Niederlande streicht Gehälter für Religionslehrer – Sparpaket der Regierung an Parlament weitergeleitet


hulklasse Niederlande streicht Gehälter für Religionslehrer(Den Haag) In den Nie­der­lan­den wird den Reli­gi­ons­leh­rern an Grund­schu­len das Gehalt gestri­chen. Die nie­der­län­di­sche Regie­rung führt Ein­spa­run­gen durch, die auch den Bil­dungs­be­reich tref­fen. In einem lai­zi­sti­schen Staat kann beim Reli­gi­ons­un­ter­richt gespart wer­den. Bei die­sem wird nicht nur gekürzt, son­dern die Finan­zie­rung voll­kom­men gestrichen.

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Die Maß­nah­me ist Teil eines Spar­pa­kets, mit dem der Staat 200 Mil­lio­nen Euro ein­spa­ren will. Das Paket wur­de dem Par­la­ment zuge­lei­tet. Mit Kür­zun­gen von zehn Pro­zent sind auch pre­sti­ge­träch­ti­ge aka­de­mi­sche Ein­rich­tun­gen betroffen.

Zwi­schen einer zehn­pro­zen­ti­gen Kür­zung und einer Total­strei­chung lie­gen aller­dings Wel­ten. Sie kom­men einer Wer­tung bei, die besagt, daß die betref­fen­den Berei­che letzt­lich über­flüs­sig sei­en, zumin­dest in Zei­ten des Spar­zwangs. Unter die Total­strei­chung fällt neben der Finan­zie­rung des Reli­gi­ons­un­ter­richts an öffent­li­chen Schu­len auch die För­de­rung des bekann­ten Mon­tesquieu-Insti­tuts zur Erfor­schung der Geschich­te des euro­päi­schen Parlamentarismus.

Bis vor einem hal­ben Jahr­hun­dert war der nie­der­län­disch-flä­mi­sche Katho­li­zis­mus sehr stark. Er war fest in sei­nen Tra­di­tio­nen ver­wur­zelt und mis­sio­na­risch leben­dig. 2009 ver­öf­fent­lich­ten die nie­der­län­di­schen Bischö­fe eine erschüt­tern­de Stu­die über den Glau­bens­zu­stand in den Nie­der­lan­den all­ge­mein und der katho­li­schen Kir­che im beson­de­ren. 50 Pro­zent der Bevöl­ke­rung des einst mehr­heit­lich refor­mier­ten Lan­des mit star­ker katho­li­scher Min­der­heit gehört kei­ner Reli­gi­ons­ge­mein­schaft an. 58 Pro­zent der Nie­der­län­der wis­sen nicht ein­mal mehr, was Weih­nach­ten ist.

In den Nie­der­lan­den, „wo Domi­ni­ka­ner und Jesui­ten über Mes­sen ohne Prie­ster­tum und ohne christ­li­che Sakra­men­te theo­re­ti­sie­ren und sie in die Tat umset­zen“, wie vor drei Jah­ren Avve­ni­re, die Tages­zei­tung der ita­lie­ni­schen Bischö­fe kri­ti­sier­te, steht die katho­li­sche Kir­che in ihrer bis­he­ri­gen Form vor dem Zusam­men­bruch. Der Staat setzt mit der Strei­chung der Gehäl­ter für Reli­gi­ons­leh­rer den näch­sten Schritt in die­se Richtung.

In Euro­pa wird fast über­all noch Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt. Das soll wei­ter­hin auch für die Nie­der­lan­de gel­ten, aller­dings durch Selbst­fi­nan­zie­rung durch die Kir­chen. Die Situa­ti­on des Reli­gi­ons­un­ter­richts an öffent­li­chen Schu­len ist in den ein­zel­nen Staa­ten unter­schied­lich gere­gelt. In allen Län­dern gibt es unter­schied­li­che Mög­lich­kei­ten, sich vom Reli­gi­ons­un­ter­richt abzu­mel­den. Nicht in allen Län­dern kann und wird aller­dings katho­li­scher Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt. Das ist nur in sechs Staa­ten der Fall dar­un­ter Deutsch­land, Öster­reich, Ita­li­en und Spa­ni­en. Die Bestim­mun­gen vari­ie­ren von Staat zu Staat, in Deutsch­land von Bun­des­land zu Bun­des­land (in Bre­men und Bran­den­burg wird statt eines Reli­gi­ons­un­ter­richts Ethik­un­ter­richt ange­bo­ten, in Ber­lin kön­nen die Kon­fes­sio­nen Reli­gi­ons­un­ter­richt als Zusatz­fach anbie­ten). In zwei Län­dern, Grie­chen­land und Zypern wird grie­chisch-ortho­do­xer Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt. In zwölf Staa­ten erfolgt der Reli­gi­ons­un­ter­richt von vor­ne­her­ein mul­ti­re­li­gi­ös. In man­chen Län­dern wer­den neben christ­li­chen Kon­fes­sio­nen auch Juden­tum, Islam, Bud­dhis­mus und ande­re Reli­gio­nen unter­rich­tet, wäh­rend in ande­ren der Unter­richt christ­lich, aber inter­kon­fes­sio­nell ist (Schwe­den, Groß­bri­tan­ni­en, eini­ge Schwei­zer Kan­to­ne). In zwei Staa­ten (in Bel­gi­en und an der Ober­stu­fe der Schu­len Kroa­ti­ens) ist der Reli­gi­ons­un­ter­richt Wahl­fach. Man besucht den Reli­gi­ons­un­ter­richt oder einen Ethikunterricht.

Als Vor­aus­set­zun­gen für die Ertei­lung des Reli­gi­ons­un­ter­richts wird in elf Staa­ten ein Theo­lo­gie­stu­di­um oder ein gleich­wer­ti­ges Diplom einer theo­lo­gi­schen Hoch­schu­le ver­langt. 15 Staa­ten erken­nen die ent­spre­chen­den kirch­li­chen Beschei­ni­gun­gen an. Katho­li­schen Reli­gi­ons­un­ter­richt kann nur ertei­len, wer die mis­sio cano­ni­ca besitzt, eine ent­spre­chen­de kirch­li­che Lehrerlaubnis.

Nur in drei Län­dern wird kein Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt. Dazu gehört Frank­reich und das schon seit mehr als 100 Jah­ren. Die ein­zi­ge Aus­nah­me­re­ge­lung besteht für Elsaß-Loth­rin­gen, weil es frü­her zum Deut­schen Reich gehör­te. Eben­so Ungarn, wo Reli­gi­ons­un­ter­richt nur auf frei­wil­li­ger Basis außer­schu­lisch ange­bo­ten wer­den kann. Und schließ­lich Slo­we­ni­en, das wie Ungarn an der kom­mu­ni­sti­schen Rege­lung der Nach­kriegs­zeit festhält.

Es gibt noch Län­der, wo unab­hän­gig von der lan­des­wei­ten Rege­lung in ein­zel­nen Orten oder Schu­len kein Reli­gi­ons­un­ter­richt erteilt wird, so in Schwe­den oder ein­zel­nen Kan­to­nen der Schweiz oder an höhe­ren Schu­len in Bulgarien.

Auch die Fra­ge, ob die Leh­rer orga­nisch in den Lehr­kör­per ein­ge­glie­dert sind oder nicht ist von Land zu Land ver­schie­den. In der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land ist dies in der Regel durch Able­gung der Staats­examen und mit der Ver­be­am­tung der Fall. Auch in Spa­ni­en, Grie­chen­land und Ita­li­en sind Reli­gi­ons­leh­rer, wenn auch mit unter­schied­li­chen Rege­lun­gen öffent­li­che Bedienstete.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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8 Kommentare

  1. Also ich weis ja nicht wie bis­her der Reli­gi­ons­un­ter­richt in Hol­land abge­lau­fen ist, aber wenn ich an den Reli­gi­ons­leh­rer in der Haupt­schu­le den­ke (In der VS wur­den wir von einen wahr­lich katho­li­schen Prie­ster unter­rich­tet) und zie­he ich dann auch noch eine Reli­gi­ons­leh­re­rin mit ein, die ich ken­ne, so wäre ich auch sofort dafür das die Religionslehrer/​innen nicht mehr mit staat­li­chen Gel­der bezahlt wer­den, denn die­se för­dern alles!!! nur nicht den katho­li­schen Glauben!!!

    Got­tes und Mari­ens Segen auf allen Wegen.

    • Das stimmt Armin,

      die Lehr­plä­ne selbst sind schon eine Kata­stro­phe und ver­mit­teln seit 40 Jahren
      so gut wie nichts mehr vom wah­ren kath. Glauben.
      Von den Schü­lern selbst wird die­ser „Reli­gi­ons­un­ter­richt“ mei­stens auch nicht
      mehr ernst genommen.
      Mir ist eine „katho­li­sche Reli­gi­ons­leh­re­rin“ bekannt, eine net­te Frau, aber von
      der katho­li­schen Reli­gi­on hat sie kei­ne Ahnung. Als Kind bekam sie noch etwas
      mit, hei­ra­te­te einen evan­ge­li­schen Mann, ihre bei­den Kin­der wur­den protestantisch
      erzo­gen und sie ver­kehrt seit zwan­zig Jah­ren nur in evan­ge­li­schen „Bibel­krei­sen“.
      Was kön­nen sol­che Leh­rer den Schü­lern noch mitgeben ?

  2. Papst Bene­dikt sprach sich kürz­lich gegen die Mafia und die Mafia­bos­se aus, eine dicke deut­sche Abtrei­bungs- und Fami­li­enz­er­stö­rungs­po­li­ti­kern die im dop­pel­ten Ehe­bruch lebt, hofier­te er jedoch auf das Aller­herz­lich­ste. Mei­nes Erach­tens ist Abtrei­bungs­po­li­tik, Fami­li­enz­er­stö­rungs­po­li­tik und (dop­pel­ter ) Ehe­bruch eine noch schwe­re­re Sün­de als blan­ker Raub und Mord.

  3. Ich habe so mei­ne Zwei­fel, ob der soge­nann­te katho­li­sche Reli­gi­ons­un­ter­richt den Schü­lern wirk­lich den katho­li­schen Glau­ben nahe­bringt – oder nicht viel mehr ein Sur­ro­gat aus Vati­ka­num 2, Pro­te­stan­tis­mus und Gut­men­schen­tum ist.

    @ Wickerl

    Mord ver­stößt gegen das 5. Gebot, Ehe­bruch gegen das 6. Gebot.

    Wenn man die Rei­hen­fol­ge nimmt, ist Mord schlim­mer als Ehe­bruch! Abtrei­bung ist übri­gens auch Mord, da sie mit dem Vor­satz, jeman­den zu töten, erfolgt und nicht aus blo­ßem Affekt.

    Per­sön­li­ches Emp­fin­den spielt da kei­ne Rolle.

    Ach so, Raub ist Dieb­stahl unter Gewalt­an­dung, des­we­gen gibt es ja z.B. kei­ne Raubkopien!

    • Abtrei­bung ist zwar als Ver­nich­tung mensch­li­chen Leben ein ver­ab­scheu­ungs­wür­di­ges Ver­bre­chen, wie Papst Johan­nes Paul II rich­tig erklärt hat, jedoch kein Mord. Mord wind in §§ 211 ‑212 StGB behan­delt, wohin­ge­gen Abtrei­bung in § 218 StGB behan­delt wird und damit ein eigen­stän­di­ger Straf­tat­be­stand ist.

      • Mord ist die vor­sätz­li­che Tötung eines Menschen.

        War­um Johan­nes Paul II. das anders gese­hen hat, erschliesst sich mir nicht.

  4. Es ergibt sich die Fra­ge nach der Rechts­grund­la­ge für die völ­li­ge Strei­chung der Gehäl­ter für Reli­gi­ons­leh­rer. Sofern der Reli­gi­ons­un­ter­richt und sei­ne Finan­zie­rung in einem Kon­kor­dat gere­gelt ist, han­delt es sich hier um einen ein­deu­ti­gen Ver­trags­bruch. Es ergibt sich dann die grund­sätz­li­che Fra­ge nach der Ver­trags­treue der nie­der­län­di­chen Regierung.

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