Von Don Michael Gurtner*
In den letzten Tagen rund um die Ereignisse von Écône scheint es so zu sein, daß die Keule der Exkommunikation geschwungen wird, mit dem Ziel, denjenigen, die den katholischen Glauben noch wirklich ernst nehmen und aufrichtig katholisch sein wollen, Angst zu machen und in den Gläubigen Skrupel auszulösen, welche sie entmutigen und davon abhalten sollen, bei der Piusbruderschaft zu den heiligen Sakramenten zu gehen und an deren Aktivitäten teilzunehmen.
Es ist auffällig, wie unpräzise dabei von Kommentatoren und auch Geistlichen der Begriff der Exkommunikation verwendet wird. Auch wird so gut wie gar nicht zwischen den verschiedenen Arten der Exkommunikation unterschieden. Ob dies aus Unwissenheit oder Kalkül geschieht, wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein.
Deshalb erscheint es als ein Werk der Gerechtigkeit gegenüber den Bischöfen, Priestern und Gläubigen der FSSPX, auf einige Dinge über die Exkommunikation im allgemeinen und sodann im besonderen hinzuweisen, da sie in vielen Medienberichten und Kommentaren als außerhalb der Kirche stehende Schismatiker dargestellt werden, mit denen man – im Gegensatz zu Protestanten und Muslimen – jeglichen Umgang am besten meiden sollte, auch von Leuten, die es eigentlich von Amts wegen besser wissen müßten.
Um die Exkommunikation ganz allgemein richtig erfassen und einordnen zu können, müssen wir zunächst einige ekklesiologische Vorbemerkungen treffen.
Ekklesiologische Grundlage
Die Kirche ist im Heilsplan Gottes bereits mit der Genesis angelegt und vorbereitet. Es ist eine einzige und unteilbare Kirche, und vorläufig noch eine Kirche sozusagen in einem weiteren Sinne, welche die Kirche als sichtbare societas perfecta vorbereitet. Sie umfaßt alle, die Gott zugehörig sind, etwa die Gerechten des Alten Bundes und die Engel des Himmels.
Christus hat dieser einen einzigen Kirche einen neuen Aspekt hinzugefügt: Er hat sie sichtbar gemacht, gestiftet durch seinen Willen und gegründet durch seine Akte. Der eigentliche Beginn der „sichtbaren Kirche“ ist in der Seitenwunde Jesu gelegen, aus welcher Blut und Wasser (konnotiert mit Taufe und Eucharistie bzw. Erlösungsopfer) flossen, und zu Pfingsten wird sie schließlich offenbar.
Stets ist es die eine, selbe und einzige Kirche, welche fortan zwei Aspekte hat.
Der erste Aspekt, sozusagen die unsichtbare Dimension der Kirche, betrifft die unsichtbaren Wirklichkeiten: die innere Gnadenwirklichkeit, das übernatürliche Leben der Seele bei Gott, den Heiligen Geist als „Seele“ der Kirche, durch welchen sie belebt wird.
Durch den zweiten Aspekt, der durch Christus hinzukommt, wird der Kirche gleichsam ein „sichtbarer Leib“ verliehen: die Sakramente, die Hierarchie, das Bekenntnis zu der wahren katholischen Lehre und die sichtbare Zugehörigkeit zu der Gemeinschaft ihrer einzelnen Glieder.
Wir haben nun also eine einzige Kirche, die gleichsam Leib und Seele hat, zwei Aspekte, wobei der sichtbare Aspekt letztlich nichts anderes tut, als den unsichtbaren Aspekt zu veräußerlichen.
Kirche bedeutet Zugehörigkeit zu Gott
Mit Christus ist die Kirche im Sinne von Gotteszugehörigkeit äußerlich manifestiert. Diese „communio sanctorum“, die Gemeinschaft der Heiligen, die ihrerseits mit Gott in Gemeinschaft stehen, ist in der Gemeinschaft der Gläubigen untereinander und diese wiederum in der Gemeinschaft mit der Hierarchie, an deren Spitze der Papst steht, abgebildet.
Christus selbst wies uns an, was für das Heil notwendig ist: die Taufe und der rechte Glaube (Mk. 16, 16). Mit der Taufe wird man vom Geschöpf Gottes zum Kind Gottes, da man in den Gnadenstand eintritt und der sichtbaren Kirche eingegliedert wird. Doch auch der rechte Glaube ist eine Voraussetzung dafür, daß man Glied der Kirche ist. Es genügt nicht, einfach irgendeinen Glauben zu haben, sondern es bedarf des Bekenntnisses des einzig wahren Glaubens, jenes Glaubens, welcher uns vom Vater durch den Sohn geoffenbart wurde.
Zur katholischen Kirche gehört also, wer getauft ist und den rechten, wahren katholischen Glauben bekennt und dadurch auch äußerlich einer Gemeinschaft anteilhaftig wird, die durch den Papst als das innerweltlich sichtbare Haupt der Kirche verkörpert wird.
Zwei Arten von Exkommunikation
Daraus ergibt sich, daß es Umstände gibt, welche automatisch und auf Grund der Faktenlage dazu führen, daß man aus der Kirche sozusagen „herausfällt“ und nicht mehr deren Glied ist. Dies sind zunächst Dinge, welche den Glauben betreffen. Die Häresie betrifft einzelne Glaubenswahrheiten, die geleugnet werden, während die Apostasie den Glauben als solchen betrifft: Dieser wird im Falle der Apostasie als Ganzes abgelehnt und nicht nur partiell wie bei der Häresie.
Es sind objektive Tatsachen, welche nicht als Strafe zu einem Kirchenausschluß führen, sondern aufgrund dessen, daß sie mit der Definition der Kirchengliedschaft selbst nicht kompatibel sind. Deshalb könnte einem Häretiker oder Apostaten auch von keiner kirchlichen Instanz die Kirchengliedschaft zuerkannt werden. Würde dies geschehen, so würden ihm zwar Rechte und Privilegien zugestanden, welche Kirchenglieder genießen, aber er würde auf einer Seinsebene doch nicht das sein, was man behauptet. Man würde ihn als Katholiken behandeln, aber das allein würde ihn noch nicht seinsmäßig zu einem Katholiken machen, selbst wenn ein Konsens darüber bestünde.
Umgekehrt gilt genauso: Wem von einer Mehrheit beispielsweise Häresie vorgeworfen wird, ohne daß er tatsächlich eine Wahrheit Gottes leugnet, der wäre durch ein solches Fehlurteil trotzdem nicht aus der Kirche „herausgefallen“.
Des weiteren gibt es noch das Schisma. Dieses besteht im willentlichen Lossagen von der Kirche. Man kann vollkommen rechtgläubig, aber dennoch schismatisch sein, beispielsweise indem man zwar alles glaubt, was katholisch ist, aber nicht Teil der kirchlichen Gemeinschaft sein möchte, welche sich aus der Gemeinsamkeit des Glaubens heraus bildet. Auch mit dem Schisma verhält es sich wie mit der Häresie und der Apostasie: Es sind allein objektive Tatsachen, welche das Schisma bestimmen, und keine Meinung, Polemik oder Behauptung. Ein Schisma kann unmöglich dort entstehen, wo der Wille zur Einheit besteht.
Der Ausschluß aus der Kirchengemeinschaft durch Schisma, Apostasie und Häresie betrifft die Zugehörigkeit zur Kirche als Ganzes und als solcher: nicht bloß die Gemeinschaft der sichtbaren Kirche, sondern die Kirche auch hinsichtlich des inneren Gnadenlebens. Er bezieht sich auf den unsichtbaren, übernatürlichen Aspekt der Kirche. Man ist nicht mehr Teil der Kirche, weil man aus der Gottesgemeinschaft herausgefallen ist – der Gnadenstand ist erloschen.
„Exkommunikation“ in diesem Sinne wird also nicht als Strafe verstanden, sondern meint eine Tatsache, welche durch äußere Umstände objektiv eingetreten ist, weil es Umstände sind, welche den wesentlichen, innerlich notwendigen Voraussetzungen der Kirchengliedschaft entgegenstehen. Dies ist unabhängig davon, ob es äußerlich festgestellt ist oder nicht; eine äußerliche Feststellung ist nicht Voraussetzung dafür, um aus der übernatürlichen Kirchengliedschaft herauszufallen, sondern stellt diese Tatsache lediglich nachgehend fest, wodurch auch die anderen die äußeren Folgen auf den Betroffenen anzuwenden haben.
Aus diesem Grund könnte auch ein Papst eine Exkommunikation, welche diese drei Sachverhalte betrifft, nicht gültig aufheben, da es die übernatürliche Kirchenzugehörigkeit dennoch nicht wiederherstellen würde. Über solche Exkommunizierte hat die Kirche keine Jurisdiktionsgewalt mehr, da Häretiker, Apostaten und Schismatiker keine Glieder der Kirche mehr sind. Denn die Kirche hat nur über diejenigen Rechtsgewalt, welche auch tatsächlich Kirchenglieder sind.
Davon zu unterscheiden ist eine andere Form von Exkommunikation, nämlich die Exkommunikation im Sinne einer kirchlich verhängten Beugestrafe. Hierbei handelt es sich um eine vollständig andere Art von Exkommunikation, welche von anderer Natur ist: Sie betrifft nämlich nicht das Austreten aus der Gottesgemeinschaft, d. h. nicht in sich das Herausfallen aus den unsichtbaren Aspekten der Kirche, sondern den Ausschluß aus der natürlichen Gemeinschaft der Gläubigen. Dem auf diese Weise Exkommunizierten wird der Zugang zu den Heilsmitteln der Kirche untersagt, ebenso der Zugang zu Ämtern und Funktionen. Er bleibt aber dennoch Glied der Kirche, weshalb die Kirche nach wie vor Jurisdiktionsgewalt über ihn hat. Dies ist etwa der Fall, wenn die Kirche auf Grund von vermeintlichem oder tatsächlichem Fehlverhalten die Exkommunikation als Beugestrafe verhängt.
Zusammenfassend ist also festzuhalten, daß es eine übernatürliche Kirchengliedschaft gibt, welche die übernatürliche Gottzugehörigkeit betrifft, und eine natürliche Kirchengliedschaft, welche die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Gläubigen untereinander betrifft. Die erste kann von der Kirche nur festgestellt werden, die zweite hingegen wird verhängt.
Zum Fall der Piusbruderschaft
Diese Vorbemerkungen und besonders diese Unterscheidungen sind wichtig, um die Exkommunikation der Bischöfe, Priester und Gläubigen der Piusbruderschaft besser einordnen zu können.
Zunächst ist positiv hervorzuheben, daß der Heilige Stuhl zumindest die „doppelte Exkommunikation“ deutlicher als noch 1988 unterscheidet: Auf der einen Seite stehen die Bischofsweihen ohne päpstliches Mandat als Exkommunikationsgrund, auf der anderen Seite steht der Vorwurf des Schismas als eigenständiger Exkommunikationsgrund. Dabei wird der Vorwurf des Schismas aus den mandatslosen Bischofsweihen abgeleitet; beide sind aber formell und materiell unterschieden.
Bezüglich des Vorwurfs des Schismas gilt, daß die Exkommunikation nur dann eintritt, wenn auch tatsächlich ein Schisma vorliegt. Die Exkommunikation auf Grund eines Schismas betrifft den übernatürlichen, unsichtbaren Aspekt der Kirche, wie wir oben gesehen haben. Dieser ist an objektive Tatsachen gebunden und nicht auf kirchlichen Gesetzen basierend, sondern ein Schisma resultiert aus einer grundlegenden Haltung zur Kirche. Es darf daher nicht beispielsweise mit Ungehorsam verwechselt werden.
Eine mandatslose Bischofsweihe ist kein sicheres, hinreichendes und aus sich selbst heraus eindeutiges Zeichen dafür, daß notwendig ein Schisma vorliegt. Denn ein Schisma verlangt, um ein solches sein zu können, sich wissentlich und willentlich von der Kirche loszusagen, sich nicht mehr als Teil der katholischen Kirche zu verstehen und von daher jegliche kirchliche Autorität, speziell jene des Papstes, per se und generell abzulehnen. Wo dies nicht gegeben ist, kann man je nach konkretem Fall darüber streiten, ob es sich um Ungehorsam handelt; man kann aber gewiß nicht von einem Schisma sprechen.
Es ist durchaus denkbar, daß jemand Kirchenglied ist und bleiben will, den päpstlichen Primat und jedwede kirchliche Autorität generell anerkennt, aber aus gewissen, wohlbegründeten Motiven dennoch einzelne Verbote oder Befehle mißachtet und beispielsweise Bischöfe weiht. Wenn dabei der Wille zur Lossagung von der Kirche fehlt und die kirchliche Autorität generell anerkannt wird, so kann kein Schisma vorliegen und somit auch keine Exkommunikation. Denn die Exkommunikation auf Grund eines Schismas ist keine einfache Beugestrafe, sondern ergibt sich eben ganz von selbst aus der Tatsache, sich von der Kirche losgesagt zu haben.
Zwar kann und soll die Kirche in einem solchen Fall dies auch feststellen, doch tut sie dies im Nachgang auf Grund von Tatsachen, die einer Kirchengliedschaft wesentlich entgegenstehen. Ein Schisma tritt nicht deshalb ein, weil die Kirche behauptet, es sei eingetreten, sondern es tritt dann ein, wenn gewisse objektive Sachverhalte vorliegen, die nicht willkürlich festgelegt werden können, sondern dogmatisch vorgegeben sind und von der Kirche bei tatsächlichem Vorliegen lediglich festgestellt werden können.
Was nun die Piusbruderschaft betrifft, so wurde die Sachlage eindeutig fehlerhaft eingeschätzt: Durch Wort und Tat hat sie durchgehend bewiesen und tut dies nach wie vor, daß sie sich nicht von der Kirche lossagt, sich im Gegenteil als Teil derselben sieht und auch die Hierarchie, besonders den Papst, als solche anerkennt. Da also trotz gegenteiliger Behauptungen kein Schisma vorliegt und mandatslose Bischofsweihen nicht automatisch schismatisch sind, können auch die Priester und die Gläubigen der Piusbruderschaft nicht exkommuniziert sein. Durch eine fehlerhafte Einschätzung wird, wie wir eingangs feststellten, die übernatürliche Kirchenzugehörigkeit nicht berührt.
Ihre Situation ist vergleichbar mit derjenigen eines guten Kindes, das den ungerechten oder schädlichen Befehl seines Vaters nicht ausführt, durch den er sich und seinem Kind schweren Schaden zufügen würde. Es erkennt seinen Vater dennoch als solchen an, es erkennt auch dessen Autorität an, nutzt aber seinen gottgegebenen Verstand, um großen Schaden abzuwenden.
Was hingegen die mandatslosen Bischofsweihen anbelangt, ist zunächst zu bedenken, daß die Kirche dies grundsätzlich als Straftat bewertet. Deshalb sieht sie dafür die Exkommunikation als Beugestrafe für weihende und geweihte Bischöfe (und nur für diese) vor – eine Strafe also, welche den sichtbaren Aspekt der Kirche betrifft und den Bestraften noch immer als Teil der Kirche ansieht.
Nur am Rande sei hier erwähnt, daß dies allein schon ein Widerspruch zur Exkommunikation auf Grund eines Schismas ist; denn ein Schismatiker ist nicht mehr Teil der Kirche, und somit hat die Kirche auch keine Jurisdiktion mehr über ihn, wodurch eine Beugestrafe hinfällig wird. Eine Beugestrafe zu verhängen impliziert, daß der Bestrafte Kirchenglied ist und daher kein Schismatiker sein kann.
Doch davon abgesehen werden im Fall der Piusbruderschaft jene Canones des Kirchenrechtes (1323 und 1324) nicht zur Anwendung gebracht, welche die Strafe der Exkommunikation klar und deutlich mindern oder sogar ausschließen, wenn die Betroffenen auf Grund eines tatsächlichen oder vermeintlichen Notstandes handeln, selbst wenn sich dieser als Irrtum herausstellen sollte.
Die Piusbruderschaft ist also nach wie vor katholisch; sie ist ein Teil der Kirche, und ihre Priester und Gläubigen sind es ebenso. Der Vorwurf des Schismas basiert auf der falschen Annahme, mandatslose Bischofsweihen oder die innerliche oder äußerliche Zustimmung dazu seien ipso facto ein sicheres Zeichen eines Schismas. Da dem aber nicht so ist, liegt auch kein Schisma vor, und da kein Schisma vorliegt, sind sie nach wie vor katholisch und nicht exkommuniziert, selbst wenn sie äußerlich wie solche behandelt werden.
Aber wie viele derjenigen, welche zu Unrecht behaupten, die Priester und neuerdings auch die Gläubigen der FSSPX seien schismatisch und daher nicht mehr Teil der katholischen Kirche, sind in Wirklichkeit selbst nicht mehr Teil derselben, weil sie Dogmen des katholischen Glaubens ablehnen?
*Mag. Don Michael Gurtner ist ein aus Österreich stammender Diözesanpriester, der in der Zeit des öffentlichen Meßverbots in der Corona-Zeit diesem widerstanden und sich dadurch große Verdienste um das Seelenheil erworben hat. Er ist Autor mehrerer theologischer Bücher. Auf Katholisches.info veröffentlichte er 2023/24 die Reihe „Zur Lage der Kirche“, die auch in Buchform erschienen ist.
Bild: FSSPX (Screenshot)
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