BDKJ-Limburg und grüngeführtes Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend betreiben gemeinsam Homo-Propaganda. Die Kirche zeigt sich auch hier im Gleichschritt und als Sprachrohr der aktuellen Inhaber der Staatsmacht und ihrer ideologischen Agenda.
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Kapitulation vor dem Zeitgeist der Homo-Ideologie

Ein Gast­kom­men­tar von Gabrie­le Freu­den­ber­ger Am 14. Mai hat in der Bischofs­stadt Lim­burg erst­mals ein Demon­stra­ti­ons­zug für Homo­se­xua­li­tät und ande­re Que­er-The­­men statt­ge­fun­den. An der soge­nann­ten Chri­­sto­­pher-Street-Day-Ver­­an­­stal­tung nah­men Grup­pen und Per­so­nen aus dem LGBTIQ-Spek­trum teil. Sie stand unter dem Mot­to: „CSD-Lim­­burg – que­e­res Leben auf dem Lande“.

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Segnungen von homosexuellen Paaren in Analogie zum Brautpaarsegen?

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker. Im Bis­tum Lim­burg begann die Wer­bung für kirch­li­che Seg­nun­gen von Nicht-Ehe­­paa­­ren im Janu­ar 2018. Damals leg­te der Frank­fur­ter Stadt­de­chant Johan­nes zu Eltz ein The­sen­pa­pier vor zu lit­ur­gi­schen Segens­fei­ern für lie­ben­de Paa­re, die nicht kirch­lich hei­ra­ten könn­ten oder woll­ten. Bischof Georg Bät­zing lob­te das Posi­ti­ons­pa­pier als „stim­mig“. Er setz­te einen hoch­ran­gig

Frankfurts Stadtdekan und das Bistum Limburg und die „Segnung für alle“.
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Segensfeiern als niederschwelliger Zugang zu Ersatz-Ehen

Ein Gast­kom­men­tar von Hubert Hecker.  Der Frank­fur­ter Dom­ka­pi­tu­lar und Stadt­de­kan Johan­nes zu Eltz hat im Janu­ar 2018 ein Posi­ti­ons­pa­pier erstellt, um für nicht-ehe­­fä­hi­­ge Paa­re kirch­li­che „Segens­fei­ern“ zu ermög­li­chen. Bischof Georg Bät­zing von Lim­burg hält das The­sen­pa­pier für „stim­mig“, möch­te aber den Vor­schlag „ergeb­nis­of­fen und kon­tro­vers dis­ku­tie­ren“ las­sen.  I. Zu Eltz zählt drei Paar-Kon­­stel­la­tio­­nen auf, die

Lebensrecht

Bistum Limburg wirbt weiterhin für Abtreibung

(Gie­ßen) Auf der Inter­net­sei­te des Bis­tums Lim­burg wer­den unter der Über­schrift „Schwan­ge­ren­be­ra­tung“ Müt­ter wei­ter­hin dazu auf­ge­for­dert, sich einen „Bera­tungs­schein“ zu besor­gen, „der für den Schwan­ger­schafts­ab­bruch not­wen­dig ist“ (Sei­te 26).