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Belgisches Abgeordnetenhaus entscheidet über Euthanasie von Kindern
(Brüssel) Am Donnerstag, den 13. Februar entscheidet das belgische Abgeordnetenhaus über die Neufassung des Euthanasiegesetzes. Damit soll die Euthanasierung von Minderjährigen und psychisch Kranken erlaubt werden. Der Senat, die zweite Kammer des Parlaments, stimmte der Änderung bereits zu. Aufgrund der Positionen der Parteien gilt eine Annahme durch das Abgeordnetenhaus als sicher. Anschließend muß der Senat …