(Castel Gandolfo) Ab dem 30. August wird sich in der Sommerresidenz des Papstes wieder der Ratzinger-Schülerkreis versammeln. Dort werden sich mit Joseph Ratzinger und Walter Kasper der „römischste“ und der „anti-römischste“ Vertreter der Römischen Kurie gegenüberstehen, wie der Vatikanist Paolo Rodari die beiden charakterisierte. Kardinal Kasper war selbst Schüler des seinerzeitigen Theologieprofessors Joseph Ratzinger. Thema des diesjährigen Treffens ist das Verhältnis zwischen Katholiken, Lutheranern und Anglikanern. Ein Thema, zu dem es an der Römischen Kurie unterschiedliche theologische Strömungen gibt. Ausgangspunkt der Tagung des Schülerkreises wird ein Buch von Kardinal Kasper aus dem Jahr 2009 sein, in dem er kurz vor seinem Ausscheiden als Präsident des Päpstlichen Rats zur Förderung der Einheit der Christen versuchte, eine Bilanz der Beziehungen zu ziehen.
Der Ökumenismus ist für einige Länder von besonderer Aktualität. Dazu gehört vor allem die Bundesrepublik Deutschland. Dort wurden durch eine panchristliche Einheitsökumene Erwartungshaltungen aufgebaut, die sich teilweise in Erzwingungsdruck auf Rom umwandeln. Rom, so der vermittelte Eindruck, sei ein Bremsklotz, der uneinsichtig an einem „überholten“ Kirchenbild festhalte. Jenseits der theologischen Gespräche wurden in der konkreten Umsetzung des Ökumenismus mittels ausgeprägter Relativierung für nicht wenige einfache Gläubige selbst zentrale Unterscheidungsmerkmale zwischen den Konfessionen übertüncht.
Die unterschiedlichen Strömungen deutscher Befindlichkeiten strahlen weit in den Vatikan hinein. Verstärkt gilt dies, seit Deutsche dort führende Ämter bekleiden. Bereits in der Vergangenheit fanden sich die Kardinäle Ratzinger und Kasper auf gegensätzlichen Positionen wieder. Beide verkörpern abseits der Extreme gewissermaßen die beiden Hauptströmungen des deutschen Ökumenismus. Kardinal Ratzinger mußte sich jahrelang mit den Positionen Kaspers auseinandersetzen und sich diesen auch widersetzen, als der ehemalige Bischof von Rottenburg-Stuttgart von Papst Johannes Paul II. als „Minister“ für die Ökumene nach Rom berufen wurde. Das war im Jahr 1999. Zunächst wurde Walter Kasper Sekretär des zuständigen Rats, also Vize-Minister, um 2001 zur Nummer Eins aufzusteigen.
Wollte man die gegensätzlichen Positionen zwischen Ratzinger und Kasper vereinfachend zusammenfassen, könnte man sagen, daß für Ratzinger der Vorrang der Weltkirche zukommt und nicht den Ortskirchen. Kasper hingegen ist der Meinung, daß der Primat den Ortskirchen zukomme, die in Summe die Weltkirche bilden. Deshalb sei es angemessen und notwendig, den Ortskirchen mehr Handlungsspielraum zu lassen, zum Beispiel auch, wenn auch nicht so direkt ausgesprochen, durch das Recht sich selbst die Bischöfe zu wählen.
Bei diesem Punkt mag Kaspers eigene Lebensgeschichte eine Rolle spielen. Die Diözese Rottenburg-Stuttgart verfügt über das alte Wahlrecht, wonach das Domkapitel den Bischof wählt und der Papst die Wahl nur bestätigt. Das Kirchenoberhaupt ist nicht zur Bestätigung verpflichtet. Allerdings würde eine Ablehnung eines gewählten Bischofs eine Reihe von Konflikten nach sich ziehen.
Die Frage nach dem Vorrang von Weltkirche oder Ortskirchen spiegeln den Konflikt über den Primat des Papstes wider. Die Stellung des Papstes stellt einen zentralen Kern des Ökumenismuskonflikts dar. Sie wurde im Laufe der Kirchengeschichte immer wieder in Frage gestellt. Die päpstliche Vorrangstellung und Entscheidungsgewalt wurde gerne als „Macht“ gelesen, zumindest von Kreisen, die mit gewissen Entscheidungen nicht einverstanden sind. Stärkte das Erste Vatikanische Konzil die Vorrangstellung des Papstes, gab es auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil eine starke Strömung zu dessen Einschränkung. Dem Papst wurde die Kollegialität entgegengesetzt.
Hermann Josef Pottmeyer, ein „nachkonziliarer“ Theologe, steht in der Primatsfrage der Position Kaspers nahe. Der deutsche Fundamentaltheologe gehörte im fünften und sechsten Quinquennium (1992–2004) der Internationalen Theologenkommission an. Er verglich zur Veranschaulichung des Konflikts die Theologie mit einer Landschaft. Die theologische Tradition rund um den Primat des Petrus ähnle einer Grenzregion zwischen zwei seit langem verfeindeten Staaten. Überall stoße man auf Kampfspuren, alte Schützengräben, Bunker und unter den gefährlichsten Überbleibseln des Krieges, einige Tretmienen. Die gefährlichste Tretmiene sei das vom Ersten Vatikanischen Konzil verkündete Unfehlbarkeitsdogma des Papstes.
Zumindest erwähnt sei auch die radikale Positon, die im Primat des Papstes per se einen Stein des Anstoßes sehen. Hans Küng, der es vorzieht trotz einer Versöhnungsgeste Benedikts XVI., der ihn bald nach seiner Wahl zu einem Gespräch einlud, an seinem selbstgestrickten „Weltethos“ festzuhalten, alimentiert seit Jahrzehnten in antirömischem Affekt eine ganze antipäpstliche Strömung. Seiner radikalen Meinung nach hätte das Vatikanum Eins den Primat als absolute päpstliche Monarchie definiert. Und da sich Küng, wie bereits im 19. Jahrhundert die protestantischen Kirchen und ein kleiner Teil der katholischen Kirche, der schließlich in einem häretischen Schisma endete, dermaßen an der Unfehlbarkeit stößt, behauptet er, das Erste Vatikanische Konzil habe eine allgemeine Unfehlbarkeit des Papstes festgelegt.
Das Zweite Vatikanische Konzil betonte hingegen die Gemeinschaft der Bischöfe und die Kollegialität. Ein Teil der Konzilsväter, die sich jedoch nicht durchsetzen konnten, versuchte den Primat als Summe der Bischöfe festzuschreiben. In dieser Frage kreuzten sich die geistigen Schwerter Ratzingers und Kaspers bereits in den 90er Jahren.
Seither schwelt ein Konflikt zwischen den beiden Strömungen, bei denen, grob gefaßt, sich Petrus der Summe der Bischöfe gegenübersieht. Da beide Strömungen lebendig und aktiv sind, ist die Frage offen, wo genau sich beide treffen, wo beide einen akzeptablen Versöhnungspunkt ausfindig machen können. Die Frage ist offen, da beide Seiten einen offenen Bruch vermeiden und damit jenen Spielraum lassen, der die nötige theologische Vertiefung der Frage erlaubt, die irgendwann zur Klärung führen wird. Das Unfehlbarkeitsdogma von 1870 steht dabei unumstößlich. Ein Zurück dahinter gibt es nicht.
Die Konfliktlinie zwischen Papst Benedikt XVI. und Kardinal Kasper verlief auch entlang der Frage der wiederverheirateten Geschiedenen. Wiederum ein besonders im deutschen Sprachraum aktuelles Thema. Kasper war mit dem damaligen Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann deutlich „aufgeschlossener“ als Kardinal Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation. Ähnlich waren die Fronten in der Frage, ob Katholiken sich am staatlichen Beratungsscheinwesen beteiligen dürfen, das die straffreie Tötung ungeborener Kinder ermöglicht. Kardinal Ratzinger drängte mit Papst Johannes Paul II. auf einen strikten Rückzug der Katholiken aus dem Scheinwesen des Staates. Der damalige Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland, Giovanni Lajolo, 2007 von Papst Benedikt XVI. zum Kardinal erhoben, hatte alle Hände voll zu tun, zwischen den deutschen Bischöfen und der Glaubenskongregation zu vermitteln.
In anderen Fragen sind sich die beiden hingegen erstaunlich nahe. Dazu gehört zum Beispiel die Überzeugung, daß Jesus Christus das einzige Heil der Menschheit ist und es deshalb kein Heil in und durch andere Religionen gibt, wie Kardinal Ratzinger 2000 in der Erklärung Dominus Jesus bekräftigte. Kasper stimmte damals auffallend nicht in den Chor der Kritiker ein, dem hingegen auch einige hohe Kirchenvertreter angehörten. Er kritisierte vielmehr die „sogenannten liberalen Auslegungen“, die sich „selbst als progressiv definieren, in Wirklichkeit aber subversiv sind“. Gleiches gilt auch für ein anderes Thema, das Ratzinger besonders wichtig ist: die Liturgie. Kasper widersprach jenen, die der Meinung sind, die Liturgie sei bestenfalls eine Nebenerscheinung des Glaubenslebens: „Die Krise im Verständnis der Eucharistie ist der innerste Kern der gegenwärtigen Kirchenkrise.“
Wie werden sich Ratzinger und Kasper, ersterer nun Papst Benedikt XVI., letzterer emeritierter „Minister“, gewissermaßen im Ruhestand, in den letzten August und ersten Septembertagen zum Thema Ökumene gegenübertreten? Die Treffen des Schülerkreises dienten dem Papst in den vergangenen Jahren, um sich unter anderem auch dadurch zu wichtigen Thema durch eine fundierte Bestandsaufnahme einen klärenden Blick für bevorstehende Entscheidungen zu verschaffen. Die Apostolische Konstitution Anglicanorum coetibus, die es Anglikanern ermöglicht, in die Einheit mit Rom zurückzukehren, ist ein deutliches Signal, wie sich Papst Benedikt XVI. die Früchte der Ökumene vorstellt. Gegenüber den Lutheranern sandte er ein wohlwollendes Signal, als er in der Augustinerkirche von Erfurt die Person Martin Luthers öffentlich erwähnte. Dabei handelte es sich nicht um die von manchen Kreisen gewünschte und von anderen hineininterpretierte „Rehabilitierung“ des einstigen Augustiner-Eremiten. Dazu sind die Gegensätze zwischen „Reformator“ und „Kirchenspalter“ in der Gestalt des deutschen Theologen zu groß.
Text: Paix Liturgique/Giuseppe Nardi
Bild: vaticandiplomacy
Tja, da müssten wohl etliche Purpurträger, Bischöfe und Theologen eine doktrinelle Präambel unterschreiben… Da würde sich regelrecht eine Schlange bilden, die ziemlich lang wäre…
Doch gemach: Verdächtig in der Nachkonzilskirche sind immer nur die Vertreter der 2000jährigen Tradition. Alle anderen genießen so viele Freiheiten, dass einfache Gläubige oft längst nicht mehr wissen, was verbindlich zu glauben ist, ob überhaupt noch was Verbindlichkeit hat. Nicht kirchenferne Taufscheinkatholiken, sondern ein Teil der 12 %, die überhaupt noch an der Eucharistiefeier teilnehmen…
Also, in Deutschland ist es wenigstens so.
Unsinn. Verdächtig sind diejenigen, die dreist behaupten oder insinuieren, das Lehramt selbst würde Häresien verbreiten. Besipiel: Wenn jemand Dignitatis humane in der Sache für falsch und die Staatslehre von Ci riesce für überzeugender hält: Überhaupt kein Problem. Wenn er aber behauptet, die Lehre von DH und des seitherigen Lehramtes (einschließlich KKK) sei häretisch, anathema sit. Die FSSPX versucht immer noch, sich um eine klare Aussage herumzudrücken, zuletzt wieder in diesem Wischiwaschi-Communiqué nach dem Generalkapitel. Recte dixit Rev.mus Di Noia: »The society has been fed by people who use the word “error.†“Error†is a vague word in the Catholic tradition.« (http://rorate-caeli.blogspot.com/2012/07/for-record-interview-with-ecclesia-dei.html)
Klarstellung:
Widerspruch in sich:
Wenn jemand Dignitatis humane in der Sache für falsch und die Staatslehre von Ci riesce für überzeugender hält: Überhaupt kein Problem.
The society has been fed by people who use the word “error.â€
Und wenn dann genau letzteres kritisiert wird – und auch noch behauptet wird, das sei „Wischi-waschi“ – dann ist das ein direkter, kontradiktorischer Widerspruch und ich weiß nicht, worauf das hinaus laufen soll, was uns damit gesagt werden soll.
Die fsspx behauptet das 2. Vat sei mit Irrtümern befleckt. Und Sie selbst sagen, man dürfe das 2. Vat. für sachlich falsch halten. Nun, wo ist dann das Problem???
Nehmen Sie es nicht persönlich, aber Sie zeigen doch nur, dass Sie in der Materie nicht bewandert sind. Vorschlag für Ihre Sommerlektüre: Ein anständiges „vorkonziliares“ Dogmatiklehrbuch, und hier insbesondere die theologische Erkenntnislehre. Wenn Sies es schaffen, den ersten Band von Scheebens Handbuch (den finden Sie auch komplett online).
M. Gaudron hat sich übrigens in der Diskussion mit Rhonheimer festgelegt: Er betrachtet die vom II. Vatikanum aufgegebene „traditionelle“ (so traditionell ist sie in Wahrheit gar nicht…) Staatslehre überhaupt nicht als de fide (weder divina noch ecclesiastica), ja nicht einmal als proxima fidei oder theologice certa, sondern „bloß“ als doctrina catholica. Die gegenteilige Auffassung des II. Vatikanischen Konzils und des gesamten päpstlichen wie bischöflichen Lehramtes seither wäre dann „saltem temeraria“. Keine besonders strenge Zensur, aber kann ein Katholik dem Lehramt so etwas vorwerfen? Minime. [Fortsetzung folgt.]
[Fortsetzung] Und es ist eben toto caelo verschieden von der bloßen Behauptung der sachlichen Falschheit bzw. Irrigkeit der Lehre von DH. Wenn ich persönlich sage, dass sich die frühere Päpstliche Bibelkommission in fast allen ihren Entscheidungen geirrt hat, impliziert das in keiner Weise, dass die in diesen Entscheidungen enthaltenen Auffassungen mit irgendeiner Zensur zu belegen wären. Und das sieht man in Rom genauso. Wenn heute ein deutscher Professor für Altes Testament in einem Aufsatz oder einer Monographie die mosaische Autorschaft des Pentateuch behaupten würde, wäre zwar allgemeines Kopfschütteln die Folge, er bräuchte aber kein Verfahren seitens der CDF befürchten… 😉 Gesegneten Sonntag!
Ich befürchte zwar, dass es keinen Sinn macht, mit jemandem zu diskutieren, der eine solch herablassend-schlumeisterliche Art an den Tag legt – und vor allem, wenn sich dabei zudem zeigt, dass dieser offenkundig weniger Ahnung von den Materien hat als er seinem Diskusssionspartner vorwirft zu haben.
Dennoch wage ich einen Versuch.
1. Um einen logischen Widerspruch aufzuweisen braucht es keine Dogmatik. Sie selbst schreiben jetzt „sachlichen Falschheit bzw. Irrigkeit“.
Genau das war mein Punkt: „sachlich falsch“ ist gleichbedeutend mit Irrtum. – Danke dass sie mir wenigstens das zugeben. Nun, und wenn Sie dann aber Anstoß nehmen, wenn die sspx die Lehre für einen errror hält – und error=Irrtum, Irrigkeit – dann: q.e.d.
2. Sie versuchen dann zwar noch „error“ als Zensur von „error“ als was auch immer abzugrenzen, aber Ihre Beispiele der Bibelkomission sind alles andere als analog zu dem diskutierten Fall und damit nicht entscheidend.
3. Und um weiter bei den herablassenden ad hominem Attacken zu bleiben, die Sie offenbar so lieben: Mit ihrer Behauptung bzgl. der fides eccl. resp. catholica zeigen Sie, wieviel Ahnung Sie von der Sache haben:
„fides catholica“ oder „ecclesiastica“ werden in der theolog. Prinzipienlehre zumeist deckungsgleich verwendet, ebenso „doctrina catholica“ u „ecclesiastica“.
S. etwa – um auf die Sommerlektüre zu sprechen zu kommen – Ott, Dogmatik, Einleitung, § 6
Er benutzt „verit. cath.“ deckungsgleich mit „doctrina eccl.“ und sagt diese seien aufgrund der unfehlbaren „fides eccl.“ anzunehmen.
Vgl. auch Diekamp, Dogmatik, 1. Bd, §§ 4 u 6
Nicht immer ist die Nomenklatur völlig einheitl in/bei d unterschiedlichen Handbüchern u Autoren. Ich vermute daher ihre abweichende Einschätzung.
Jedenfalls wird aus dem Zush klar, dass Gaudron e „doctrina catholica“ meint, die – bspw. mit Ott u Diekamp – „de fide eccl. seu catholica“ ist.
Und deren Gegenteil eben ein error ist – in fide eccl. seu cath.
„Die Aussagen des Konzils zu Religionsfreiheit, Judentum und Menschenrechten hätten „dogmatische Implikationen“, sagte S.E. Erzbischof Müller der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag)“
siehe
http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/48204.html
Dem gegenüber steht zum Beispiel die Aussage S.E. Kardinal Brandmüllers:
„Seltsamerweise haben die beiden umstrittensten Texte, nämlich „Nostra Aetate“ und „Dignitatis Humanae“, nach der Einschätzung meines verehrten Professors in Kirchenrecht Klaus Mörsdorf, keinen lehrmäßig bindenden Inhalt. Also kann man darüber reden! (…)“…„Natürlich muss man sie ernstnehmen, als Ausdruck des lebendigen Lehramts! ABER OHNE DIE GANZE KIRCHE BINDEN ZU WOLLEN, damit sie diese Formel akzeptiert, in der sie sich befinden.“
siehe
http://www.vaticanhistory.de/wordpress/?p=5518
Immerhin war Professor Klaus Mörsdorf als Konzilsperitus an der Vorbereitung und Durchführung des Zweiten Vaticanum und als Konsultor an der Reform des Codex Iuris Canonici 1983 beteiligt…
Ja, die Entscheidung liegt in Rom, ja dort lag sie schon immer… die Entscheidung über eine Einigung liegt beim heiligen Vater! Und nur bei ihm!
…„Deus caritas est“
.…„et nos creditimus caritatem“…
Gott ist einfach, und er ist die Wahrheit!
Nebenbei…
…Auf Rorate Caeli steht ein höchst interessanter Artikel über das sogenannte „Pius-Leak“.…
Interessanter Artikel…hoffentlich hilft er der Priesterbruderschaft Sankt Pius X., solche Dinge in Zukunft vermeiden zu können.
http://rorate-caeli.blogspot.de/2012/07/albion.html
http://angelqueen.org/2012/06/26/what-we-know-about-the-sspx-leakers/
DIE BEDINGEN MÜSSTEN DEFINITIV FÜR ROM ANNEHMBAR SEIN!
Es wird langsam lächerlich, oder ist es das schon?!
Schon wieder ein internes Papier veröffentlicht!
…Albinion!
P.S.:
@ Klarstellung:
Mir war nicht bekannt, dass es Scheeben online gibt. Könnten Sie mir den link nennen?! Gratias ago.
@Klarstellung:
Sie behaupten: Guadron „betrachtet die vom II. Vatikanum aufgegebene „traditionelle“ […] Staatslehre überhaupt nicht als de fide […], ja nicht einmal als proxima fidei oder theologice certa.“
Nun spricht aber Gaudron in dem von ihnen angeführten Schlagabtausch ausdrücklich von einer sententia certa (siehe http://web.tuomi-media.de/dno2/Dateien/NO611‑5.pdf)
Soviel also zu der von ihnen eingeforderten „Kenntnis der Materie“ .… Seufz…
Zunächst: Der Heilige Vater hat in seinem Arbeitsurlaub jedes Recht, sich mit seinem Schülerkreis zu treffen.
Unbehagen kommt n u r deshalb auf, weil dieses Treffen nicht im privaten Rahmen bleiben sondern zu neuen Diskussionen in der Kirche führen wird. Und da scheint mir der deutsche Anteil inzwischen zu hoch. Ein deutscher Papst, ein deutscher Glaubenspräfekt, ein schweizer-deutschsprachiger „Ökumene-Präsident“, informell der wohl überwiegend deutschsprachige Ratzinger-Schülerkreis mit seinem Einfluss.
Der emeritierte „Einheits-Präsident“ Kasper, der hier seinen Einfluss geltend machen wird, der gegenwärtige „Ökumene-Chef“ Koch, beide stehen wohl eher für die „Ökumenitis“.
„Ökumenitis“ stammt nicht von der Piusbruderschaft, sondern von dem Philosophen Dietrich von Hildebrand, der unter der Einstellung gelitten hat, dass sich nur die Katholiken auf die Protestanten zubewegen bis zum Identitätsverlust.
„Ökumenitis“ nannte er das…Das klingt nach Krankheit…