(Münster) Unsere ehemalige Autorin Felicitas Küble fordert durch Schreiben ihres Rechtsanwalts, daß ihre in Katholisches erschienenen Beiträge gelöscht werden. Die Beiträge wurden Katholisches zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Eine Verpflichtung zur Löschung besteht nach unserer Auffassung und nach gängiger Rechtspraxis nicht.
Nach reiflicher Abwägung hat sich die Redaktion dennoch entschieden, die Beiträge zu löschen.
Durch Schreiben ihres Rechtsanwalts läßt Frau Küble desweiteren ausführen, die Redaktion von Katholisches hätte die von ihr zur Veröffentlichung überlassenen Texte verändert. Diese Behauptung ist unzutreffend und wird von der Redaktion zurückgewiesen.
Jens Falk, Herausgeber und verantwortlicher Redakteur, 29. August 2008