(Toronto) Im kanadischen Vancouver lebt die kleine Della Wolf Wiley Richards Kangro, das erste Kind der Provinz British Columbia, die im Geburtsschein drei Eltern eingetragen hat. Der lange Familienname des heute fünf Monate alten Mädchens ist die Summe der Familiennamen ihrer drei „Eltern“. Das Kind ist laut Standesamt die Tochter der beiden Lesben Danielle Wiley und Anne Richards und ihres Freundes Shawn Kangro.
Letzterer ist der biologische Vater des Mädchens. Für Kangro ist die Dreiecksbeziehung zur Kindeszeugung etwas „ganz Normales“, wie er der CBC sagte: „Da ist nichts seltsam daran. Wir fühlen uns wirklich wie jede andere Art von Familie. Mit einem Schlag ist die ganze Familie von Anna und die ganze Familie von Danielle im Grunde auch meine Familie geworden. Durch Della und hoffentlich noch weitere Kinder vereinen wir drei Familien.“
Family Law Act will klären, wer Elternteil ist und wer nicht
Um ihren Kinderwunsch zu ermöglichen, hat das Lesbenpaar ein neues Gesetz, den Family Law Act genützt, der seit März 2013 in British Columbia in Kraft ist. Das neue Familienrecht erlaubt es auf dem Geburtsschein drei Eltern zu verzeichnen. Das Gesetz wurde erlassen, so die Begründung, um in der großen Rollenkonfusion, die durch die künstliche Befruchtungstechniken herrsche, zu klären, wer wirklicher Elternteil ist und wer nicht. Der Family Law Act sieht vor, daß bei Vorliegen einer schriftlichen Vereinbarung vor der Zeugung auch Samen- oder Eispender offiziell als Zusatzeltern anerkannt werden können.
Genau davon haben die Lesbe Danielle Wiley und ihre “Frau“ Anne Richards Gebrauch gemacht. Die Geschichte begann, als die beiden Lesben vor der für alle homosexuellen Paare unüberwindlichen Hürde einer natürlichen Kindeszeugung standen. Obwohl Homosexuelle durch ihre Lebensentscheidung freiwillig und bewußt auf Kinderzeugung verzichten, wollen sie sich damit nicht abfinden. Die künstlichen Reproduktionstechniken, die eigentlich für kinderlose Ehepaare entwickelt wurden, kommen ihnen jedoch entgegen. Danielle und Anne wollten auf ihrer Suche, wie eine der beiden schwanger werden könnte, nicht einfach nur einen männlichen Samenspender. „Wir wollten jemanden, der dann auch teilnimmt am weiteren Leben unseres Kindes“, sagt Wiley.
Langjähriger Freund als Samenspender
Sie suchten keinen anonymen Samenspender, sondern jemanden, der auch in der Rolle des Vaters an der Kindeserziehung mitwirkt. Wiley sagte gegenüber CBC: „Ich kenne viele andere lesbische Paare, die so etwas ganz und gar nicht wollen. Sie wollen einen anonymen Spender. Aber uns gefiel die Idee, daß wir für unsere Kinder auch eine Vaterfigur hätten“. So fiel ihre Entscheidung auf Kangro, einen alten Freund von Anne Richards.
Kangro war zwar anfangs erstaunt über den Vorschlag, der Samenspender für ein Kind seiner lesbischen Freundin zu werden, doch schließlich akzeptierte er. „Die Sache hat doch einen besonderen Reiz“, sagte er der CBC. „Allerdings habe ich lange darüber nachgedacht.“ Vor der künstlichen Zeugung von Della haben Kangro und die beiden Lesben gemäß Familiy Law Act einen regelrechten Vertrag unterschrieben, der die Modalitäten der Dreiecksbeziehung regelt. Die elterliche Obsorge für das Mädchen steht vertraglich den beiden Lesben zu. Das gilt auch für den finanziellen Unterhalt des Kindes. Kangro wurden vertraglich Rechte zugestanden, die es ihm erlauben, seine Tochter zu sehen. Seine Position ähnelt in gewisser Weise der eines Vaters nach einer Scheidung.
„Revolutionäre Tragweite“: nicht mehr Biologie, sondern Willen entscheidend
Die Rechtsanwältin Barbara Findlay, die den Vertrag aufsetzte, zeigte sich gegenüber CBC begeistert von der „revolutionären Tragweite“ des Family Law Act: „Die wirklich große Veränderung, die durch den Family Law Act eingeführt wurde, ist die Art, mit der entschieden wird, wer die Eltern sind. In der Vergangenheit haben wir auf die biologische Seite der Abstammung geschaut. Das ist heute aber nicht mehr wahr. Heute schauen wir auf die Willensentscheidung der verschiedenen Teile, die an der Zeugung eines Kindes mitwirken und dieses Kind aufziehen wollen. Und das ist wirklich eine große und reale Veränderung.“
Das Naturgesetz wird damit durch ein Menschengesetz ersetzt. In Phasen der Dekadenz kannte die menschliche Gesellschaft Formen der Polygamie oder auch der Polyandrie. Grundlage blieb dabei jedoch die Ehe. Im konkreten Fall der kleinen Della ist man einen Schritt weiter gegangen, weil die Dreiecksbeziehung eine Form von Pseudo-Familie darstellt, weil das konstitutive Element die Leugnung der Ehe als Voraussetzung und Rahmen zur Zeugung von Kindern und deren Erziehung ist. Es geht nur um die technische Überwindung einer natürlichen Hürde, die es Homosexuellen mit gutem Grund nicht ermöglicht, Kinder zu zeugen. Das Recht Dellas, in einer normalen Familie, bestehend aus ihrem Vater und ihrer Mutter aufzuwachsen, bleibt unberücksichtigt. Was zählt, ist letztlich nur der Wille der beiden lesbischen Frauen, ein Kind haben zu wollen. Der Rest ist nur Variation und Draufgabe rund um die künstliche Befruchtung.
Abschaffung von Vater und Mutter durch „Elter 1“ und „Elter 2“ und nun auch „Elter 3“
In den westlichen Staaten Europas wird für die Tilgung der natürlichsten Begriffe und ersten Worte eines jeden Kindes diskutiert. „Mutter“ und „Vater“ sollen aus Gesetzen und Verwaltungsanordnungen getilgt und durch sterile Technikerbegriffe wie „Elter 1“ und „Elter 2“ ersetzt werden. Die kleine Della in Kanada hat jedoch, zumindest laut Geburtsurkunde, drei „Eltern“. Ein Alarmsignal, das aufrütteln sollte, über die künftigen Folgen einer Gender-Ideologie, die sich von jeder moralischen Rückbindung abzukoppeln versucht und den Anspruch erhebt, eine fiktive Realität zu schaffen, deren einziger Maßstab und Antrieb die Verwirklichung des individuellen Willens ist, der natürlich fließend von Mal zu Mal sich ändern kann.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Corrispondenza Romana