Aus der Handreichung Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bischofssynode über die Familie vom 4. bis 25. Oktober 2015 im Vatikan.
71. Frage: Darf ein wiederverheirateter Geschiedener wenigstens die geistliche Kommunion empfangen?
Antwort: Um an den Früchten der Kommunion, der sakramentalen wie der geistlichen, teilzuhaben, ist es notwendig, sich im Stand der Gande zu befinden (Katechismus des Konzils von Trient, 2. Teil, Kapitel IV, Vom Sakrament der Eucharistie). In diesem Sinn erlangen diejenigen, die sich im Stand der schweren Sünde befinden, wie zum Beispiel die Ehebrecher, diese Wohltaten nicht. Diese Personen können und müssen sich jedoch danach sehnen, sich mit Christus zu vereinigen, indem sie um die notwendigen Gnaden bitten, damit sie die Sünde verlassen und ein tugendhaftes Leben führen können.
72. Frage: Könnte der Empfang der Kommunion nicht auch bei den wiederverheirateten Geschiedenen eine Arznei für die Seele sein, die ihre vollständige Bekehrung fördern würde?
Antwort: Wer die Kommunion empfängt, nimmt nicht nur einfach ein Arzneimittel für die Seele ein, sondern bekommt wahrhaftig den Leib und das Blut Christi. Die Bedingung dafür ist, im Stand der Gnade zu sein. Die wiederverheirateten Geschiedenen sind offensichtlich im Stand der Todsünde und setzen sich aus, ein Sakrileg zu begehen, wenn sie die Kommunion empfangen. Diese wird dann nicht für sie ein Arzneimittel sein, sondern geistliches Gift. Wenn ein Priester solch einen gotteslästerlichen Kommunionempfang duldet, dann glaubt er entweder nicht an die Realpräsenz Christi in der Eucharistie, oder er glaubt nicht daran, dass wiederverheiratete Geschiedene sich im Stand der Todsünde befinden.
„Ich möchte deshalb bekräftigen, dass in der Kirche die Norm gilt und immer gelten wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11,28) konkretisiert hat, indem es bestimmte, dass dem würdigen Empfang der Eucharistie die Beichte vorausgehen muss, wenn einer sich einer Todsünde bewusst ist“ (hl. Johannes Paul II., Ecclesia de Eucharistia, 17. April 2003, Nr. 36).
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Angaben zur Handreichung:
Aldo di Cillo Pagotto/Robert F. Vasa/Athanasius Schneider: Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten im Zusammenhang mit der Synode. Vorwort von Jorge A. Kardinal Medina, Edizioni Supplica Filiale, Roma 2015, www. supplicafiliale.org
Die gedruckte Ausgabe in deutscher Sprache kann angefordert werden bei:
Deutsche Gesellschaft zum Schutz von Tradition, Familie und Privateigentum (TFP)
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