Reform der Reform?


Der Vati­ca­ni­sta Igna­cio Ingrao des ita­lie­ni­schen Maga­zins Pan­ora­ma mel­det heu­te, daß der Papst Ände­run­gen der Lit­ur­gi­schen Vor­schrif­ten für die Fei­er des Novus Ordo in den Punkten

  • Spen­dung aller Sakra­men­te in der latei­ni­schen Formel
  • Ver­le­gung des Frie­dens­gru­ßes vor das Offertorium
  • Ver­bind­lich­ma­chung des unüber­seh­ba­ren Altarkreuzes
  • Wie­der­ein­füh­rung der Mundkommunion
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prü­fen läßt.

Bestä­tigt wur­de die­se Mel­dung aus dem Vati­kan bis­her nicht. Ande­rer­seits sind es Punk­te, die der Papst bereits schon  ange­spro­chen und teil­wei­se auch bereits selbst prak­ti­zier­te. Die Ver­le­gung des Frie­dens­gru­ßes ist schon Teil der mit Modi­fi­ka­tio­nen geän­der­ten Sta­tu­ten des Neo­ka­techu­me­na­len Weges.

In Sacra­men­tum Cari­ta­tis schreibt Papst Bene­dikt XVI: „Unter Berück­sich­ti­gung der alten und ehr­wür­di­gen Gepflo­gen­hei­ten und der von den Syn­oden­vä­tern aus­ge­drück­ten Wün­sche habe ich die zustän­di­gen Dik­aste­ri­en auf­ge­for­dert, die Mög­lich­keit zu unter­su­chen, den Frie­dens­gruß auf einen ande­ren Zeit­punkt zu ver­le­gen, zum Bei­spiel vor den Gaben­gang. Eine sol­che Wahl wäre zudem mit Sicher­heit ein bedeu­tungs­vol­ler Hin­weis auf die Mah­nung des Herrn, daß jedem Opfer not­wen­dig die Ver­söh­nung vor­aus­ge­hen muß (vgl. Mt 5,23f); vgl. Pro­po­si­tio 23.“

(JB)

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