Lebensrecht
Niederlande erlaubt Tötung von Neugeborenen, Schweiz wehrt sich gegen EGMR-Urteil
(Wien) Ärzten ist es ab sofort in den Niederlanden erlaubt, den Tod von Neugeborenen herbeizuführen, sofern diese schwer und unheilbar krank sind. Die Königliche Niederländische Ärztevereinigung (KNMG) hat entsprechende Regeln erlassen, berichtet das Deutsche Ärzteblatt. Demnach dürfen Mediziner die Behandlung von Neugeborenen vorzeitig abbrechen (= direkte Sterbehilfe durch Unterlassung) bzw. deren Tod direkt durch die …