Abtreibungslobbyisten haben ein sehr erfolgreiches Mittel, mit dem es ihnen immer wieder gelingt, Abtreibungsgegner auf ihre Seite zu ziehen. Mißbrauchte und vergewaltigte Frauen werden bewußt instrumentalisiert und müssen herhalten für alles, was gegen Lebensschutz spricht.
Heute veröffentlicht die F.A.Z. einen Leserbrief von Professor Dr. Robert Spaemann, in dem ohne einen religiösen Bezug zur Entstehung des Lebens, der Beseelung des Menschen und zu seiner ewigen Bestimmung Abtreibungslobbyismus auf höchstem Niveau betrieben wird. Daß Robert Spaemann seine bisherigen Wortmeldungen zum Thema der vergangenen Jahre über Bord wirft, scheint ihm dabei nicht bewußt zu sein.
Spaemann negiert im wesentlichen in Gemeinschaft mit Kardinal Meisner in der wissenschaftlichen Diskussion um die Pille danach, daß nach aktueller wissenschaftlicher Datenlage eine frühabtreibende Wirkung der Postkoitalpille nicht sicher ausgeschlossen werden kann, [1]Siehe Stellungnahme der Ärztevereinigung St. Lukas e.V. wenn er schreibt: „Die bisherige Missbilligung der ‚Pille danach‘ hatte ihren Grund darin, dass diese Pille zunächst eine abtreibende Funktion hatte, was auch für die Verhinderung der Einnistung einer befruchteten Funktion galt.“
Spaemann kommt ein paar Zeilen weiter, wo die Möglichkeit der abtreibenden Wirkung als Effekt verharmlost wird, zu einer lebensfeindlichen Position, die äußerst bedenklich ist und seinem bisherigen Denken entgegenstehen: „Dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein solcher Effekt nicht in jedem Fall ausgeschlossen werden kann, bedeutet nicht, dass die Einnahme dieser Pille unter das Tötungsverbot fiele. Das wäre ja auch absurd. Wir würden dann kaum mehr irgendein Medikament nehmen dürfen, wenn wir im Beipackzettel die schrecklichen möglichen Nebenwirkungen einschließlich tödlichen Schocks nicht erfahren hätten.“
Spaemann läßt hier nicht nur Fragen offen: Wer ist hier krank? Gegen welche Krankheit richtet sich das „Medikament“? Wessen Symptome sind gemeint? Welche Symptome sollen gemindert, verhindert werden?
Sondern er verläßt die bisherige katholische Lehre. Er spricht sich dafür aus, daß Dritte über ein wehrloses und unschuldiges Leben entscheiden. Bei der Güterabwägung meint er sogar, ein Lebensrecht des Ungeborenen bestehe nur, wenn es absichtlich getötet werden soll. Wenn die Tötung des unschuldigen Lebens hingegen eine Inkaufnahme der abtreibenden Nebenwirkung ist, wäre die Tötung keine „in sich schlechte Handlung“ mehr.
Es ist wenig hilfreich, sich bei Fragen zum Lebensschutz an modernen Theologen und Philosophen zu orientieren. Zu häufig negieren sie die Lehren der Kirche.
„Weder das Leben der Mutter noch das Leben des Kindes kann einem Akt unmittelbarer Vernichtung ausgesetzt werden. Für den einen wie den anderen Teil kann es nur eine Forderung geben, nämlich alles aufzubieten, um das Leben beider zu retten, das Leben der Mutter und das Leben des Kindes.“ (Papst Pius XII. aus dem Buch Pius XII. sagt (vierte Auflage von 1958).
Bei der Diskussion um die „Pille danach“ werden nur scheinbar die Argumente auf Grundlage von vergewaltigten Frauen betrachtet. Viele Frauen mit Wunsch nach Postkoitalpille, auch ohne Sexualdelikt, befinden sich in irgendeiner Form von Not. Wenn sie nun bei Sexualdelikten erlaubt sein soll, so wird später gefragt werden, mit welchem Grund wird man diese Pille in anderen Situationen vorenthalten? Das ist die Falle, in die Kardinal Meisner und Prof. Dr. Robert Spaemann getappt sind. Und das ist leider sehr Schade!
Text: Linus Schneider