(Eichstätt /Ingolstadt) Das seit 1949 ruhende Seligsprechungsverfahren für den Ingolstädter Jesuitenpater Jakob Rem wird neu eröffnet. Der Bischof von Eichstätt Gregor Maria Hanke und zuvor bereits Bischof Walter Mixa hatten sich um die Wiederaufnahme des Verfahrens für den 1618 verstorbenen Ordensmann bemüht. Der Generalpostulator der Gesellschaft Jesu, Pater Dr. Toni Witwer SJ, Rom, hat dieses Anliegen aufgegriffen und die entsprechende Anfrage an der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse eingereicht. Diese gab nun dem Generalpostulator der Jesuiten ihre Zustimmung für die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Da Jakob Rem in Ingolstadt gelebt hat, dort gestorben und im Ingolstädter Münster begraben ist, sind die Voruntersuchungen zuständigkeitshalber in der Diözese Eichstätt durchzuführen. Der Generalpostulator hat im Einvernehmen mit dem Bischof von Eichstätt zu diesem Zweck Pfarrer Dr. Stephan Koster, Ammerfeld, zum Vizepostulator im Seligsprechungsverfahren Jakob Rem ernannt. Auf Antrag des Vizepostulators wird Bischof Gregor Maria Hanke demnächst die Wiederaufnahme des diözesanen Instruktionsverfahrens anordnen und dafür einen Gerichtshof und eine Historikerkommission bestellen.
Pater Jakob Rem, 1546 in Bregenz geboren, starb im Ruf der Heiligkeit am 12. Oktober 1618 zu Ingolstadt. Er galt als „Apostel der Jugend“ und wird noch heute von vielen Gläubigen verehrt. Auf ihn gehen die Gründung der ersten Marianischen Kongregation in Süddeutschland und die Verehrung der Dreimal Wunderbaren Mutter im Ingolstädter Münster „Zur Schönen Unseren Lieben Frau“ zurück. Bereits 27 Jahre nach seinem Tod waren die ersten Schritte für eine Seligsprechung unternommen worden, zunächst ohne Erfolg. Auch ein erneuter Versuch im 19. Jahrhundert scheiterte. In den Jahren 1930/31 bemühte sich die Marianische Männerkongregation aus Rems Heimatstadt Bregenz um einen neuen Anlauf für eine Eröffnung des Seligsprechungsprozesses. 352 Kongregationen weltweit schlossen sich dem Wunsch aus Bregenz an, und der bischöfliche Informativprozeß wurde im Herbst 1932 in Eichstätt eröffnet. Die Gebeine Pater Rems wurden drei Jahre später erhoben und nach den kanonischen Vorschriften auf ihre Echtheit geprüft. Dann wurden die Gebeine am 26. Juni 1935 in die Gnadenkapelle des Liebfrauenmünsters überführt. Der bischöfliche Informativprozeß wurde – verzögert durch den Zweiten Weltkrieg – 1949 abgeschlossen. Seitdem ist der Seligsprechungsprozeß in Rom anhängig.
Offizielle Eröffnung am 17. Januar in Ingolstadt
Das nun beginnende Verfahren wird auf den 1949 vorgelegten Ergebnissen aufbauen und sie durch weitere Untersuchungen ergänzen. Dazu wird ein Bischöflicher Sondergerichtshof Zeugen über die weiter bestehende Verehrung von Pater Jakob Rem befragen. Eine Historikerkommission wird eingesetzt, um relevante Dokumente vor allem aus den Jahren nach dem Zeiten Weltkrieg bis heute zu untersuchen.
Der diözesane Prozeß wird im Rahmen einer liturgischen Feier am 17. Januar eröffnet. Bei der Pontifikalvesper um 16 Uhr im Ingolstädter Münster werden die beauftragten Personen vereidigt: der bereits ernannte Vizepostulator, ein bischöflicher Delegat als Vorsitzender des Sondergerichtshofs, ein Promotor fidei, der die Argumente gegen eine mögliche Seligsprechung vorbringt, sowie ein Notar. Ebenfalls vereidigt wird die Historikerkommission.
Den Abschluß des Verfahrens stellt der Vizepostulator fest und gibt die Ergebnisse an den Generalpostulator der Jesuiten weiter, der dann gegebenenfalls das weitere Verfahren an der Heiligsprechungs-Kongregation betreibt. Diese fällt die Entscheidung, ob Pater Jakob Rem der „heroische Tugendgrad“ zugesprochen werden kann. Für die Seligsprechung allerdings muß auch noch ein Wunder nachgewiesen werden.
(pde)