Buch über Ehrenmorde verboten


(Mün­chen)  Das Buch der Anwäl­tin Gül­sen Cele­bi Kein Schutz, nir­gends berich­tet über einen Ehren­mord. Weil dar­in aber angeb­lich Per­sön­lich­keits­rech­te einer Schwe­ster der Ermor­de­ten ver­letzt wer­den, wur­de das Buch ver­bo­ten, berich­te­te Euro­pe News.

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In dem Buch erzählt die Anwäl­tin von einer Tür­kin, die von ihrem Ex-Mann am 9. März 2007 auf offe­ner Stra­ße hin­ge­rich­tet wur­de. Auch die gemein­sa­me Toch­ter fiel die­sem Ver­bre­chen zum Opfer. „Es ist einer die­ser Fäl­le, in denen die deut­sche Justiz ver­sag­te und den Ex-Mann einer Tür­kin nicht ver­haf­te­te, obwohl er sie mit dem Tod bedroh­te.“, so die Inter­net­sei­te weiter.

Das Buch, das die Anwäl­tin Gül­sen Cele­bi zu die­sem Fall geschrie­ben hat, muß­te wegen einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung vom Markt genom­men wer­den. Auf Anfra­ge von Euro­pe News teil­te der Hey­ne-Ver­lag mit, daß das Ver­bot immer noch gel­te und eine Beru­fung sei­tens des Ver­la­ges noch dis­ku­tiert wür­de. Inter­es­sier­te kön­nen aber auf der Web­site des Ver­lags und der Autorin (www​.ehren​mord​.de) Aus­zü­ge aus dem Buch lesen.

(JB)

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