„Todesstrafe widerspricht Heiligkeit des Lebens“


(Vati­kan) Der Vati­kan hat sein Nein zur Todes­stra­fe bekrä­figt. Die Abschaf­fung sei ein not­wen­di­ger Schritt auf dem Weg zu einer wirk­sa­me­ren Justiz. Viel­mehr müß­ten „gerech­te­re Straf­for­men“ gefun­den wer­den. Das erklär­te der Sekre­tär des Päpst­li­chen Rates für die Migran­ten­seel­sor­ge bei einer inter­na­tio­na­len Tagung zum The­ma „Todes­stra­fe“ in Rom, an der zahl­rei­che Justiz­mi­ni­ster aus aller Welt teil­neh­men. Erz­bi­schof Ago­sti­no Mar­chet­to sprach als Ver­tre­ter des Hei­li­gen Stuhls.

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Mar­chet­to beton­te, daß die katho­li­sche Kir­che den inter­na­tio­na­len Kampf zur Abschaf­fung der Todes­stra­fe mit gro­ßer Zufrie­den­heit und Hoff­nung betrach­te. Die Hei­lig­keit des mensch­li­chen Lebens, von der Emp­fäng­nis bis zum natür­li­chen Tod, sei ein uni­ver­sel­ler Wert.

Das gel­te auch für Schwer­ver­bre­cher, erklär­te der Kuri­en­erz­bi­schof vor den ver­sam­mel­ten Justiz­mi­ni­stern. Gleich wel­che Straf­tat jemand began­gen habe – jeder müs­se eine Chan­ce zu Reue und Buße haben. Ande­rer­seits sei sich die Kir­che aber auch bewußt, das die­ses Ziel nur schritt­wei­se zu rea­li­sie­ren sei, so der Erzbischof.

Das gel­te beson­ders für Län­der, wo die Todes­stra­fe zur Nor­ma­li­tät gehö­re. Den­noch sei auch in die­sen Natio­nen die recht­li­che Mög­lich­keit zum Auf­schub der Hin­rich­tun­gen gege­ben. Das seit kur­zem erreich­te inter­na­tio­na­le Mora­to­ri­um der Todes­stra­fe sei ein erster Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Mar­chet­to for­der­te die Justiz­mi­ni­ster daher auf, Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men und die Abschaf­fung der Todes­stra­fe durch­zu­set­zen – und zwar als eine dau­er­haf­te poli­ti­sche Errun­gen­schaft. Wei­ter lob­te er die zahl­rei­chen afri­ka­ni­schen Staa­ten, die ihre Recht­spre­chung in die­ser Hin­sicht bereits moder­ni­siert haben. Sie hät­ten, laut Mar­chet­to, jenen 141 Län­dern etwas vor­aus, in denen die Todes­stra­fe noch an der Tages­ord­nung sei.

(RV)

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