(Wien/ Wiesbaden) Die Zeugen Jehovas haben Jahrzehnte vergeblich auf dem Gerichtswege, zuletzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, versucht, als Kirche vom Staat anerkannt zu werden. Nach einer Wartedauer von zehn Jahren und der Feststellung, daß alle anderen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, dazu zählt die Mindestzahl von 16.000 Mitglieder und keine Gefährdung für Kinder und Jugendliche, wird in Kürze die amtliche Anerkennung der Kultusbehörden Österreich zugestellt.
In Deutschland versucht insbesondere der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Beck (SPD) die Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu verhindern. Er habe „erhebliche Bedenken“ die Sekte staatlich anzuerkennen. Es gäbe „tiefgehende Zweifeln“, ob die Zeugen Jehovas wirklich eine Religionsgemeinschaft seien.
Kritiker findes es eigenartig, daß die Mitglieder aufgefordert werden, an keine demokratischen Wahlen teilzunehmen und der Staat als Ding des Teufels angesehen wird, andererseits aber alle Anstrengungen unternommen werden, um in den Genuß von Privilegien für anerkannte Religionsgemeinschaften zu kommen.
Die hessische Landesregierung hat den Zeugen Jehovas dagegen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zugebilligt. Am 27. April, hat das Kabinett den entsprechenden Beschluß gefaßt.
(JB)
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