
Nach der Veröffentlichung des Artikels über die Werbung für Abtreibung in Publikationen des Bistums Limburg schickte uns Stephan Schnelle heute um 11:26 Uhr eine E‑Mail, die wir hier dokumentieren. In einer kurzen Antwort baten wir ihn uns mitzuteilen, wenn die Werbung für Abtreibung aus den Publikationen beseitigt werden sollte, damit wir darüber berichten können.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Berichterstattung entspricht in keiner Weise den journalistischen Etos. Der Bericht „Bischof Bätzing macht Werbung für Abtreibung“ ist dazu noch verleumderisch. Die Formulierung „Damit schreibt Dr. Georg Bätzing Kirchengeschichte. Von keinem anderen katholischen Bischof ist überliefert, dass er direkt für den Kindermord in Mutterleib öffentlich geworben hätte“. Der Schutz ungeborenen Lebens hat Für Bischof Georg höchste Priorität. In keinem Fall wirbt er für Abtreibung. Bitte stellen Sie dies richtig. Weitere rechtliche Schritte werden derzeit geprüft. Mit besten Grüßen Stephan Schnelle, Pressesprecher und Leiter der Abteilung Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bistum Limburg.
Eindeutig ist § 219a des Strafgesetzbuches:
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.…
Sicher hat Bischof Bätzing mehr Geld und kann damit gegen unbeliebte Publikationen mittels Unterlassungeerklärung vorgehen. Am Ende würde zwar klar für die Presse- und Meinungsfreiheit entschieden werden, die Frage ist aber ob eine Publikation hinter der kein finanzstarker Verlag steht bis zur letzten Instanz durchhalten kann. Eher nicht. Spekuliert Pressesprecher Stephan Schnelle mit seiner Drohung darauf und erwartet ein Einknicken unsererseits? Dieses Beispiel zeigt, wie notwendig es ist, daß Katholisches.info anonym erscheint. Ein Zustand den wir zutiefst bedauern.
[Update 19. November 2017, 14:00 Uhr: Pressesprecher Stephan Schnelle schickte kurz nach seiner ersten Mail eine weitere nach. Auch diese möchten wir der Öffentlichkeit zur Kenntnis geben:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich weise Sie zudem darauf hin, Ihre Berichterstattung zum Thema bis 18 Uhr, zu verändern. Ansonsten behalten wir uns vor Strafanzeige gegen Sie zu stellen. Mit besten Grüßen Stephan Schnelle]
Leider vollzieht sich in der Bundesrepublik Deutschland seit einiger Zeit etwas, das man als Rechtsbankrott bezeichnen muss und das besonders augenscheinlich wird, wenn es um die zahllosen Straftaten von Neuankömmlingen geht, aber auch bei politisch brisanten Themen. Unabhängige Justiz, ade! Insofern ist die Einschätzung der Redaktion hinsichtlich der Erfolgsaussichten in einem Rechtsstreit nur zu berechtigt. Ich wünsche Ihnen ein kluges Vorgehen.
Für die Beurteilung gilt: Limburg ist Limburg. Dass man sich des Vorbischofes Tebartz van Elst in bekannter Weise entledigt hat, ist doch nicht mit einer überteuerten Badewanne zu begründen, sondern damit, dass er auf dem Boden der katholische Lehre stand und diese versuchte hochzugehalten, auch gegen seinen Vorgänger, der gerade in der Frage des Lebensschutzes die päpstlichen Vorgaben für den Lebensschutz nicht umgesetzt hat. Es scheint fast so. als ob der Fluch der bösen Tat die Verantwortlichen des Bistums einholt. Wie aber soll ein Pressesprecher damit umgehen? Es wurde doch nur berichtet, dass die Staatsanwaltschaft überprüft, ob der Bischof – als oberster Verantwortungsträger- den § 219 des Strafgesetzbuches verletzt hat. Diese Meldung ist für den Betroffenen zwar peinlich, aber nicht verboten. Es scheint für den Pressesprecher zu gelten: Si tacuisses!