Eine Erwiderung auf Père Louis-Marie de Blignières

Weder Gehorsam noch Einheit ohne Wahrheit


Fol­gen­de Zuschrift erreich­te uns als Reak­ti­on auf die in Aus­zü­gen ver­öf­fent­lich­te Stel­lung­nah­me von Pater Lou­is-Marie de Bli­g­niè­res, Pri­or der alt­ri­tu­el­len Bru­der­schaft St. Vin­zenz Ferrer.

Von einem Laien*

1. Zur Behauptung, die FSSPX habe kein Monopol auf die Kritik an kirchlichen Missständen

Es ist zutref­fend, dass auch inner­halb der kirch­li­chen Hier­ar­chie sowie in kirch­lich aner­kann­ten tra­di­ti­ons­ver­bun­de­nen oder kon­ser­va­ti­ven Krei­sen Kri­tik an bestimm­ten Ent­wick­lun­gen geäu­ßert wird. Dar­aus folgt jedoch nicht, dass die Prie­ster­bru­der­schaft St. Pius X. kei­ne qua­li­ta­tiv eigen­stän­di­ge Dia­gno­se der kirch­li­chen Kri­se vorlegt.

Der ent­schei­den­de Unter­schied liegt nicht im blo­ßen Vor­han­den­sein von Kri­tik, son­dern in deren Reich­wei­te: Wäh­rend vie­le Stim­men punk­tu­el­le Kor­rek­tu­ren anbrin­gen, beschreibt die tra­di­tio­nel­le Posi­ti­on eine struk­tu­rel­le Kri­se in Lit­ur­gie, Theo­lo­gie und pasto­ra­ler Pra­xis – und die Pius­bru­der­schaft spricht die­se in ihrer gesam­ten Brei­te auch offen aus.

Wer die­se Dia­gno­se inner­halb der kano­ni­schen Hier­ar­chie in ähn­li­cher Deut­lich­keit ver­tritt – wie etwa Bischof Joseph Strick­land – sieht sich in der Regel rasch dis­zi­pli­nä­ren Maß­nah­men aus­ge­setzt. Dadurch bleibt der Raum für wei­ter­ge­hen­de Kri­tik fak­tisch begrenzt und auf ein­zel­ne Stim­men isoliert.

Im Spek­trum der Eccle­sia-Dei-Gemein­schaf­ten ist selbst eine sol­che Form kla­rer Kri­tik nur in sehr ein­ge­schränk­ter Wei­se zu fin­den. Der Spiel­raum für par­r­he­sia ist jeden­falls für die tra­di­tio­nel­le Posi­ti­on sicht­bar gering, nicht zuletzt aus der Sor­ge vor kir­chen­recht­li­chen Kon­se­quen­zen in einem Umfeld, des­sen gesam­ter insti­tu­tio­nel­ler Kurs deut­lich anders aus­ge­rich­tet ist.

2. Zur Rolle der Ecclesia-Dei-Gruppen und der kirchlichen Einheit

Die Behaup­tung, wah­re Tra­di­ti­on bestehe wesent­lich in der insti­tu­tio­nel­len Ein­heit mit der Hier­ar­chie, setzt die­se Ein­heit fak­tisch abso­lut. Tra­di­ti­on ist jedoch pri­mär die Wei­ter­ga­be des Glau­bens­gu­tes (depo­si­tum fidei), nicht iden­tisch mit jeder kon­kre­ten Dis­zi­plin- oder Verwaltungsform.

Ein­heit ist ein hohes Gut, aber sie ist nicht selbst das letz­te Kri­te­ri­um der Wahr­heit. Die kirch­li­che Geschich­te kennt zahl­rei­che Situa­tio­nen, in denen Span­nun­gen zwi­schen Über­lie­fe­rung und fak­ti­scher Aus­übung kirch­li­cher Auto­ri­tät bestanden.

Es ist rich­tig, dass die latei­ni­sche Kir­che seit Jahr­hun­der­ten die päpst­li­che Zustim­mung zur Bischofs­wei­he als recht­li­che Norm kennt. Die Behaup­tung jedoch, die Kir­che habe über ihre gesam­te Geschich­te hin­weg kei­ner­lei ande­re Form der Bischofs­ein­set­zung gekannt oder eine sol­che Hand­lung als grund­sätz­lich undenk­bar ange­se­hen, ist histo­risch ver­kürzt. Sowohl die Pra­xis der frü­hen Kir­che als auch die bis heu­te bestehen­de Ord­nung der Ost­kir­chen zei­gen, dass die kon­kre­te Aus­ge­stal­tung der Bischofs­er­nen­nung nicht unver­än­der­lich an ein ein­zi­ges Modell gebun­den war.

Ent­schei­dend ist daher weni­ger die Fra­ge, ob ein sol­cher Akt „neu“ im recht­li­chen Sinn ist, son­dern ob er not­wen­dig als Bruch mit der Sub­stanz der kirch­li­chen Tra­di­ti­on zu wer­ten ist.

3. Zur Kritik an der Glaubwürdigkeit der FSSPX aufgrund fehlender Kontrolle

Der Ein­wand, die FSSPX sei weni­ger glaub­wür­dig, weil sie sich kirch­li­cher Kon­trol­le ent­zo­gen habe, setzt vor­aus, dass insti­tu­tio­nel­le Kon­trol­le ein Wahr­heits­kri­te­ri­um sei. Dies ist theo­lo­gisch aber nicht haltbar.

Wahr­heit in Glau­bens­fra­gen wird nicht durch Ver­wal­tungs­struk­tu­ren garan­tiert, son­dern durch Über­ein­stim­mung mit der über­lie­fer­ten Leh­re. Auch inner­halb der sicht­ba­ren Kir­che sind Fehl­ent­wick­lun­gen in Dis­zi­plin und Theo­lo­gie histo­risch beleg­bar, gera­de und gehäuft seit dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil, also genau jeder Pha­se, die von der Pius­bru­der­schaft kri­ti­siert wird.

4. Zur angeblich binären Denkstruktur der Piusbruderschaft

Die Dar­stel­lung, die tra­di­tio­nel­le Posi­ti­on der FSSPX arbei­te mit einem simp­len Ent­we­der-Oder („Kri­se oder kei­ne Kri­se“), wird der tat­säch­li­chen Argu­men­ta­ti­ons­wei­se nicht gerecht und ver­fehlt deren inne­re Differenzierung.

Tat­säch­lich wird gera­de bewusst zwi­schen ver­schie­de­nen Ebe­nen unter­schie­den, die nicht mit­ein­an­der ver­wech­selt werden:

  • zwi­schen der Gül­tig­keit der Sakra­men­te und der kri­tik­wür­di­gen Aus­ge­stal­tung und Wir­kung der nach­kon­zi­lia­ren Reformen,
  • zwi­schen der dog­ma­ti­schen Kon­ti­nui­tät des Glau­bens­gu­tes und ein­zel­nen mehr­deu­ti­gen oder inter­pre­ta­ti­ons­of­fe­nen For­mu­lie­run­gen lehr­amt­li­cher Texte,
  • sowie zwi­schen der Unver­lier­bar­keit der Hei­lig­keit der Kir­che und der Fehl­bar­keit kon­kre­ter Ent­schei­dun­gen in Dis­zi­plin, Lit­ur­gie und Pastoral.

Die tra­di­tio­nel­le Dia­gno­se ist daher nicht binär, son­dern aus­drück­lich gestuft und dif­fe­ren­ziert: Sie unter­schei­det zwi­schen ver­schie­de­nen Ebe­nen kirch­li­cher Wirk­lich­keit, statt sie auf eine ein­zi­ge Alter­na­ti­ve zu reduzieren.

Vor allem begnügt sich die Pius­bru­der­schaft nicht mit dem blo­ßen Schein, den die soge­nann­te „berg­o­glia­ni­sche Metho­de“ nmei­ster­haft zu wah­ren ver­steht: Wäh­rend for­ma­le Ände­run­gen oft aus­blei­ben oder gering erschei­nen, wird in der Pra­xis doch tief­grei­fend und unmit­tel­bar auf einen Wan­del der Denk- und Glau­bens­hal­tung hin­ge­wirkt, sodass for­ma­le Kon­ti­nui­tät weit­ge­hend an Bedeu­tung ver­liert. Es han­delt sich dabei um einen fak­ti­schen Pri­mat der Pra­xis gegen­über der Lehre.

Die­sen Schein für aus­rei­chend zu hal­ten, wür­de bedeu­ten, eine schlei­chen­de Trans­for­ma­ti­on der Kir­che taten­los zu akzep­tie­ren – unter dem Vor­wand äuße­rer Kontinuität.

5. Zum Vorwurf rhetorischer Übertreibung

Der Hin­weis auf eine angeb­lich pole­mi­sche oder über­stei­ger­te Spra­che ersetzt kei­ne inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit dem vor­ge­brach­ten Argu­ment. Die Bewer­tung des Stils kann eine sach­li­che Wider­le­gung nicht erset­zen, son­dern steht ihr logisch nach­ge­ord­net gegenüber.

Zudem ist zu berück­sich­ti­gen, dass die kirch­li­che Tra­di­ti­on seit apo­sto­li­scher Zeit eine aus­ge­präg­te Spra­che der War­nung, Mah­nung und auch der Zuspit­zung kennt – ins­be­son­de­re in Zei­ten dokrin­tä­rer, mora­li­scher oder dis­zi­pli­nä­rer Kri­sen. Zahl­rei­che kirch­li­che Autoren und Kon­zils­tex­te vor dem Zwei­ten Vati­ka­ni­schen Kon­zil bedie­nen sich bild­haf­ter, mit­un­ter dra­sti­scher Aus­drucks­for­men, ohne dass dadurch jemals die Ernst­haf­tig­keit oder theo­lo­gi­sche Trag­fä­hig­keit ihrer Aus­sa­gen in Fra­ge gestellt wor­den wäre.

Ob eine Meta­pher als über­zo­gen emp­fun­den wird, ist daher pri­mär eine Fra­ge der rhe­to­ri­schen Ange­mes­sen­heit, nicht jedoch ein Kri­te­ri­um für Wahr­heit oder Irr­tum. Bild­spra­che kann ver­stär­ken, ver­deut­li­chen oder zuspit­zen, ohne den Gehalt des Argu­ments zu verändern.

Maß­geb­lich bleibt des­halb allein die sach­li­che Begrün­dung: Ent­schei­dend ist, ob die Dia­gno­se inhalt­lich trägt, nicht ob sie in gemä­ßig­ter oder poin­tier­ter Spra­che for­mu­liert wird.

6. Zur These, nur die kirchlich eingebundene Tradition sei vollständig katholisch

Die Gleich­set­zung von kirch­li­cher Ein­bin­dung mit „voll­stän­di­ger Katho­li­zi­tät“ beruht auf einer Ver­kür­zung, inso­fern sie die Unter­schei­dung zwi­schen der Mate­ria­li­tät der Tra­di­ti­on (dem über­lie­fer­ten Glau­bens­gut) und ihrer for­ma­len Aus­prä­gung in kon­kre­ten kirch­li­chen Struk­tu­ren und Dis­zi­pli­nen nicht aus­rei­chend berücksichtigt.

Die katho­li­sche Über­lie­fe­rung ist ihrem Wesen nach an die Wahr­heit des depo­si­tum fidei gebun­den, das unver­än­der­lich ist. Die­se Wahr­heit ist zwar in der Kir­che leben­dig behei­ma­tet und durch das Lehr­amt zu bewah­ren, sie ist jedoch nicht not­wen­dig mit jeder histo­ri­schen oder aktu­el­len Gestalt kirch­li­cher Pra­xis oder Dis­zi­plin identisch.

Dar­aus folgt, dass insti­tu­tio­nel­le Ein­bin­dung zwar ein wesent­li­ches Ele­ment kirch­li­cher Ord­nung ist, jedoch nicht auto­ma­tisch als voll­stän­di­ges Kri­te­ri­um für die Katho­li­zi­tät gel­ten kann. Die sicht­ba­re Struk­tur der Kir­che trägt die Wahr­heit, ist aber nicht in jedem Aspekt mit ihr gleichzusetzen.

Die in Tei­len der Kir­che, ins­be­son­de­re in Euro­pa, fest­stell­ba­ren For­men eines fak­ti­schen Glau­bens­ver­falls sowie wie­der­keh­ren­de Span­nun­gen im Umgang mit der über­lie­fer­ten Tra­di­ti­on – in unter­schied­li­chen Inten­si­tä­ten, spe­zi­ell von 1970 bis 1988 und in neu­er Zuspit­zung seit 2021 – machen deut­lich, dass insti­tu­tio­nel­le Zuge­hö­rig­keit allein kein ver­läss­li­cher Garant mehr für die unver­kürz­te Wei­ter­ga­be der Tra­di­ti­on ist.

Eine aus­schließ­li­che Iden­ti­fi­ka­ti­on von Wahr­heit und jeweils aktu­el­ler insti­tu­tio­nel­ler Form führt daher zu einer Ver­kür­zung, da sie jede kon­kre­te Aus­prä­gung kirch­li­cher Pra­xis unmit­tel­bar nor­ma­tiv set­zen würde.

Die katho­li­sche Ekkle­sio­lo­gie erlaubt dem­ge­gen­über eine dif­fe­ren­zier­te Sicht: Ein­heit mit der Kir­che ist wesent­lich, doch die Treue zur Tra­di­ti­on bemisst sich pri­mär an der Über­ein­stim­mung mit dem über­lie­fer­ten Glau­ben und nur abge­lei­tet an der insti­tu­tio­nel­len Gestalt, die ihrer­seits zwin­gend an die­ser Wahr­heit Maß zu neh­men hat.

7. Zum Argument der „Früchte“ (Berufungen, Wachstum, Vitalität)

Das Kri­te­ri­um der „Früch­te“ ist theo­lo­gisch nur begrenzt aus­sa­ge­kräf­tig, wenn es pri­mär oder aus­schließ­lich quan­ti­ta­tiv ver­stan­den wird. Zah­len­mä­ßi­ges Wachs­tum, stei­gen­de Mess­be­su­cher­zah­len oder die Zunah­me von Beru­fun­gen sind für sich genom­men kein ver­läss­li­cher Indi­ka­tor für die lehr­mä­ßi­ge oder ekkle­sio­lo­gi­sche Rich­tig­keit einer kon­kre­ten kirch­li­chen Realität.

Die kirch­li­che Tra­di­ti­on ver­steht das bibli­sche Kri­te­ri­um „an den Früch­ten erken­nen“ daher nicht sta­ti­stisch, son­dern qua­li­ta­tiv: Ent­schei­dend ist die Über­ein­stim­mung der „Früch­te“ mit der Wahr­heit des Glau­bens, der Inte­gri­tät der Sakra­men­te und der Hei­li­gung der See­len. Äuße­res Wachs­tum kann Aus­druck geist­li­cher Frucht­bar­keit sein, ist jedoch eben­so in sehr unter­schied­li­chen kirch­li­chen oder reli­giö­sen Kon­tex­ten beob­acht­bar, ohne dass dar­aus auto­ma­tisch eine abschlie­ßen­de theo­lo­gi­sche Bewer­tung folgt.

Der Hin­weis auf Beru­fun­gen und pasto­ra­le Vita­li­tät greift daher zu kurz, wenn er selek­tiv ein­ge­setzt wird. Er berück­sich­tigt weder die Brei­te ver­gleich­ba­rer Ent­wick­lun­gen in ande­ren kirch­li­chen oder kir­chen­fer­nen Kon­tex­ten noch die Not­wen­dig­keit, auch nega­ti­ve oder ambi­va­len­te „Früch­te“ in die Bewer­tung ein­zu­be­zie­hen. Eine iso­lier­te Aus­wahl gün­sti­ger Indi­ka­to­ren genügt dem ursprüng­li­chen bibli­schen Anspruch gera­de nicht.

Eben­so wenig lässt sich aus der Exi­stenz unter­schied­li­cher Ent­wick­lun­gen inner­halb der tra­di­tio­nel­len Bewe­gung oder aus spä­te­ren Wei­hen eine linea­re Kau­sal­ket­te ablei­ten, die die ursprüng­li­che Ent­schei­dung von 1988 als not­wen­dig nega­tiv bewer­tet. Histo­ri­sche Ent­wick­lun­gen sind in der Kir­che regel­mä­ßig viel­schich­tig und las­sen sich nicht mono­kau­sal auf ein­zel­ne Ereig­nis­se reduzieren.

Schließ­lich bleibt auch der Hin­weis auf mög­li­che zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen hypo­the­tisch. Die Bewer­tung einer kon­kre­ten Hand­lung kann nicht maß­geb­lich auf spe­ku­la­ti­ven Pro­gno­sen über mög­li­che spä­te­re Kon­se­quen­zen beru­hen, son­dern muss sich an ihrer inne­ren moral­theo­lo­gi­schen und kir­chen­recht­li­chen Struk­tur sowie an der über­lie­fer­ten Leh­re der Kir­che orientieren.

Damit bleibt fest­zu­hal­ten: Das „Früchte“-Argument besitzt einen legi­ti­men Platz in der kirch­li­chen Urteils­bil­dung, ent­fal­tet sei­ne Aus­sa­ge­kraft jedoch nur in einer ganz­heit­li­chen, qua­li­ta­ti­ven und theo­lo­gisch dif­fe­ren­zier­ten Betrach­tung – nicht in einer selek­ti­ven oder rein empi­ri­schen Verkürzung.

8. Zur Aussage, Schisma sei stets gemeinsame Schuld

Die pau­scha­le Fest­stel­lung, in einem Schis­ma trü­gen „bei­de Sei­ten“ glei­cher­ma­ßen Schuld, bleibt ohne moral­theo­lo­gi­sche Dif­fe­ren­zie­rung unzu­rei­chend und droht, unter­schied­li­che Ver­ant­wor­tungs­gra­de zu nivel­lie­ren. Die klas­si­sche katho­li­sche Moral­theo­lo­gie unter­schei­det jedoch prä­zi­se zwi­schen mate­ri­el­ler und for­ma­ler Schuld sowie zwi­schen objek­ti­ver Mit­ver­ur­sa­chung eines kirch­li­chen Kon­flikts und sub­jek­ti­ver per­sön­li­cher Ver­ant­wor­tung für eine Tren­nung von der kirch­li­chen Einheit.

Die­se Unter­schei­dung ist ent­schei­dend, weil nicht jede objek­ti­ve Betei­li­gung an einem Kon­flikt bereits eine glei­che mora­li­sche Schuld impli­ziert. Viel­mehr kann es Situa­tio­nen geben, in denen struk­tu­rel­le Span­nun­gen, histo­ri­sche Ent­wick­lun­gen oder insti­tu­tio­nel­le Ent­schei­dun­gen zwar fak­tisch zur Eska­la­ti­on bei­tra­gen, die eigent­li­che for­ma­le Ver­ant­wor­tung für den Bruch jedoch auf einer Sei­te stär­ker oder sogar über­wie­gend liegt.

Dar­aus folgt, dass Schuld im Fall kirch­li­cher Tren­nun­gen sehr wohl asym­me­trisch ver­teilt sein kann, auch wenn meh­re­re Fak­to­ren und Akteu­re zur Ent­ste­hung der Situa­ti­on bei­tra­gen. Eine pau­scha­le Gleich­ver­tei­lung der Ver­ant­wor­tung greift daher zu kurz, weil sie die dif­fe­ren­zier­te Beur­tei­lung indi­vi­du­el­ler und insti­tu­tio­nel­ler Schuld­ver­hält­nis­se ersetzt, anstatt sie theo­lo­gisch sau­ber zu entfalten.

9. Zur Grundthese: Tradition könne nicht außerhalb der Hierarchie bewahrt werden

Die zen­tra­le The­se, Tra­di­ti­on kön­ne nur in voll­stän­di­ger insti­tu­tio­nel­ler Ein­heit mit der Hier­ar­chie bewahrt wer­den, setzt impli­zit eine nahe­zu abso­lu­te Iden­ti­tät von sicht­ba­rer kirch­li­cher Struk­tur und über­lie­fer­ter Wahr­heit vor­aus. Eine sol­che Gleich­set­zung ist jedoch theo­lo­gisch nicht zwin­gend und bedarf zumin­dest der Differenzierung.

Die kirch­li­che Tra­di­ti­on selbst zeigt viel­mehr, wie bereits auf­ge­zeigt, dass die Wei­ter­ga­be des Glau­bens pri­mär an den Inhalt des depo­si­tum fidei gebun­den ist, der sei­ner Natur nach unver­än­der­lich bleibt und nicht von jeder histo­ri­schen Aus­prä­gung kirch­li­cher Pra­xis oder Dis­zi­plin abhän­gig ist. Die sicht­ba­re Kir­che ist Trä­ge­rin die­ser Tra­di­ti­on, aber nicht in dem Sinn mit ihr iden­tisch, dass jede kon­kre­te insti­tu­tio­nel­le Ent­schei­dung auto­ma­tisch als unmit­tel­ba­rer Aus­druck der Tra­di­ti­on gel­ten müsste.

Gera­de dort, wo Span­nun­gen zwi­schen der über­lie­fer­ten Leh­re und bestimm­ten For­men ihrer kon­kre­ten Aus­übung oder Inter­pre­ta­ti­on inner­halb der kirch­li­chen Auto­ri­tät auf­tre­ten, kann der Rekurs auf die Tra­di­ti­on nicht ohne Wei­te­res mit der jeweils aktu­el­len insti­tu­tio­nel­len Pra­xis gleich­ge­setzt wer­den. Andern­falls wür­de jede kon­kre­te histo­ri­sche Gestalt kirch­li­cher Lei­tung nor­ma­tiv abso­lut gesetzt und damit der not­wen­di­ge Unter­scheid zwi­schen blei­ben­der Wahr­heit und ihrer jewei­li­gen geschicht­li­chen Ver­mitt­lung aufgehoben.

Die Kir­che ist an das depo­si­tum fidei gebun­den und kann die­sem nicht wider­spre­chen. Die kirch­li­chen Amts­trä­ger haben die Auf­ga­be, den Glau­bens­schatz treu zu bewah­ren, authen­tisch aus­zu­le­gen und wei­ter­zu­ge­ben. Des­halb ist jede kon­kre­te kirch­li­che Pra­xis danach zu beur­tei­len, ob sie mit dem über­lie­fer­ten Glau­ben über­ein­stimmt; die maß­geb­li­che Aus­le­gung die­ses Glau­bens erfolgt jedoch durch das Lehr­amt der Kirche.

Folgerung

Weder Ein­heit noch Gehor­sam kön­nen von der Wahr­heit getrennt wer­den. Sie besit­zen ihren Sinn nicht aus sich selbst her­aus, son­dern sind auf die Bewah­rung und Wei­ter­ga­be des Glau­bens hingeordnet.

Das Vor­ge­hen der Pius­bru­der­schaft mag aus kir­chen­recht­li­cher und ekkle­sio­lo­gi­scher Sicht als defi­zi­tär beur­teilt wer­den; aus ihrer eige­nen Per­spek­ti­ve ver­steht es sich jedoch als Reak­ti­on auf eine vor­aus­ge­hen­de Glau­bens­kri­se. Genau hier liegt der eigent­li­che Streitpunkt.

Ein erheb­li­cher Teil der Kri­tik an der Pius­bru­der­schaft kon­zen­triert sich auf die Kate­go­rien von Ein­heit und Gehor­sam. Dem­ge­gen­über wird die Fra­ge, ob die nach­kon­zi­lia­ren Ent­wick­lun­gen in Leh­re, Lit­ur­gie und Pasto­ral tat­säch­lich mit der über­lie­fer­ten Glau­bens­leh­re in vol­lem Umfang ver­ein­bar sind, still­schwei­gend vor­aus­ge­setzt. Gera­de die­se Vor­aus­set­zung wird jedoch von der Pius­bru­der­schaft bestritten.

Der eigent­li­che Kon­flikt dreht sich daher nicht zuerst um Gehor­sam oder Unge­hor­sam, son­dern um die Wahr­heits­fra­ge. Sind die umstrit­te­nen Ent­wick­lun­gen der ver­gan­ge­nen Jahr­zehn­te Aus­druck legi­ti­mer Ent­fal­tung der Über­lie­fe­rung oder mar­kie­ren sie zumin­dest teil­wei­se einen Bruch mit ihr? Erst von der Ant­wort auf die­se Fra­ge her las­sen sich auch Ein­heit und Gehor­sam ange­mes­sen beurteilen.

Solan­ge die­se Grund­fra­ge aus­ge­blen­det oder als erle­digt betrach­tet wird, bleibt die Aus­ein­an­der­set­zung unvoll­stän­dig. Denn die Debat­te über Ein­heit und Gehor­sam kann die vor­ge­la­ger­te Fra­ge nach der Wahr­heit nicht ersetzen.

*Der Autor ist phi­lo­so­phisch und theo­lo­gisch gebil­det und mit einer Eccle­sia-Dei-Gemein­schaft verbunden.

Bild: Die Bischofs­wei­hen durch Erz­bi­schof Mar­cel Lefeb­v­re 1988/​fsspx (Screen­shot)

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