(Bern) Es herrschte etwas Informationschaos bei der Schweizer Bischofskonferenz rund um die „Pille danach“, doch am Ende steht das Ergebnis fest: Die Schweizer Bischöfe folgen nicht dem Hauruck-Weg der deutschen Bischöfe.
Am 6. März, 10.30 Uhr meldete die Presseagentur der Schweizer Bischofskonferenz KIPA „Schweizer Bischöfe erlauben ‚Pille danach‘ bei Vergewaltigungen. Ausführlich wurde der Sprecher der Bischofskonferenz. Walter Müller, der Sprecher der Bischofskonferenz bestätigte die Entscheidung ausdrücklich und mit Präzisierungen. Die Schweizer Bischöfe schienen der Eil-Entscheidung der deutschen Bischofskonferenz vom 21. Februar gefolgt zu sein.
Am 7. März, um 16.45 Uhr berichtete KIPA jedoch: „Es gibt derzeit keine Stellungnahme der Schweizer Bischöfe zur ‚Pille danach‘ in Vergewaltigungsfällen. Dies hat die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) am Donnerstag in Bern vor den Medien unterstrichen und gleichzeitig entsprechende Berichte dementiert. Tatsache ist hingegen: Die Bioethikkommission der SBK befasst sich derzeit vertieft mit der Frage, wie die ‚Pille danach‘ genau wirkt.“
Die Bischöfe, die am Donnerstag bei einer Pressekonferenz selbst vor die Medien traten, sprachen von einer „Informationspanne“. Nach der Billigung der „Pille danach“ durch die deutsche Bischofskonferenz wurde die Schweizer Bischofskonferenz vom Vorsitzenden ihrer Bioethikkommission informiert, daß sich diese mit der Frage befaßt. „Die Schweizer Bischöfe warten die Ergebnisse dieser Beratung ab“, wie der Vorsitzende der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Markus Büchel von Sankt Gallen bekanntgab.
Die Schweizer Bischöfe gehen damit nicht den umstrittenen Weg der deutschen Bischöfe. Die eine Entscheidung im Eilverfahren herbeiführten und sich dabei lediglich auf „neue Erkenntnisse“ einer Studie stützten, die von der Vorsitzenden eines Abtreibungslobbyisten stammt.
Die Entscheidung der deutschen Bischofskonferenz billigte lediglich „neue“ Präparate, die keine abtreibende Wirkung haben und bekräftigte das Verbot, die „Pille danach“ als Verhütungsmittel zu gebrauchen. Lebensschützer und katholische Ärzteschaft aus den verschiedensten Ländern kritisierten die Entscheidung der deutschen Bischöfe, weil es diese „neue Generation“ einer „Pille danach“ ohne abtreibende Wirkung gar nicht gebe. Sie sprechen von einer „Phantom-Pille“, die von der deutschen Bischofskonferenz genehmigt worden sei.
Die Entscheidung der deutschen Bischofskonferenz scheint „sauber“, da sie bekräftigt, daß Präparate die abtreibend wirken, keine Verwendung finden dürfen. In Wirklichkeit gehen die Bischöfe jedoch davon aus, daß die in einer Studie der Abtreibungslobby genannten Produkte, keine abtreibende Wirkung hätten. In der Praxis werden diese „Pille danach“-Präparate heute bereits an katholischen Krankenhäusern an tatsächliche oder mögliche Vergewaltigungsopfer ausgegeben. Von deutschen Diözesen wurden bereits am 15. Februar entsprechende Protokolle mit den rot-grün geführten Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unterzeichnet.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: American Life League