(Belgrad) Am 18. Februar 2011 hielt der Soziologe Massimo Introvigne, seit 5. Januar OSZE-Repräsentant für den Kampf gegen die Diskriminierung von Christen, einen Vortrag beim gemeinsamen Treffen der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) und dem Rat der europäischen Bischofskonferenzen (CCEE).
Ausgangspunkt war die Ansprache Papst Benedikts XVI. am 10. Januar 2011 vor dem diplomatischen Corps. Introvigne zeigte auf, daß der Papst bereits mehrfach erkennen ließ, das Jahr 2011 zum Jahr der Religionsfreiheit zu machen. Der „richtig verstandenen Religionsfreiheit“, wie der Soziologe hinzufügte.
Benedikt XVI. nannte in seiner Rede fünf Gefahren für die Religionsfreiheit, die Introvigne in Belgrad kurz skizzierte.
1.) Falschverstandene Religionsfreiheit
Das mögliche Mißverständnis, was denn Religionsfreiheit genau bedeutet. Religionsfreiheit werde nämlich häufig mit Relativismus verwechselt, gemäß der Behauptung, es gebe keine religiöse Wahrheit und die Entscheidung für diese oder jene Religion sei ohne Relevanz. Der Papst erinnerte in seiner Enzyklika Caritas in veritate hingegen daran, daß Religionsfreiheit weder religiöse Indifferenz bedeute, noch daß alle Religionen gleich sein.
In seiner Botschaft zum Weltfriedenstag 2011 erklärte Benedikt XVI., daß Religionsfreiheit aus juristischer Sicht kein positives Recht darstellt, das auch ein „Recht auf Irrtum“ miteinschließen müßte. Dergleichen hat die katholische Kirche, wie der Katechismus (2108) betont, nie anerkannt. Es handelt sich vielmehr um ein negatives Recht, das in religiösen Dingen jeden Zwang verbietet. Im Sinne des „modernen“ westlichen Staates, der sich religiöse Neutralität auferlegt hat, bedeutet dies, daß „das Bekenntnis einer Religion nicht mit Gewalt aufgezwungen werden darf“.
Im Vergleich zu früheren Ansprachen, führte der Papst in der Botschaft zum Weltfriedenstag einen zusätzlichen Aspekt ein. Die von der Kirche proklamierte Religionsfreiheit ist nicht nur als Immunität vor jedem Zwang zu verstehen, sondern zuallererst als Fähigkeit, die eigenen Entscheidungen gemäß der Wahrheit zu treffen. Denn die menschliche Person ist auf die Wahrheit ausgerichtet und mit der Freiheit für die Wahrheit ausgestattet. Die freie Entscheidung erlaubt es, von der Freiheit schlechten Gebrauch zu machen, sich sogar gegen die Wahrheit zu richten oder gar gegen Gott. Doch in diesem Fall, erklärt Benedikt XVI. zerstört die Freiheit ihr eigenes Fundament. „Eine Gott gegenüber feindliche oder gleichgültige Freiheit endet in der Verneinung ihrer selbst und gewährleistet nicht die vollkommene Achtung gegenüber dem anderen.“
Religionsfreiheit bedeutet Freiheit zur Wahrheit
Ein anderes Mißverständnis aus einer falsch verstandenen Religionsfreiheit ist die Absicht, die Religion in die Privatsphäre zu verbannen. Gerade so, als ob die Kirche, wenn sie staatliche Gesetze fordert, die mit der Wahrheit der Naturgesetze übereinstimmen, die ja Teil ihrer Glaubenslehre sind, zum Beispiel zu Themen wie Familie, Leben und Erziehungsfreiheit (die berühmten „nicht verhandelbaren Werte“ Papst Benedikts XVI.), die Religionsfreiheit der Nicht-Katholiken durch eine unangemessene Einmischung in die Politik leugnen würde. Doch die naturgesetzlichen Prinzipien der Moral gelten für alle, gleichgültig ob Gläubige oder Nichtgläubige. Doch auch in einem modernen Staat kann die Ausrichtung auf die Freiheit zur Wahrheit nicht auf die politische Dimension verzichten. Der Diener Gottes Papst Pius XII. sagte: „Auch die Gesellschaft als Ausdruck der Person und der Gemeinsamkeit der sie bildenden Dimensionen, muß so leben und sich so organisieren, daß sie die Öffnung zum Transzendenten fördert.“
Fundamentalismus und Laizismus sind Spiegelbilder und Feinde der Religionsfreiheit
Diese authentische Bedeutung der Religionsfreiheit schließt also vor allem „den Weg des Relativismus und des religiösen Synkretismus“ aus. Etwas ganz anderes, so der Papst, sei hingegen der Dialog zwischen den Religionen, der auf der Grundlage von Klarheit und Wahrheit erfolgt und dazu beitragen kann, die beiden gegensätzlichen Irrtümer des Fundamentalismus und des Laizismus zu vermeiden. Benedikt XVI. schrieb: Man dürfe nicht vergessen, daß der religiöse Fundamentalismus und der Laizismus Spiegelbilder ihrer selbst seien. Beide leugnen das korrekte Verhältnis zwischen Glaube und Vernunft. Im Fundamentalismus leugnet der Glaube die Vernunft. Im Laizismus leugnet die Vernunft oder vielmehr der Rationalismus den Glauben. Beide sind Feinde der Religionsfreiheit: Der Fundamentalismus will die Religion mit Gewalt aufzwingen, der Laizismus will mit Gewalt die Nichtreligion aufzwingen. Doch nur das Gleichgewicht zwischen Glaube und Vernunft ohne jede Konfusion aber auch ohne jede Trennung, garantiert die Religionsfreiheit, die der Ursprung der moralischen Freiheit ist und damit der Ursprung jeder wahren Freiheit.
Westlicher Relativismus ein schlechtes Beispiel
Es gehe dabei keineswegs nur um eine theoretische Frage, so Introvigne in Belgrad. Denn die Sorge, daß die Religionsfreiheit zum Relativismus und zur typischen modernen westlichen Unterbewertung der Rolle der Religion führe, sei der Hauptgrund, weshalb Staaten mit einer starken islamischen, hinduistischen oder buddhistischen Identität sich der Umsetzung der internationalen Konventionen zur Religionsfreiheit widersetzen. Sie befürchten, daß die Anerkennung der Religionsfreiheit notwendigerweise bedeute, dem Relativismus nachzugeben und der religiösen Indifferenz, wie sie für eine bestimmte neuere westliche Kultur typisch sei.
2.) Islamischer Fundamentalismus
Der Versuch des ultra-fundamentalistischen Islam, der nicht mit dem Islam allgemein zu verwechseln sei, die zweitausendjährige, lebendige Existenz der christlichen Gemeinschaften im Nahen und Mittleren Osten auszulöschen und grundsätzliche jede religiöse und kulturelle vorislamische Ausdrucksform auszutilgen. Ein Ziel, das mit Terrorgewalt erzwungen werden soll. In einigen Staaten sei die Absicht einer ethnisch-religiösen Säuberung zur endgültigen Vernichtung der Christen eindeutig. Die Regierungen würden sich zwar von den Ultra-Fundamentalisten distanzieren, doch die Fakten sehen anders aus. Die Zeit, wo den Worten keine Taten folgten, sei vorbei. Es brauche, so Papst Benedikt XVI. „effiziente Maßnahmen zum Schutz der religiösen Minderheiten“.
Viele mehrheitlich islamische Staaten reduzieren die Religionsfreiheit auf die Ausübung des Kultus im engeren Sinn. Konkret bedeutet dies, daß die Christen die Kirchen und Sakristeien nicht verlassen und das Evangelium verkünden dürfen. Außerhalb der Gotteshäuser ist der christliche Glaube Tabu. Besonderes Gewicht legte der Papst auf die Abschaffung des berüchtigten Anti-Blasphemiegesetzes in Pakistan, das als Vorwand dient, um Ungerechtigkeiten und Gewalt gegen die religiösen Minderheiten zu provozieren.
3.) Hinduistischer und buddhistischer Fundamentalismus
Die kaum bekannte und unterbewertete Bedrohung der Christen durch hinduistische und buddhistische Fundamentalisten. Die besorgniserregenden gewalttätigen Vorfälle, so der Papst, beträfen Süd- und Südostasien. Vorfälle antichristlicher Diskriminierung und Intoleranz, die teilweise in regelrechte Pogrome ausarten.
4.) Kommunistische Regime
Die kommunistischen Regime, auch wenn viele sie gerne vergessen würden, in deren Ländern die Verfassung zwar die Religionsfreiheit garantiert, in der Praxis jedoch den christlichen Gemeinschaften das Leben sehr schwer macht. Die Rechtsordnung dieser Staaten orientiert sich an philosophischen oder politischen Systemen, die eine strikte Kontrolle des Staates, ja vielmehr ein Monopol des Staates über die Gesellschaft postulieren. In besonderer Weise betrifft diese Gefahr die Christen in der Volksrepublik China und in Nordkorea. Nordkorea ist der Staat, in dem zu leben für Christen wörtlich genommen lebensgefährlich ist.
5.) Christenfeindlichkeit des Westens im Namen falsch verstandener Neutralität
Das, was der Papst in seiner Ansprache an die römische Kurie am 20. Dezember 2010 mit einem Begriff des bekannten jüdischen US-Juristen südafrikanischer Herkunft, Joseph Weiler, als „Christianophobie“ des Westens bezeichnete. Im Westen stoßen wir auf andere Bedrohungen der Religionsfreiheit. In mehreren Staaten werden zwar Pluralismus und Toleranz zu Staatszielen deklariert, doch gleichzeitig die Religion zunehmend an den Rand gedrängt. Es besteht die Tendenz, die Religion, jede Religion als bedeutungslosen Faktor zu betrachten, der der modernen Gesellschaft fremd sei oder für diese sogar destabilisierend. Entsprechend versuche man jeglichen Einfluß auf die Gesellschaft zu unterbinden.
Man geht teilweise soweit, von den Christen die Ausübung ihres Berufes ohne jedweden Bezug zu ihren religiösen und moralischen Überzeugungen auszuüben oder sogar im Widerspruch zu diesen. Das gilt konkret dort, wo Gesetze in Kraft sind, die das Recht der Gewissensverweigerung von Ärzten und Sanitätspersonal oder auch von Beamten und Juristen beschränken, besonders wenn es um die Tötung ungeborener Kinder durch Abtreibung geht.
Eine andere Form die Religion, besonders aber das Christentum auszugrenzen, ist die Abschaffung christlicher Feiertage und das Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Raum. Dies geschieht vordergründig unter Verweis auf den „Respekt“ vor jenen, die anderen Religionen angehören oder Atheisten sind. Damit wird jedoch aktiv das Recht der Gläubigen eingeschränkt, öffentlich ihren Glauben zu bekennen und zum Ausdruck zu bringen. Es werden aber auch die eigenen kulturellen Wurzeln abgetrennt, die die eigene tiefe Identität speisen und das einigende Bindeglied zahlreicher Nationen und Staaten sind. Konkret verwies Papst Benedikt XVI. auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Lautsi, das ein Kreuz-Verbot an italienischen Schulen fordert. Der Papst sprach jenen Regierungen seinen Dank aus, die sich dem italienischen Einspruch gegen dieses Urteil angeschlossen haben.
Bedrohung der Erziehungsfreiheit und des Elternrechts
Die Christianophobie drückt sich jedoch auch in der Bedrohung der Erziehungsfreiheit, der Einschränkung des Elternrechts und der Schikanen gegen christliche Privatschulen durch Verwaltung und Politik aus. Man könne nicht zur Bedrohung der Religionsfreiheit der Familien in einigen europäischen Staaten schweigen, so Papst Benedikt XVI., in denen die Teilnahme an einer schulischen Sexualerziehung oder auch zu anderen Formen schulischer Erziehung zum Zwang erhoben wurde, in denen Positionen vertreten werden, die angeblich neutral seien, doch in Wirklichkeit eine Anthropologie widerspiegeln, die dem Glauben und der Vernunft widersprechen.
Die Tatsache, daß die OSZE das Büro eines Repräsentanten für den Kampf gegen die Diskriminierung von Christen eingerichtet hat, stelle einen Erfolg für die Diplomatie des Heiligen Stuhls und jener Staaten dar, die ihn dabei unterstützten. An Widerständen habe es nicht gemangelt und fehle es auch jetzt nicht, so Introvigne. Insgesamt gibt es nun drei solcher gleichberechtigt nebeneinander bestehender Einrichtungen. Neben Introvigne für die Christen gibt es einen Repräsentanten gegen Antisemitismus und einen Repräsentanten gegen Islamfeindlichkeit. Der Zuständigkeitsbereich aller drei Repräsentanten beschränkt sich auf die OSZE-Mitgliedsstaaten.
„Tag der christlichen Märtyrer“ gefordert
Introvigne unterbreitete als erste Amtshandlung den Vorschlag, auf europäischer Ebene einen Gedenktag für die christlichen Märtyrer unserer Zeit einzuführen. Konkret nannte er den 7. Mai als geeignetes Datum in Erinnerung an den am 7. Mai 2000 von Papst Johannes Paul II. am römischen Kolosseum durchgeführten Tag für die Märtyrer.
(BQ/Giuseppe Nardi, Bild: Asianews)