Glauben“ hätte behalten können und eine verzweifelte Agnostikerin geworden wäre.
Wer die Nachkonzilskirche in Deutschland mit seinen Steuern finanziert, ist gezwungen, sich an der Zerstörung des katholischen Glaubens zu beteiligen. Mit seinem Geld eine „dritte Kirche“ vorzubereiten, eine ökumenisch-deutsche Nationalkirche, die ja schon erkennbar ist.
„.…..bleibt einem vielleicht nichts anderes übrig.“
Da man ja als gläubiger Katholik nach dem Austritt aus der Kirchensteuer eine Heimat braucht, habe ich bereits diesbezüglich bei der Petrus-Bruderschaft, die künftig meine Beiträge erhält, entsprechend angefragt. Man will das klären, zumal in der Schweiz bereits eine entsprechende Gemeinde besteht.
Also dort anfragen. Das könnte die Sache befördern.
Nachdem ich per Exkommunikation (Bistum Mainz) meine Heimat als Gläubiger verloren habe, suche ich mir eine neue.
In Gesprächen mit der Petrus-Bruderschaft und dem Opus Dei hat sich herausgestellt, daß auch die diese „Exkomunikation“ als wirkungslos ansehen, weil diese sich ausschließlich davon ableitet, wer mein „Kirchengeld“ tatsächlich erhält, bzw daraus, daß es Mainz künftig garantiert nicht mehr bekommt.
Aus diesen Aussagen erkenne ich mühelos, daß die DBK ein Schisma befördert. Von der theologischen Seite der durch Kirchensteuer aliminierten Häretiker mal ganz abgesehen.
Liebe Redaktion, der Artikel ist inhaltlich falsch. Das Gegenteil ist richtig. Das Erzbistum Freiburg wollte die Unwirksamkeit des Kirchenaustritts von Prof. Zapp feststellen lassen und ist damit nun in letzter Instanz gescheitert. Die Feststellung des BVerwG, man könne nicht nur aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern nur aus der Glaubensgemeinschaft insgesamt austreten, betrifft allein den staatskirchenrechtlichen Blickwinkel. Intern kirchenrechtlich gilt etwas anderes. Darüber kann das BVerwG auch gar nicht befinden. Also:
Kein Sieg für die deutschen Bischöfe!!!!!
Ganz meine Sicht der Dinge. Gerade ist auch wieder was zum Thema von Oldendorf erschienen. Zwar nicht unter Bezug auf das Leipziger Urteil, aber trotzdem von hohem Interesse, wie ich finde. Rom muss eben handeln, wenn man dort wirklich eine Korrektur der deutschen Situation will:
http://www.kathnews.de/einigkeit-und-recht-und-freiheit-weitere-gedanken-ueber-kirchensteuer-und-kirchenaustritt-in-deutschland
Hier jetzt Oldendorf unter Berücksichtigung der Leipziger Entscheidung:
http://www.kathnews.de/bundesverwaltungsgericht-leipzig-spielt-ball-zurueck