(Wien) Das Oberlandesgericht Graz bestätigte den Schuldspruch gegen vier Lebensschützer wegen „Stalkings“ eines Abtreibungsarztes. Zwar wurden die Geldstrafen geringfügig gemindert, die Verurteilung bleibt jedoch aufrecht.
In den Jahren 2009 und 2010 boten drei der Beschuldigten Schwangeren vor der Praxis eines Grazer Abtreibungsarztes Hilfe an und beteten für sie. Nachdem der Arzt deshalb Strafanzeige erstattet hatte, wurden sie im April in erster Instanz wegen Stalkings verurteilt. Ebenfalls verurteilt wurde der Vorsitzende von Human Life International, Dietmar Fischer, weil er den Beschuldigten von Wien aus Flugblätter bereitgestellt hatte. Dieses Urteil wurde nun bestätigt und ist damit rechtskräftig.
Der bekannte Wiener Abtreibungsarzt Christian Fiala, Leiter einer Wiener Abtreibungsklinik und ehemaliger Vorsitzender der „Internationalen Vereinigung von Fachkräften und Verbänden zu Schwangerschaftsabbruch und Kontrazeption“ (FIAPAC), begrüßte das Urteil als „richtungsweisend“ und einen „Meilenstein für die Selbstbestimmung der Frau“.
Mit der Bestätigung des Urteils wurde ein Präzedenzfall geschaffen, der in Zukunft Lebensschützern zusätzlich erschwert, schwangere Frauen vor Abtreibungskliniken zu beraten und ihnen Hilfe anzubieten.
Text: Katharina Christmann
Bild: HLI Österreich