Richter schreibt jüdischem Mädchen, warum es sich taufen lassen darf, obwohl ihre Mutter dagegen ist

(Lon­don) Ein eng­li­scher Rich­ter, der in einem Fall um das Eltern­recht strei­ten­der Eltern ent­schei­den muß­te, schrieb einen Brief an ein 10jähriges Mäd­chen, das im Mit­tel­punkt des Streits stand. In dem Brief begrün­de­te der Rich­ter in alters­ge­rech­ter Spra­che, war­um sich das Mäd­chen tau­fen las­sen darf, obwohl die jüdi­sche Mut­ter dage­gen ist.

Rich­ter John Platt vom Gericht Rom­ford Coun­ty in der Graf­schaft Essex, dank­te dem Mäd­chen in dem Brief, die nur mit dem Buch­sta­ben „C“ benannt wird, daß es ihm „mit sol­cher Klar­heit“ erklärt hat, war­um es jetzt getauft wer­den möchte.

Der Rich­ter schrieb: „Manch­mal kön­nen sich die Eltern nicht dar­über eini­gen, was das Beste für ihre Kin­der ist. Es kön­nen aber auch nicht bei­de gleich recht haben. Dein Vater denkt, daß es rich­tig ist, daß Du Dei­ne christ­li­che Tau­fe jetzt fei­erst. Dei­ne Mut­ter wür­de es vor­zie­hen, wenn Du damit war­ten wür­dest, bis Du grö­ßer bist und so haben sie mich gebe­ten, für sie zu entscheiden.“

Bei­de Eltern von „C“ sind Juden. Nach­dem sich das Paar 2010 getrennt hat­te, kon­ver­tier­te der Vater zum Chri­sten­tum. Mit Zustim­mung der Mut­ter besuch­ten „C“ und ihr Bru­der mit dem Vater, mit dem sie den Sonn­tag ver­brach­ten, die Kir­che. Schließ­lich äußer­te auch das Mäd­chen den Wunsch, sich tau­fen zu lassen.
Rich­ter Platt ent­schied, daß das Mäd­chen sich tau­fen las­sen und zur Vor­be­rei­tung auf die Tau­fe an der Glau­bens­un­ter­wei­sung teil­neh­men darf. Der Rich­ter berief sich in sei­ner Ent­schei­dung auf den „zu respek­tie­ren­den Wil­len“ des Mäd­chens, das ihm sei­nen Wunsch, die Tau­fe zu emp­fan­gen mit Klar­heit vor­ge­tra­gen hatte.

Der Rich­ter äußer­te den Wunsch, daß das Mäd­chen auch nach sei­ner Tau­fe „mehr über dei­ne jüdi­schen Wur­zeln und den Glau­ben dei­ner Mut­ter ler­nen“ wirst. Die jüdi­schen Wur­zeln sei­en, so der Rich­ter, immer ein Teil von ihr und sie sei auch nach der Tau­fe „frei“ spä­ter ihre „Ideen zu wechseln“.

Was die Fir­mung betrifft, ord­ne­te der Rich­ter an, daß eine „grö­ße­re Rei­fe“ not­wen­dig sei und sie nicht vor ihrem 16. Geburts­tag und nicht ohne die Zustim­mung ihrer Mut­ter gefirmt wer­den dürfe.

Text: Vati­can Insider/​Giuseppe Nardi
Bild: Vati­can Insider

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