Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin sagte, der Papst müsse "Ruhe geben".
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Papst Franziskus kann das Pontifikat „nicht wie bisher ausüben“

Kar­di­nal­staats­se­kre­tär Pie­tro Paro­lin sag­te am Don­ners­tag gegen­über Medi­en­ver­tre­tern, daß Papst Fran­zis­kus nach sei­nem lan­gen Kran­ken­haus­au­fen­halt auf­grund zwei­er Infek­tio­nen mög­li­cher­wei­se nicht in der Lage sein wird, das Pon­ti­fi­kat wie bis­her aus­zu­üben. Der Kar­di­nal füg­te hin­zu, daß „wir ande­re Wege fin­den müs­sen“, damit er dies tun könne.

Worin bestehen die größten Unterschiede zwischen Benedikt und Franziskus?
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Das Relikt eines Pontifikats

Ein Kom­men­tar von Cle­mens Vic­tor Olden­dorf. Als 2007 das Motu pro­prio Sum­morum Pon­ti­fi­cum von Papst Bene­dikt XVI. am 7. Juli ver­öf­fent­licht wur­de, bestimm­te der Hei­li­ge Vater gewiss nicht ohne absichts­vol­le Sym­bol­träch­tig­keit, dass die Bestim­mun­gen die­ses päpst­li­chen Erlas­ses mit Wir­kung vom 14. Sep­tem­ber des­sel­ben Jah­res rechts­kräf­tig wer­den soll­ten. Das Fest Kreuz­erhö­hung und die Gegen­wär­tig­set­zung des Kreu­zes­op­fers, die knap­pe „triden­ti­ni­sche“ Defi­ni­ti­on