Frankreichs Nationalversammlung erklärt Lebensrechtsseiten zu "Desinformationsseiten" und belegt Lebensschützer mit Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren und 30.000 Euro Strafgeld, wenn sie Abtreibung als Mord oder Tötung eines ungeborenen Kindes bezeichnen.
Christenverfolgung

„Regierungszensur“ gegen Lebensrechtsbewegung in Frankreich – Angriff auf die Meinungsfreiheit

(Paris) Ein abschrecken­des Bei­spiel im Umgang mit dem Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der im beson­de­ren und mit Anders­den­ken­den im all­ge­mei­nen lie­fert gera­de Frank­reich. Das fran­zö­si­sche Par­la­ment ver­ab­schie­de­te soeben ein Gesetz „gegen die Behin­de­rung der Abtrei­bung“ und erklär­te den Ein­satz für das Lebens­recht unge­bo­re­ner Kin­der und das zivil­ge­sell­schaft­li­che Enga­ge­ment gegen die Abtrei­bung im Inter­net zum Straf­tat­be­stand. Natür­lich lau­tet