Patientenverfügung bedenklich – gewisse Tendenz zur Euthanasie kann nicht geleugnet werden


(Wien) Prof. Dr. Johan­nes Bon­nel­li, Direk­tor des Kran­ken­hau­ses St. Eli­sa­beth und Lei­ter des Insti­tuts für medi­zi­ni­sche Anthro­po­lo­gie und Bio­ethik (IMABE), hat auf drei pro­ble­ma­ti­sche Aspek­te der so genann­ten Pati­en­ten­ver­fü­gung hin­ge­wie­sen, durch die der Arzt auf­ge­for­dert wird, bestimm­te medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen vor­zu­neh­men oder zu unterlassen.

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Bonel­li räum­te am Mitt­woch wäh­rend des Infor­ma­ti­ons­ta­ges der Erz­diö­ze­se Wien zum The­ma Bio­ethik-Lebens­schutz. Mensch – Leben – Heu­te: gezeugt, geprüft, bewer­tet & ver­las­sen? im Chur­haus am Ste­phans­platz zunächst ein, daß die Pati­en­ten­ver­fü­gung eine gewis­sen Hil­fe für den Arzt dar­stellt: Der wer­de näm­lich davon abge­hal­ten, sich dem Druck der Ange­hö­ri­gen des betrof­fe­nen Pati­en­ten zu beu­gen und „sinn­lo­se Akti­vi­tä­ten zu star­ten“. Er kön­ne auf das Schrift­stück ver­wei­sen und beto­nen: „Das hat er gesagt. Das will er nicht.“

Aller­dings ist die ver­hält­nis­mä­ßig neue Rege­lung in den Augen des Pri­mars eher pro­ble­ma­tisch: „Das, was damit eigent­lich ange­strebt wird, kann nicht erreicht wer­den“, so sein Urteil. Sei­ne Kri­tik mach­te Bonel­li an drei Aspek­ten fest.

Erstens: Nie­mand kön­ne sagen, in wel­cher Situa­ti­on er sich ein­mal befin­den wird. Somit las­se sich die Krank­heits­si­tua­ti­on nie­mals genau beschrei­ben, und der Arzt sehe sich gezwun­gen, die wirk­li­che Absicht des Pati­en­ten her­aus­zu­le­sen. Bonel­li plä­dier­te des­halb dafür, daß Pati­en­ten auf eine Per­son ver­wei­sen, der sie ihr vol­les Ver­trau­en schenken.

Zwei­tens: Die Pati­en­ten­ver­fü­gung wer­de in der Regel von gesun­den Men­schen ver­faßt. Das ist nach Wor­ten des Medi­zi­ners pro­ble­ma­tisch, weil kran­ke und lei­den­de Men­schen oft viel mehr zu ertra­gen bereit sei­en, als man das ver­mu­ten wür­de. Er ken­ne Men­schen, die heu­te über­aus glück­lich sind, weil sie nach einer schmerz­haf­ten Behand­lung noch fünf oder zehn Jah­re leben kön­nen. Ein Gesun­der hät­te sie sich aber mit hoher Wahr­schein­lich­keit gegen die erfor­der­li­chen Behand­lungs­me­tho­den ausgesprochen.

Und drit­tens: Bei der Pati­en­ten­ver­fü­gung kön­ne eine gewis­se Ten­denz zur Eutha­na­sie nicht geleug­net wer­den. Bonel­li ver­wies dies­be­züg­lich auf eine mög­li­che Beein­fluß­ung sei­tens der Ver­wand­ten, die auf das Erbe aus sind, und ganz all­ge­mein auf den gesell­schaft­li­chen Druck.

Der Lei­ter des IMABE-Insti­tuts, Mit­glied der Päpst­li­chen Aka­de­mie für das Leben, äußer­te sich im Rah­men der ersten „Woche des Lebens“, die am Sams­tag mit einem Pon­ti­fi­kal­hoch­amt im Wie­ner Ste­phans­dom zu Ende gehen wird.

Die Initia­ti­ve möch­te nach Wor­ten von Initia­to­rin Dr. Ste­pha­nie Merckens, der Diö­ze­san­be­auf­trag­ten für Lebens­schutz, dazu ermu­ti­gen, sich mit den The­men der Bio­ethik aus­ein­an­der­zu­set­zen und durch­aus auch im poli­ti­schen Kon­text für die Wür­de des Men­schen von sei­ner Emp­fäng­nis bis zu sei­nem natür­li­chen Tod einzutreten.

(Zenit)

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