
„Es ist keine Delegierung; es ist die ordentliche Vollmacht, Beichten zu hören. Normalerweise wird diese Vollmacht einem Priester vom Bischof verliehen. Wir haben sie direkt vom Papst, über die Bischöfe hinweg. Das ist sehr selten, aber er kann es tun. … Wenn man logisch ist, muß man feststellen, daß diese Tatsache, allen Priestern der Bruderschaft die ordentliche Vollmacht zu geben, die Beichte zu hören und loszusprechen, gleichzeitig bedeutet, daß er [der Papst] jede Art von Sanktionen beseitigt hat. Beides kann nicht zusammengehen.“
Bischof Bernhard Fellay (FSSPX) am 22. Januar 2016 in Washington (D.C.) auf einer Pressekonferenz.