Kirche kritisiert Gewebegesetz

(Ber­lin) Der Gesund­heits­aus­schuß des Deut­schen Bun­des­tags beriet heu­te das Gewe­be­ge­setz, mor­gen soll der Ent­wurf am spä­ten Abend bereits im Ple­nar­saal ver­ab­schie­det wer­den. Die katho­li­sche Kir­che übt jedoch deut­li­che Kri­tik am Ver­fah­ren wie am Geset­zes­text selbst. Des­sen vol­ler Titel lau­tet: „Gesetz über Qua­li­tät und Sicher­heit von mensch­li­chen Zel­len und Gewe­ben“. Es soll Trans­plan­ta­tio­nen siche­rer machen. Der Anwen­dungs­be­reich des Trans­plan­ta­ti­ons­ge­set­zes soll damit erwei­tert wer­den, auf Kno­chen­mark, embryo­na­le und föta­le Orga­ne und Gewe­be sowie auf Stamm­zel­len. Vor­ge­se­hen sind außer­dem neue Doku­men­ta­ti­ons- und Mel­de­pflich­ten für die Rück­ver­fol­gung ver­pflanz­ter Orga­ne oder Zel­len vom Emp­fän­ger zum Spen­der und umgekehrt.
Das Gesetz wer­de „durch­ge­peitscht“, ohne daß den Abge­ord­ne­ten aus­rei­chend Zeit zur Infor­ma­ti­on blie­be, sag­te der Lei­ter des Kom­mis­sa­ri­ats der deut­schen Bischö­fe, Prä­lat Karl Jüsten.

Es sind sehr vie­le Ände­rungs­an­trä­ge ein­ge­bracht wor­den. Eini­ge Punk­te sind Gott sei Dank bereits berück­sich­tigt wor­den. Was wir jetzt vor allem kri­ti­sie­ren, ist, daß nicht­ein­wil­li­gungs­fä­hi­ge Per­so­nen als mög­li­che Kno­chen­mark­spen­der künf­tig in Fra­ge kom­men. Ich möch­te das ver­deut­li­chen: Ein Kind ist nicht ein­wil­li­gungs­fä­hig – das gilt auch bei­spiels­wei­se für behin­der­te oder erkrank­te Men­schen. Jetzt kann es pas­sie­ren, daß ein ande­rer über ihn befin­det, ob er als Kno­chen­mark­spen­der auf­tritt. Das kann zum Bei­spiel dazu füh­ren, daß Kin­der nur zu dem Zweck gezeugt wer­den, daß sie als mög­li­che Kno­chen­mark­spen­der in Fra­ge kom­men. Das haben wir natür­lich stark kri­ti­siert. Ein nicht ein­wil­li­gungs­fä­hi­ger Mensch darf nicht dafür benutzt werden.“
Auch von Ärz­te­sei­te gibt es Ein­wän­de wegen einer dro­hen­den Kom­mer­zia­li­sie­rung. Das Gesetz soll den Umgang mit mensch­li­chen Zel­len und Gewe­ben regeln und setzt eine EU-Richt­li­nie aus dem Jah­re 2004 um. Für die Befür­wor­ter geht es also um die Anpas­sung an euro­päi­schen Regeln.
„Wir haben ja immer wie­der das Pro­blem auf euro­päi­scher Ebe­ne, Richt­li­ni­en erlas­sen wer­den, die hier in Deutsch­land oder all­ge­mein auf natio­na­ler Ebe­ne dis­ku­tiert wer­den. Die­se Richt­li­ni­en sind dann Gesetz und müs­sen im natio­na­len Recht umge­setzt wer­den. Wir haben das immer wie­der gehabt, auch bei ande­ren The­men des Lebens­schut­zes. Das kri­ti­sie­ren wir, aber da kön­nen wir der EU nicht den Vor­wurf machen son­dern der Öffent­lich­keit, daß sie nicht wach genug dar­auf ach­tet, wenn die­se Richt­li­ni­en ver­faßt wer­den und dafür kei­ne brei­te Öffent­lich­keit her­ge­stellt wird.“

(Radio Vati­kan)

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