Wie die Staatsanwaltschaft Limburg bestätigt, wurde inzwischen die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zur Prüfung der Vorwürfe gegen Bischof Dr. Georg Bätzing eingeschaltet. Bätzing wird „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ vorgeworfen.
Auf der Internetseite seines Bistums werden unter der Überschrift „Schwangerenberatung“ Mütter dazu aufgefordert, sich einen „Beratungsschein“ zu besorgen, „der für den Schwangerschaftsabbruch notwendig ist“, https://hochtaunus.bistumlimburg.de/fileadmin/redaktion/Bereiche/hochtaunus.bistum-limburg.de/downloads/Ht_September2017_Kontaktadressen.pdf (Seite 23).
Diese Formulierung zielt nicht darauf ab, das Leben des ungeborenen Kindes zu schützen, sondern will schwangere Mütter animieren, ihr Kind rechtswidrig, aber straffrei ermorden zu lassen.
Wegen desselben Delikts muß sich eine Fachärztin für Allgemeinmedizin aus Gießen, am 24. November 2017 vor Gericht verantworten. Sie hatte auf der Internetseite ihrer Praxis unter ihren Tätigkeitsfeldern auch „Schwangerschaftsabbrüche“ aufgezählt.
„Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ ist in Deutschland nach § 219a StGB strafbar. Mit einer Petition an den Deutschen Bundestag möchte die Allgemeinmedizinerin die Streichung der Strafvorschrift erreichen. 70.000 haben bereits unterzeichnet. Sie hat angekündigt, durch alle Instanzen zu gehen.
Die Frauenfeindliche Organisation „pro familia“ unterstützt die Petition. Der Abtreibungs-Konzern betreibt selbst vier „medizinische Zentren“, in denen jährlich über 6.000 Ungeborene ermodert werden. Zwei dieser Einrichtungen haben vor Kurzem ebenfalls Werbung für Abtreibung auf ihre Internetseite gestellt, um die Ärztin zu unterstützen. Auch der Bischof von Limburg hat sich offenbar dieser Unterstützungsaktion angeschlossen. Das Dokument mit der Abtreibungswerbung der Diözese wurde September 2017 veröffentlicht.
Damit schreibt Dr. Georg Bätzing Kirchengeschichte. Von keinem anderen katholischen Bischof ist überliefert, dass er dirkt für den Kindermord im Mutterleib öffentlich geworben hätte.
Im Bistum Limburg liegt Deutschlands größtes Massengrab von Kindern, die mittels Abtreibung ermordet wurden. Nach Auskunft der Landeshauptstadt Wiesbaden werden abgetriebene Kinder „aus ganz Deutschland“ an die pathologische Praxis von Frau Prof. Dr. Fisseler-Eckhoff und Kollegen zur histologischen Untersuchung geschickt und anschließend im „Sternengarten“ auf dem Wiesbadener Südfriedhof bestattet. Darunter befinden sich auch die jährlich etwa 5.000 Opfer von Deutschlands größter Abtreibungsklinik in München.
Vor etwa zwei bis drei Jahren meldete sich beim Verein „Sternengarten Wiesbaden“ eine Mutter aus Bayern, die auf der Suche nach dem Grab ihres abgetriebenen Kindes war. Seither häufen sich diese Anfragen in zunehmendem Maße. Seitdem weiß auch die katholische Gemeindereferentin und Klinikseelsorgerin Hildegard Hönig darüber Bescheid. Denn sie sitzt im Vorstand des kleinen Vereins. Die zunehmenden Vorfälle werden gekonnt vertuscht. Damit macht sich das Bistum Limburg zum Erfüllungsgehilfen der Abtreibungsindustrie. Auf Anfrage wich der Pressesprecher des Bischofs dieser Tatsache einfach aus.
Anlaß für das Tätigwerden der Strafermittler wegen der Abtreibungswerbung des Bistums Limburg gab offenbar eine Anzeige von Gerhard Woitzik, Bundesvorsitzende der Deutschen Zentrumspartei.
Exkomunizieren!
Bistum Limburg- wer denkt da nicht an den heroischen Kampf des liberalen Bischofes Kamphaus, daß die Katholische Kirche durch die Ausstellung von Beratungsscheinen aktiv Abtreibungen ermöglicht. Auf Wikipedia (Artikel Kamphaus) liest sich das so:
„Bundesweite Bekanntheit erreichte Kamphaus 1999 durch seine Position in der Frage der Schwangerschaftskonfliktberatung, bei der er sich zeitweise gegen Papst Johannes Paul II. stellte und eine vorübergehende Sonderregelung für sein Bistum erreichte: Schwangere Frauen konnten an Beratungsstellen des Bistums Beratungsscheine bekommen, um somit eine straffreie Abtreibung zu tätigen. Durch einen päpstlichen Entscheid vom 8. März 2002 wurde es verboten, derartige Scheine weiterhin auszustellen.“
Daß nun ein Kamphaus Nachfolgebischof gar Werbung für Abtreibungen macht, wundert so nicht.
Uwe C. Lay Pro Theol Blogspot
Lediglich ein katholisches Bezirksbüro Hochtaunus hat hier auf alle möglichen Hilfsangebote hingewiesen, nicht nur in Bezug auf Schwangerschaft. Innerhalb der 22 Seiten wird bzgl. Schwangerschaft auch auf die Diakonie verwiesen, also eine evangelische Einrichtung. Diese gibt bekannt, auch den Beratungsschein auszustellen. Die Diakonie sollte daher dort nicht aufgeführt werden. Aus der Auflistung der Diakonie kann aber offensichtlich keinesfalls auf eine Werbung für Abtreibung, schon gar durch den Bischof persönlich geschlossen werden. Das Anliegen der Nennung der Beratungsangebote ist unzweifelhaft, Hilfestellung zu bieten, damit es nicht zu einer Abtreibung kommt. Die Staatsanwaltschaft wird daher die Ermittlungen, zu denen sie bei jeder Anzeige verpflichtet ist, einstellen. Der Autor des Artikels hat sich bestenfalls nicht ausreichend mit den Tatsachen auseinandergesetzt, schon gar nicht rechtlichen Rat eingeholt. Im Übrigen gilt die Unschuldsvermutung. Bitte treten Sie daher umgehend der durch Sie veranlassten ungerechtfertigten Rufschädigung des Bischofs entgegen. Alles andere wäre Ihrem sonstigen Anspruch auch nicht würdig.
Ihren Kommentar könnte auch der Pressesprecher des Bischofs geschrieben haben. Nun, wenn denn nichts dran ist an den Anschuldigungen seitens „katholisches.info“, so frage ich mich doch, warum denn das Bistum die Abtreibungswerbung so schnell entfernt hat?
So wie die Einblendug am Anfang des Artikels zeigt ist der Text mit der Aufforderung zur Schwngerenberatung mit Schein zum legalen Abbruch der Schwangerschaft auf der Website der Diakonie Hochtaunus, die bekanntlich der evangelischen Kirche angehört. Damit sollte Bischof Bätzing eigentlich nichts zu tu haben.
Ich empfinde diese Schlagzeile als sehr reißerisch! Wer Bischof Bätzing einmal persönlich kennen lernen durfte, weiß nur zu gut, dass er als Mensch, Priester und bestimmt auch jetzt als Bischof für das Leben, auch das Ungeborene, das Schwache und Kleine, für die Familie eintritt und steht. Ich finde es sehr traurig, dass man mit so einem Anschlag einen guten Bischof versucht zu schwächen.
Völlig egal wie man zu der Publikation des Bischofs steht, es ist vollkommen lächerlich hier § 219a StGB als erfüllt anzusehen:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__219a.html
„(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise
1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder
2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung
anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
„seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise“ ist notwendige Bedingung.
Einen Vermögensvorteil des Bischofs durch den Verweis auf die Diakonie-Beratungsstelle ist nicht ersichtlich.
Also kann der Tatbestand nur dann erfüllt sein, wenn hier in grob anstößiger Weise Schwangerschaftsabbrüche beworben wurden.
Maßstab dabei ist aber nicht der Katechismus, sondern die deutschen Gesetze; da der Gesetzgeber offiziell die Absicht hat, mithilfe der § 219 Beratungsgespräche ungeborene über einen Hilfe-statt-Strafe Ansatz zu schützen, ist der Hinweis, eine Organisation biete solches an, nicht grob anstößig.
Folglich ist keine Strafbarkeit erkennbar.
Das ändert nichts daran, dass aufgrund des kirchlichen Verbots für sämtliche Katholiken sich an diesem Beratungssystem zu beteiligen, der Bischof natürlich genau prüfen sollte, ob und wie darauf in offiziellen Verlautbarungen krichlicher Stellen auf das staatlich organisierte Beratungswesen hingewiesen wird.
Aber strafbar ist da nach weltlichem Recht gar nichts.
Hier kann man seinen Protest kundtun: https://www.patriotpetition.org/