(Bern) Msgr. Charles Morerod, Bischof von Lausanne-Genf-Freiburg untersagt per Dekret den Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Nutzung katholischer Kirchen und Kapellen in seiner Diözese. Dies berichtet der Vatikanist Andrea Tornielli.
Das Dekret ist von besonderer Bedeutung, da Bischof Morerod nicht irgendein Oberhirte einer Diözese ist. Der Theologe aus dem Dominikanerorden war vor Bischofsernennung bereits Rektor des Angelicum in Rom und Sekretär der Internationalen Theologischen Kommission. Vor allem aber gehörte er der dreiköpfigen Delegation des Heiligen Stuhls an, die mit der Piusbruderschaft von 2009 bis 2011 die Gespräche zu Fragen der Glaubenslehre führte. Nach Abschluß der Gespräche wurde Msgr. Morerod 2011 von Papst Benedikt XVI. zum Bischof der Westschweizer Diözese ernannt. Als solcher untersagte er nun den Priestern der Bruderschaft, in den Kirchen und Kapellen seines Bistums die Heilige Messe zu zelebrieren. Den Schritt begründet er damit, daß die Priester der Piusbruderschaft „a divinis“ suspendiert sind.
Das am 20. Januar unterzeichnete Dekret betrifft den „Zutritt der anderen Religionen, Konfessionen oder religiösen Gruppen sowie der Priesterbruderschaft St. Pius X. und der ‚unabhängigen Theologen‘ in den römisch-katholischen Kirchen und Kapellen“.
Bischof Morerod ordnet in dem Dekret an, daß Gemeinschaften von nicht-christlichen Religionen die Nutzung von katholischen Gotteshäusern verweigert wird. Für christliche Gemeinschaften könne auf der Grundlage des Direktoriums zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus von 1993 aufgrund einer „pastoralen Notwendigkeit“ eine Genehmigung erteilt werden. Wenn diese „Notwendigkeit“ gegeben sei, gelte dies nur für Gemeinschaften „christlich-katholischen, evangelisch-reformierten, orthodoxen oder anglikanischen Glaubens“.
Die Priester der Piusbruderschaft fallen nicht unter diese Kategorie. Bischof Morerod widmet ihnen drei kurze Absätze. Darin erinnert er, daß die vom Heiligen Stuhl Erzbischof Lefebvre und den von ihm 1988 geweihten Bischöfen angedrohte Exkommunikation „mit Dekret der Bischofskongregation vom 21. Januar 2009 zurückgenommen wurde“. Weiter zitiert er eine Passage aus dem Schreiben Papst Benedikts XVI. vom 10. März 2009 an die Bischöfe der ganzen Welt nach dem Sturm der Entrüstung über Msgr. Richard Williamson: „Daß die Bruderschaft Pius’ X. keine kanonische Stellung in der Kirche hat, beruht nicht eigentlich auf disziplinären, sondern auf doktrinellen Gründen. Solange die Bruderschaft keine kanonische Stellung in der Kirche hat, solange üben auch ihre Amtsträger keine rechtmäßigen Ämter in der Kirche aus.“ Daraus ableitend betont Bischof Morerod, daß eine Suspendierung „a divinis“ vorliegt und daher ein Zelebrationsverbot.
„Aus diesen Gründen“, so der Schweizer Bischof, „ist den Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. die Nutzung der katholischen Kirchen und Kapellen für jeglichen priesterlichen Dienst insbesondere der Spendung der Sakramente untersagt.“
Text: Vatican Insider/Giuseppe Nardi
Bild: Messa in Latino