Zur Exkommunikation und ihrer Unterscheidung


Im Zusammenhang mit den Bischofsweihen der Piusbruderschaft ist von Exkommunikation und Schisma die Rede. Häufig werden die Begriffe jedoch ungenau oder sogar falsch verwendet. Eine Klärung.
Im Zusammenhang mit den Bischofsweihen der Piusbruderschaft ist von Exkommunikation und Schisma die Rede. Häufig werden die Begriffe jedoch ungenau oder sogar falsch verwendet. Eine Klärung.

Von Don Micha­el Gurtner*

In den letz­ten Tagen rund um die Ereig­nis­se von Écô­ne scheint es so zu sein, daß die Keu­le der Exkom­mu­ni­ka­ti­on geschwun­gen wird, mit dem Ziel, den­je­ni­gen, die den katho­li­schen Glau­ben noch wirk­lich ernst neh­men und auf­rich­tig katho­lisch sein wol­len, Angst zu machen und in den Gläu­bi­gen Skru­pel aus­zu­lö­sen, wel­che sie ent­mu­ti­gen und davon abhal­ten sol­len, bei der Pius­bru­der­schaft zu den hei­li­gen Sakra­men­ten zu gehen und an deren Akti­vi­tä­ten teilzunehmen.

Es ist auf­fäl­lig, wie unprä­zi­se dabei von Kom­men­ta­to­ren und auch Geist­li­chen der Begriff der Exkom­mu­ni­ka­ti­on ver­wen­det wird. Auch wird so gut wie gar nicht zwi­schen den ver­schie­de­nen Arten der Exkom­mu­ni­ka­ti­on unter­schie­den. Ob dies aus Unwis­sen­heit oder Kal­kül geschieht, wird von Fall zu Fall unter­schied­lich sein.

Des­halb erscheint es als ein Werk der Gerech­tig­keit gegen­über den Bischö­fen, Prie­stern und Gläu­bi­gen der FSSPX, auf eini­ge Din­ge über die Exkom­mu­ni­ka­ti­on im all­ge­mei­nen und sodann im beson­de­ren hin­zu­wei­sen, da sie in vie­len Medi­en­be­rich­ten und Kom­men­ta­ren als außer­halb der Kir­che ste­hen­de Schis­ma­ti­ker dar­ge­stellt wer­den, mit denen man – im Gegen­satz zu Pro­te­stan­ten und Mus­li­men – jeg­li­chen Umgang am besten mei­den soll­te, auch von Leu­ten, die es eigent­lich von Amts wegen bes­ser wis­sen müßten.

Um die Exkom­mu­ni­ka­ti­on ganz all­ge­mein rich­tig erfas­sen und ein­ord­nen zu kön­nen, müs­sen wir zunächst eini­ge ekkle­sio­lo­gi­sche Vor­be­mer­kun­gen treffen.

Ekklesiologische Grundlage

Die Kir­che ist im Heils­plan Got­tes bereits mit der Gene­sis ange­legt und vor­be­rei­tet. Es ist eine ein­zi­ge und unteil­ba­re Kir­che, und vor­läu­fig noch eine Kir­che sozu­sa­gen in einem wei­te­ren Sin­ne, wel­che die Kir­che als sicht­ba­re socie­tas per­fec­ta vor­be­rei­tet. Sie umfaßt alle, die Gott zuge­hö­rig sind, etwa die Gerech­ten des Alten Bun­des und die Engel des Himmels.

Chri­stus hat die­ser einen ein­zi­gen Kir­che einen neu­en Aspekt hin­zu­ge­fügt: Er hat sie sicht­bar gemacht, gestif­tet durch sei­nen Wil­len und gegrün­det durch sei­ne Akte. Der eigent­li­che Beginn der „sicht­ba­ren Kir­che“ ist in der Sei­ten­wun­de Jesu gele­gen, aus wel­cher Blut und Was­ser (kon­no­tiert mit Tau­fe und Eucha­ri­stie bzw. Erlö­sungs­op­fer) flos­sen, und zu Pfing­sten wird sie schließ­lich offenbar.

Stets ist es die eine, sel­be und ein­zi­ge Kir­che, wel­che fort­an zwei Aspek­te hat.

Der erste Aspekt, sozu­sa­gen die unsicht­ba­re Dimen­si­on der Kir­che, betrifft die unsicht­ba­ren Wirk­lich­kei­ten: die inne­re Gna­den­wirk­lich­keit, das über­na­tür­li­che Leben der See­le bei Gott, den Hei­li­gen Geist als „See­le“ der Kir­che, durch wel­chen sie belebt wird.

Durch den zwei­ten Aspekt, der durch Chri­stus hin­zu­kommt, wird der Kir­che gleich­sam ein „sicht­ba­rer Leib“ ver­lie­hen: die Sakra­men­te, die Hier­ar­chie, das Bekennt­nis zu der wah­ren katho­li­schen Leh­re und die sicht­ba­re Zuge­hö­rig­keit zu der Gemein­schaft ihrer ein­zel­nen Glieder.

Wir haben nun also eine ein­zi­ge Kir­che, die gleich­sam Leib und See­le hat, zwei Aspek­te, wobei der sicht­ba­re Aspekt letzt­lich nichts ande­res tut, als den unsicht­ba­ren Aspekt zu veräußerlichen.

Kirche bedeutet Zugehörigkeit zu Gott

Mit Chri­stus ist die Kir­che im Sin­ne von Got­tes­zu­ge­hö­rig­keit äußer­lich mani­fe­stiert. Die­se „com­mu­nio sanc­torum“, die Gemein­schaft der Hei­li­gen, die ihrer­seits mit Gott in Gemein­schaft ste­hen, ist in der Gemein­schaft der Gläu­bi­gen unter­ein­an­der und die­se wie­der­um in der Gemein­schaft mit der Hier­ar­chie, an deren Spit­ze der Papst steht, abgebildet.

Chri­stus selbst wies uns an, was für das Heil not­wen­dig ist: die Tau­fe und der rech­te Glau­be (Mk. 16, 16). Mit der Tau­fe wird man vom Geschöpf Got­tes zum Kind Got­tes, da man in den Gna­den­stand ein­tritt und der sicht­ba­ren Kir­che ein­ge­glie­dert wird. Doch auch der rech­te Glau­be ist eine Vor­aus­set­zung dafür, daß man Glied der Kir­che ist. Es genügt nicht, ein­fach irgend­ei­nen Glau­ben zu haben, son­dern es bedarf des Bekennt­nis­ses des ein­zig wah­ren Glau­bens, jenes Glau­bens, wel­cher uns vom Vater durch den Sohn geof­fen­bart wurde.

Zur katho­li­schen Kir­che gehört also, wer getauft ist und den rech­ten, wah­ren katho­li­schen Glau­ben bekennt und dadurch auch äußer­lich einer Gemein­schaft anteil­haf­tig wird, die durch den Papst als das inner­welt­lich sicht­ba­re Haupt der Kir­che ver­kör­pert wird.

Zwei Arten von Exkommunikation

Dar­aus ergibt sich, daß es Umstän­de gibt, wel­che auto­ma­tisch und auf Grund der Fak­ten­la­ge dazu füh­ren, daß man aus der Kir­che sozu­sa­gen „her­aus­fällt“ und nicht mehr deren Glied ist. Dies sind zunächst Din­ge, wel­che den Glau­ben betref­fen. Die Häre­sie betrifft ein­zel­ne Glau­bens­wahr­hei­ten, die geleug­net wer­den, wäh­rend die Apo­sta­sie den Glau­ben als sol­chen betrifft: Die­ser wird im Fal­le der Apo­sta­sie als Gan­zes abge­lehnt und nicht nur par­ti­ell wie bei der Häresie.

Es sind objek­ti­ve Tat­sa­chen, wel­che nicht als Stra­fe zu einem Kir­chen­aus­schluß füh­ren, son­dern auf­grund des­sen, daß sie mit der Defi­ni­ti­on der Kir­chen­glied­schaft selbst nicht kom­pa­ti­bel sind. Des­halb könn­te einem Häre­ti­ker oder Apo­sta­ten auch von kei­ner kirch­li­chen Instanz die Kir­chen­glied­schaft zuer­kannt wer­den. Wür­de dies gesche­hen, so wür­den ihm zwar Rech­te und Pri­vi­le­gi­en zuge­stan­den, wel­che Kir­chen­glie­der genie­ßen, aber er wür­de auf einer Seins­ebe­ne doch nicht das sein, was man behaup­tet. Man wür­de ihn als Katho­li­ken behan­deln, aber das allein wür­de ihn noch nicht seins­mä­ßig zu einem Katho­li­ken machen, selbst wenn ein Kon­sens dar­über bestünde.

Umge­kehrt gilt genau­so: Wem von einer Mehr­heit bei­spiels­wei­se Häre­sie vor­ge­wor­fen wird, ohne daß er tat­säch­lich eine Wahr­heit Got­tes leug­net, der wäre durch ein sol­ches Fehl­ur­teil trotz­dem nicht aus der Kir­che „her­aus­ge­fal­len“.

Des wei­te­ren gibt es noch das Schis­ma. Die­ses besteht im wil­lent­li­chen Los­sa­gen von der Kir­che. Man kann voll­kom­men recht­gläu­big, aber den­noch schis­ma­tisch sein, bei­spiels­wei­se indem man zwar alles glaubt, was katho­lisch ist, aber nicht Teil der kirch­li­chen Gemein­schaft sein möch­te, wel­che sich aus der Gemein­sam­keit des Glau­bens her­aus bil­det. Auch mit dem Schis­ma ver­hält es sich wie mit der Häre­sie und der Apo­sta­sie: Es sind allein objek­ti­ve Tat­sa­chen, wel­che das Schis­ma bestim­men, und kei­ne Mei­nung, Pole­mik oder Behaup­tung. Ein Schis­ma kann unmög­lich dort ent­ste­hen, wo der Wil­le zur Ein­heit besteht.

Der Aus­schluß aus der Kir­chen­ge­mein­schaft durch Schis­ma, Apo­sta­sie und Häre­sie betrifft die Zuge­hö­rig­keit zur Kir­che als Gan­zes und als sol­cher: nicht bloß die Gemein­schaft der sicht­ba­ren Kir­che, son­dern die Kir­che auch hin­sicht­lich des inne­ren Gna­den­le­bens. Er bezieht sich auf den unsicht­ba­ren, über­na­tür­li­chen Aspekt der Kir­che. Man ist nicht mehr Teil der Kir­che, weil man aus der Got­tes­ge­mein­schaft her­aus­ge­fal­len ist – der Gna­den­stand ist erloschen.

„Exkom­mu­ni­ka­ti­on“ in die­sem Sin­ne wird also nicht als Stra­fe ver­stan­den, son­dern meint eine Tat­sa­che, wel­che durch äuße­re Umstän­de objek­tiv ein­ge­tre­ten ist, weil es Umstän­de sind, wel­che den wesent­li­chen, inner­lich not­wen­di­gen Vor­aus­set­zun­gen der Kir­chen­glied­schaft ent­ge­gen­ste­hen. Dies ist unab­hän­gig davon, ob es äußer­lich fest­ge­stellt ist oder nicht; eine äußer­li­che Fest­stel­lung ist nicht Vor­aus­set­zung dafür, um aus der über­na­tür­li­chen Kir­chen­glied­schaft her­aus­zu­fal­len, son­dern stellt die­se Tat­sa­che ledig­lich nach­ge­hend fest, wodurch auch die ande­ren die äuße­ren Fol­gen auf den Betrof­fe­nen anzu­wen­den haben.

Aus die­sem Grund könn­te auch ein Papst eine Exkom­mu­ni­ka­ti­on, wel­che die­se drei Sach­ver­hal­te betrifft, nicht gül­tig auf­he­ben, da es die über­na­tür­li­che Kir­chen­zu­ge­hö­rig­keit den­noch nicht wie­der­her­stel­len wür­de. Über sol­che Exkom­mu­ni­zier­te hat die Kir­che kei­ne Juris­dik­ti­ons­ge­walt mehr, da Häre­ti­ker, Apo­sta­ten und Schis­ma­ti­ker kei­ne Glie­der der Kir­che mehr sind. Denn die Kir­che hat nur über die­je­ni­gen Rechts­ge­walt, wel­che auch tat­säch­lich Kir­chen­glie­der sind.

Davon zu unter­schei­den ist eine ande­re Form von Exkom­mu­ni­ka­ti­on, näm­lich die Exkom­mu­ni­ka­ti­on im Sin­ne einer kirch­lich ver­häng­ten Beu­ge­stra­fe. Hier­bei han­delt es sich um eine voll­stän­dig ande­re Art von Exkom­mu­ni­ka­ti­on, wel­che von ande­rer Natur ist: Sie betrifft näm­lich nicht das Aus­tre­ten aus der Got­tes­ge­mein­schaft, d. h. nicht in sich das Her­aus­fal­len aus den unsicht­ba­ren Aspek­ten der Kir­che, son­dern den Aus­schluß aus der natür­li­chen Gemein­schaft der Gläu­bi­gen. Dem auf die­se Wei­se Exkom­mu­ni­zier­ten wird der Zugang zu den Heils­mit­teln der Kir­che unter­sagt, eben­so der Zugang zu Ämtern und Funk­tio­nen. Er bleibt aber den­noch Glied der Kir­che, wes­halb die Kir­che nach wie vor Juris­dik­ti­ons­ge­walt über ihn hat. Dies ist etwa der Fall, wenn die Kir­che auf Grund von ver­meint­li­chem oder tat­säch­li­chem Fehl­ver­hal­ten die Exkom­mu­ni­ka­ti­on als Beu­ge­stra­fe verhängt.

Zusam­men­fas­send ist also fest­zu­hal­ten, daß es eine über­na­tür­li­che Kir­chen­glied­schaft gibt, wel­che die über­na­tür­li­che Gott­zu­ge­hö­rig­keit betrifft, und eine natür­li­che Kir­chen­glied­schaft, wel­che die Zuge­hö­rig­keit zur Gemein­schaft der Gläu­bi­gen unter­ein­an­der betrifft. Die erste kann von der Kir­che nur fest­ge­stellt wer­den, die zwei­te hin­ge­gen wird verhängt.

Zum Fall der Piusbruderschaft

Die­se Vor­be­mer­kun­gen und beson­ders die­se Unter­schei­dun­gen sind wich­tig, um die Exkom­mu­ni­ka­ti­on der Bischö­fe, Prie­ster und Gläu­bi­gen der Pius­bru­der­schaft bes­ser ein­ord­nen zu können.

Zunächst ist posi­tiv her­vor­zu­he­ben, daß der Hei­li­ge Stuhl zumin­dest die „dop­pel­te Exkom­mu­ni­ka­ti­on“ deut­li­cher als noch 1988 unter­schei­det: Auf der einen Sei­te ste­hen die Bischofs­wei­hen ohne päpst­li­ches Man­dat als Exkom­mu­ni­ka­ti­ons­grund, auf der ande­ren Sei­te steht der Vor­wurf des Schis­mas als eigen­stän­di­ger Exkom­mu­ni­ka­ti­ons­grund. Dabei wird der Vor­wurf des Schis­mas aus den man­dats­lo­sen Bischofs­wei­hen abge­lei­tet; bei­de sind aber for­mell und mate­ri­ell unterschieden.

Bezüg­lich des Vor­wurfs des Schis­mas gilt, daß die Exkom­mu­ni­ka­ti­on nur dann ein­tritt, wenn auch tat­säch­lich ein Schis­ma vor­liegt. Die Exkom­mu­ni­ka­ti­on auf Grund eines Schis­mas betrifft den über­na­tür­li­chen, unsicht­ba­ren Aspekt der Kir­che, wie wir oben gese­hen haben. Die­ser ist an objek­ti­ve Tat­sa­chen gebun­den und nicht auf kirch­li­chen Geset­zen basie­rend, son­dern ein Schis­ma resul­tiert aus einer grund­le­gen­den Hal­tung zur Kir­che. Es darf daher nicht bei­spiels­wei­se mit Unge­hor­sam ver­wech­selt werden.

Eine man­dats­lo­se Bischofs­wei­he ist kein siche­res, hin­rei­chen­des und aus sich selbst her­aus ein­deu­ti­ges Zei­chen dafür, daß not­wen­dig ein Schis­ma vor­liegt. Denn ein Schis­ma ver­langt, um ein sol­ches sein zu kön­nen, sich wis­sent­lich und wil­lent­lich von der Kir­che los­zu­sa­gen, sich nicht mehr als Teil der katho­li­schen Kir­che zu ver­ste­hen und von daher jeg­li­che kirch­li­che Auto­ri­tät, spe­zi­ell jene des Pap­stes, per se und gene­rell abzu­leh­nen. Wo dies nicht gege­ben ist, kann man je nach kon­kre­tem Fall dar­über strei­ten, ob es sich um Unge­hor­sam han­delt; man kann aber gewiß nicht von einem Schis­ma sprechen.

Es ist durch­aus denk­bar, daß jemand Kir­chen­glied ist und blei­ben will, den päpst­li­chen Pri­mat und jed­we­de kirch­li­che Auto­ri­tät gene­rell aner­kennt, aber aus gewis­sen, wohl­be­grün­de­ten Moti­ven den­noch ein­zel­ne Ver­bo­te oder Befeh­le miß­ach­tet und bei­spiels­wei­se Bischö­fe weiht. Wenn dabei der Wil­le zur Los­sa­gung von der Kir­che fehlt und die kirch­li­che Auto­ri­tät gene­rell aner­kannt wird, so kann kein Schis­ma vor­lie­gen und somit auch kei­ne Exkom­mu­ni­ka­ti­on. Denn die Exkom­mu­ni­ka­ti­on auf Grund eines Schis­mas ist kei­ne ein­fa­che Beu­ge­stra­fe, son­dern ergibt sich eben ganz von selbst aus der Tat­sa­che, sich von der Kir­che los­ge­sagt zu haben.

Zwar kann und soll die Kir­che in einem sol­chen Fall dies auch fest­stel­len, doch tut sie dies im Nach­gang auf Grund von Tat­sa­chen, die einer Kir­chen­glied­schaft wesent­lich ent­ge­gen­ste­hen. Ein Schis­ma tritt nicht des­halb ein, weil die Kir­che behaup­tet, es sei ein­ge­tre­ten, son­dern es tritt dann ein, wenn gewis­se objek­ti­ve Sach­ver­hal­te vor­lie­gen, die nicht will­kür­lich fest­ge­legt wer­den kön­nen, son­dern dog­ma­tisch vor­ge­ge­ben sind und von der Kir­che bei tat­säch­li­chem Vor­lie­gen ledig­lich fest­ge­stellt wer­den können.

Was nun die Pius­bru­der­schaft betrifft, so wur­de die Sach­la­ge ein­deu­tig feh­ler­haft ein­ge­schätzt: Durch Wort und Tat hat sie durch­ge­hend bewie­sen und tut dies nach wie vor, daß sie sich nicht von der Kir­che los­sagt, sich im Gegen­teil als Teil der­sel­ben sieht und auch die Hier­ar­chie, beson­ders den Papst, als sol­che aner­kennt. Da also trotz gegen­tei­li­ger Behaup­tun­gen kein Schis­ma vor­liegt und man­dats­lo­se Bischofs­wei­hen nicht auto­ma­tisch schis­ma­tisch sind, kön­nen auch die Prie­ster und die Gläu­bi­gen der Pius­bru­der­schaft nicht exkom­mu­ni­ziert sein. Durch eine feh­ler­haf­te Ein­schät­zung wird, wie wir ein­gangs fest­stell­ten, die über­na­tür­li­che Kir­chen­zu­ge­hö­rig­keit nicht berührt.

Ihre Situa­ti­on ist ver­gleich­bar mit der­je­ni­gen eines guten Kin­des, das den unge­rech­ten oder schäd­li­chen Befehl sei­nes Vaters nicht aus­führt, durch den er sich und sei­nem Kind schwe­ren Scha­den zufü­gen wür­de. Es erkennt sei­nen Vater den­noch als sol­chen an, es erkennt auch des­sen Auto­ri­tät an, nutzt aber sei­nen gott­ge­ge­be­nen Ver­stand, um gro­ßen Scha­den abzuwenden.

Was hin­ge­gen die man­dats­lo­sen Bischofs­wei­hen anbe­langt, ist zunächst zu beden­ken, daß die Kir­che dies grund­sätz­lich als Straf­tat bewer­tet. Des­halb sieht sie dafür die Exkom­mu­ni­ka­ti­on als Beu­ge­stra­fe für wei­hen­de und geweih­te Bischö­fe (und nur für die­se) vor – eine Stra­fe also, wel­che den sicht­ba­ren Aspekt der Kir­che betrifft und den Bestraf­ten noch immer als Teil der Kir­che ansieht.

Nur am Ran­de sei hier erwähnt, daß dies allein schon ein Wider­spruch zur Exkom­mu­ni­ka­ti­on auf Grund eines Schis­mas ist; denn ein Schis­ma­ti­ker ist nicht mehr Teil der Kir­che, und somit hat die Kir­che auch kei­ne Juris­dik­ti­on mehr über ihn, wodurch eine Beu­ge­stra­fe hin­fäl­lig wird. Eine Beu­ge­stra­fe zu ver­hän­gen impli­ziert, daß der Bestraf­te Kir­chen­glied ist und daher kein Schis­ma­ti­ker sein kann.

Doch davon abge­se­hen wer­den im Fall der Pius­bru­der­schaft jene Cano­nes des Kir­chen­rech­tes (1323 und 1324) nicht zur Anwen­dung gebracht, wel­che die Stra­fe der Exkom­mu­ni­ka­ti­on klar und deut­lich min­dern oder sogar aus­schlie­ßen, wenn die Betrof­fe­nen auf Grund eines tat­säch­li­chen oder ver­meint­li­chen Not­stan­des han­deln, selbst wenn sich die­ser als Irr­tum her­aus­stel­len sollte.

Die Pius­bru­der­schaft ist also nach wie vor katho­lisch; sie ist ein Teil der Kir­che, und ihre Prie­ster und Gläu­bi­gen sind es eben­so. Der Vor­wurf des Schis­mas basiert auf der fal­schen Annah­me, man­dats­lo­se Bischofs­wei­hen oder die inner­li­che oder äußer­li­che Zustim­mung dazu sei­en ipso fac­to ein siche­res Zei­chen eines Schis­mas. Da dem aber nicht so ist, liegt auch kein Schis­ma vor, und da kein Schis­ma vor­liegt, sind sie nach wie vor katho­lisch und nicht exkom­mu­ni­ziert, selbst wenn sie äußer­lich wie sol­che behan­delt werden.

Aber wie vie­le der­je­ni­gen, wel­che zu Unrecht behaup­ten, die Prie­ster und neu­er­dings auch die Gläu­bi­gen der FSSPX sei­en schis­ma­tisch und daher nicht mehr Teil der katho­li­schen Kir­che, sind in Wirk­lich­keit selbst nicht mehr Teil der­sel­ben, weil sie Dog­men des katho­li­schen Glau­bens ablehnen?

*Mag. Don Micha­el Gurt­ner ist ein aus Öster­reich stam­men­der Diö­ze­san­prie­ster, der in der Zeit des öffent­li­chen Meß­ver­bots in der Coro­na-Zeit die­sem wider­stan­den und sich dadurch gro­ße Ver­dien­ste um das See­len­heil erwor­ben hat. Er ist Autor meh­re­rer theo­lo­gi­scher Bücher. Auf Katho​li​sches​.info ver­öf­fent­lich­te er 2023/​24 die Rei­he „Zur Lage der Kir­che“, die auch in Buch­form erschie­nen ist.

Bild: FSSPX (Screen­shot)

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