Die fünf Bedrohungen für die Religionsfreiheit und das Christentum


(Bel­grad) Am 18. Febru­ar 2011 hielt der Sozio­lo­ge Mas­si­mo Intro­vi­gne, seit 5. Janu­ar OSZE-Reprä­sen­tant für den Kampf gegen die Dis­kri­mi­nie­rung von Chri­sten, einen Vor­trag beim gemein­sa­men Tref­fen der Kon­fe­renz Euro­päi­scher Kir­chen (KEK) und dem Rat der euro­päi­schen Bischofs­kon­fe­ren­zen (CCEE).

Anzei­ge

Aus­gangs­punkt war die Anspra­che Papst Bene­dikts XVI. am 10. Janu­ar 2011 vor dem diplo­ma­ti­schen Corps. Intro­vi­gne zeig­te auf, daß der Papst bereits mehr­fach erken­nen ließ, das Jahr 2011 zum Jahr der Reli­gi­ons­frei­heit zu machen. Der „rich­tig ver­stan­de­nen Reli­gi­ons­frei­heit“, wie der Sozio­lo­ge hinzufügte.

Bene­dikt XVI. nann­te in sei­ner Rede fünf Gefah­ren für die Reli­gi­ons­frei­heit, die Intro­vi­gne in Bel­grad kurz skizzierte.

1.) Falsch­ver­stan­de­ne Religionsfreiheit 

Das mög­li­che Miß­ver­ständ­nis, was denn Reli­gi­ons­frei­heit genau bedeu­tet. Reli­gi­ons­frei­heit wer­de näm­lich häu­fig mit Rela­ti­vis­mus ver­wech­selt, gemäß der Behaup­tung, es gebe kei­ne reli­giö­se Wahr­heit und die Ent­schei­dung für die­se oder jene Reli­gi­on sei ohne Rele­vanz. Der Papst erin­ner­te in sei­ner Enzy­kli­ka Cari­tas in veri­ta­te hin­ge­gen dar­an, daß Reli­gi­ons­frei­heit weder reli­giö­se Indif­fe­renz bedeu­te, noch daß alle Reli­gio­nen gleich sein.

In sei­ner Bot­schaft zum Welt­frie­dens­tag 2011 erklär­te Bene­dikt XVI., daß Reli­gi­ons­frei­heit aus juri­sti­scher Sicht kein posi­ti­ves Recht dar­stellt, das auch ein „Recht auf Irr­tum“ mit­ein­schlie­ßen müß­te. Der­glei­chen hat die katho­li­sche Kir­che, wie der Kate­chis­mus (2108) betont, nie aner­kannt. Es han­delt sich viel­mehr um ein nega­ti­ves Recht, das in reli­giö­sen Din­gen jeden Zwang ver­bie­tet. Im Sin­ne des „moder­nen“ west­li­chen Staa­tes, der sich reli­giö­se Neu­tra­li­tät auf­er­legt hat, bedeu­tet dies, daß „das Bekennt­nis einer Reli­gi­on nicht mit Gewalt auf­ge­zwun­gen wer­den darf“.

Im Ver­gleich zu frü­he­ren Anspra­chen, führ­te der Papst in der Bot­schaft zum Welt­frie­dens­tag einen zusätz­li­chen Aspekt ein. Die von der Kir­che pro­kla­mier­te Reli­gi­ons­frei­heit ist nicht nur als Immu­ni­tät vor jedem Zwang zu ver­ste­hen, son­dern zual­ler­erst als Fähig­keit, die eige­nen Ent­schei­dun­gen gemäß der Wahr­heit zu tref­fen. Denn die mensch­li­che Per­son ist auf die Wahr­heit aus­ge­rich­tet und mit der Frei­heit für die Wahr­heit aus­ge­stat­tet. Die freie Ent­schei­dung erlaubt es, von der Frei­heit schlech­ten Gebrauch zu machen, sich sogar gegen die Wahr­heit zu rich­ten oder gar gegen Gott. Doch in die­sem Fall, erklärt Bene­dikt XVI. zer­stört die Frei­heit ihr eige­nes Fun­da­ment. „Eine Gott gegen­über feind­li­che oder gleich­gül­ti­ge Frei­heit endet in der Ver­nei­nung ihrer selbst und gewähr­lei­stet nicht die voll­kom­me­ne Ach­tung gegen­über dem anderen.“

Reli­gi­ons­frei­heit bedeu­tet Frei­heit zur Wahrheit

Ein ande­res Miß­ver­ständ­nis aus einer falsch ver­stan­de­nen Reli­gi­ons­frei­heit ist die Absicht, die Reli­gi­on in die Pri­vat­sphä­re zu ver­ban­nen. Gera­de so, als ob die Kir­che, wenn sie staat­li­che Geset­ze for­dert, die mit der Wahr­heit der Natur­ge­set­ze über­ein­stim­men, die ja Teil ihrer Glau­bens­leh­re sind, zum Bei­spiel zu The­men wie Fami­lie, Leben und Erzie­hungs­frei­heit (die berühm­ten „nicht ver­han­del­ba­ren Wer­te“ Papst Bene­dikts XVI.), die Reli­gi­ons­frei­heit der Nicht-Katho­li­ken durch eine unan­ge­mes­se­ne Ein­mi­schung in die Poli­tik leug­nen wür­de. Doch die natur­ge­setz­li­chen Prin­zi­pi­en der Moral gel­ten für alle, gleich­gül­tig ob Gläu­bi­ge oder Nicht­gläu­bi­ge. Doch auch in einem moder­nen Staat kann die Aus­rich­tung auf die Frei­heit zur Wahr­heit nicht auf die poli­ti­sche Dimen­si­on ver­zich­ten. Der Die­ner Got­tes Papst Pius XII. sag­te: „Auch die Gesell­schaft als Aus­druck der Per­son und der Gemein­sam­keit der sie bil­den­den Dimen­sio­nen, muß so leben und sich so orga­ni­sie­ren, daß sie die Öff­nung zum Tran­szen­den­ten fördert.“

Fun­da­men­ta­lis­mus und Lai­zis­mus sind Spie­gel­bil­der und Fein­de der Religionsfreiheit

Die­se authen­ti­sche Bedeu­tung der Reli­gi­ons­frei­heit schließt also vor allem „den Weg des Rela­ti­vis­mus und des reli­giö­sen Syn­kre­tis­mus“ aus. Etwas ganz ande­res, so der Papst, sei hin­ge­gen der Dia­log zwi­schen den Reli­gio­nen, der auf der Grund­la­ge von Klar­heit und Wahr­heit erfolgt und dazu bei­tra­gen kann, die bei­den gegen­sätz­li­chen Irr­tü­mer des Fun­da­men­ta­lis­mus und des Lai­zis­mus zu ver­mei­den. Bene­dikt XVI. schrieb: Man dür­fe nicht ver­ges­sen, daß der reli­giö­se Fun­da­men­ta­lis­mus und der Lai­zis­mus Spie­gel­bil­der ihrer selbst sei­en. Bei­de leug­nen das kor­rek­te Ver­hält­nis zwi­schen Glau­be und Ver­nunft. Im Fun­da­men­ta­lis­mus leug­net der Glau­be die Ver­nunft. Im Lai­zis­mus leug­net die Ver­nunft oder viel­mehr der Ratio­na­lis­mus den Glau­ben. Bei­de sind Fein­de der Reli­gi­ons­frei­heit: Der Fun­da­men­ta­lis­mus will die Reli­gi­on mit Gewalt auf­zwin­gen, der Lai­zis­mus will mit Gewalt die Nicht­re­li­gi­on auf­zwin­gen. Doch nur das Gleich­ge­wicht zwi­schen Glau­be und Ver­nunft ohne jede Kon­fu­si­on aber auch ohne jede Tren­nung, garan­tiert die Reli­gi­ons­frei­heit, die der Ursprung der mora­li­schen Frei­heit ist und damit der Ursprung jeder wah­ren Freiheit.

West­li­cher Rela­ti­vis­mus ein schlech­tes Beispiel

Es gehe dabei kei­nes­wegs nur um eine theo­re­ti­sche Fra­ge, so Intro­vi­gne in Bel­grad. Denn die Sor­ge, daß die Reli­gi­ons­frei­heit zum Rela­ti­vis­mus und zur typi­schen moder­nen west­li­chen Unter­be­wer­tung der Rol­le der Reli­gi­on füh­re, sei der Haupt­grund, wes­halb Staa­ten mit einer star­ken isla­mi­schen, hin­du­isti­schen oder bud­dhi­sti­schen Iden­ti­tät sich der Umset­zung der inter­na­tio­na­len Kon­ven­tio­nen zur Reli­gi­ons­frei­heit wider­set­zen. Sie befürch­ten, daß die Aner­ken­nung der Reli­gi­ons­frei­heit not­wen­di­ger­wei­se bedeu­te, dem Rela­ti­vis­mus nach­zu­ge­ben und der reli­giö­sen Indif­fe­renz, wie sie für eine bestimm­te neue­re west­li­che Kul­tur typisch sei.

2.) Isla­mi­scher Fundamentalismus

Der Ver­such des ultra-fun­da­men­ta­li­sti­schen Islam, der nicht mit dem Islam all­ge­mein zu ver­wech­seln sei, die zwei­tau­send­jäh­ri­ge, leben­di­ge Exi­stenz der christ­li­chen Gemein­schaf­ten im Nahen und Mitt­le­ren Osten aus­zu­lö­schen und grund­sätz­li­che jede reli­giö­se und kul­tu­rel­le vor­is­la­mi­sche Aus­drucks­form aus­zu­til­gen. Ein Ziel, das mit Ter­ror­ge­walt erzwun­gen wer­den soll. In eini­gen Staa­ten sei die Absicht einer eth­nisch-reli­giö­sen Säu­be­rung zur end­gül­ti­gen Ver­nich­tung der Chri­sten ein­deu­tig. Die Regie­run­gen wür­den sich zwar von den Ultra-Fun­da­men­ta­li­sten distan­zie­ren, doch die Fak­ten sehen anders aus. Die Zeit, wo den Wor­ten kei­ne Taten folg­ten, sei vor­bei. Es brau­che, so Papst Bene­dikt XVI. „effi­zi­en­te Maß­nah­men zum Schutz der reli­giö­sen Minderheiten“.

Vie­le mehr­heit­lich isla­mi­sche Staa­ten redu­zie­ren die Reli­gi­ons­frei­heit auf die Aus­übung des Kul­tus im enge­ren Sinn. Kon­kret bedeu­tet dies, daß die Chri­sten die Kir­chen und Sakri­stei­en nicht ver­las­sen und das Evan­ge­li­um ver­kün­den dür­fen. Außer­halb der Got­tes­häu­ser ist der christ­li­che Glau­be Tabu. Beson­de­res Gewicht leg­te der Papst auf die Abschaf­fung des berüch­tig­ten Anti-Blas­phe­mie­ge­set­zes in Paki­stan, das als Vor­wand dient, um Unge­rech­tig­kei­ten und Gewalt gegen die reli­giö­sen Min­der­hei­ten zu provozieren.

3.) Hin­du­isti­scher und bud­dhi­sti­scher Fundamentalismus

Die kaum bekann­te und unter­be­wer­te­te Bedro­hung der Chri­sten durch hin­du­isti­sche und bud­dhi­sti­sche Fun­da­men­ta­li­sten. Die besorg­nis­er­re­gen­den gewalt­tä­ti­gen Vor­fäl­le, so der Papst, beträ­fen Süd- und Süd­ost­asi­en. Vor­fäl­le anti­christ­li­cher Dis­kri­mi­nie­rung und Into­le­ranz, die teil­wei­se in regel­rech­te Pogro­me ausarten.

4.) Kom­mu­ni­sti­sche Regime

Die kom­mu­ni­sti­schen Regime, auch wenn vie­le sie ger­ne ver­ges­sen wür­den, in deren Län­dern die Ver­fas­sung zwar die Reli­gi­ons­frei­heit garan­tiert, in der Pra­xis jedoch den christ­li­chen Gemein­schaf­ten das Leben sehr schwer macht. Die Rechts­ord­nung die­ser Staa­ten ori­en­tiert sich an phi­lo­so­phi­schen oder poli­ti­schen Syste­men, die eine strik­te Kon­trol­le des Staa­tes, ja viel­mehr ein Mono­pol des Staa­tes über die Gesell­schaft postu­lie­ren. In beson­de­rer Wei­se betrifft die­se Gefahr die Chri­sten in der Volks­re­pu­blik Chi­na und in Nord­ko­rea. Nord­ko­rea ist der Staat, in dem zu leben für Chri­sten wört­lich genom­men lebens­ge­fähr­lich ist.

5.) Chri­sten­feind­lich­keit des Westens im Namen falsch ver­stan­de­ner Neutralität

Das, was der Papst in sei­ner Anspra­che an die römi­sche Kurie am 20. Dezem­ber 2010  mit einem Begriff des bekann­ten jüdi­schen US-Juri­sten süd­afri­ka­ni­scher Her­kunft, Joseph Wei­ler, als „Chri­stia­no­pho­bie“  des Westens bezeich­ne­te. Im Westen sto­ßen wir auf ande­re Bedro­hun­gen der Reli­gi­ons­frei­heit. In meh­re­ren Staa­ten wer­den zwar Plu­ra­lis­mus und Tole­ranz zu Staats­zie­len dekla­riert, doch gleich­zei­tig die Reli­gi­on zuneh­mend an den Rand gedrängt.  Es besteht die Ten­denz, die Reli­gi­on, jede Reli­gi­on als bedeu­tungs­lo­sen Fak­tor zu betrach­ten, der der moder­nen Gesell­schaft fremd sei oder für die­se sogar desta­bi­li­sie­rend. Ent­spre­chend ver­su­che man jeg­li­chen Ein­fluß auf die Gesell­schaft zu unterbinden.

Man geht teil­wei­se soweit, von den Chri­sten die Aus­übung ihres Beru­fes ohne jed­we­den Bezug zu ihren reli­giö­sen und mora­li­schen Über­zeu­gun­gen aus­zu­üben oder sogar im Wider­spruch zu die­sen. Das gilt kon­kret dort, wo Geset­ze in Kraft sind, die das Recht der Gewis­sens­ver­wei­ge­rung von Ärz­ten und Sani­täts­per­so­nal oder auch von Beam­ten und Juri­sten beschrän­ken, beson­ders wenn es um die Tötung unge­bo­re­ner Kin­der durch Abtrei­bung geht.

Eine ande­re Form die Reli­gi­on, beson­ders aber das Chri­sten­tum aus­zu­gren­zen, ist die Abschaf­fung christ­li­cher Fei­er­ta­ge und das Ver­bot reli­giö­ser Sym­bo­le im öffent­li­chen Raum. Dies geschieht vor­der­grün­dig unter Ver­weis auf den „Respekt“ vor jenen, die ande­ren Reli­gio­nen ange­hö­ren oder Athe­isten sind. Damit wird jedoch aktiv das Recht der Gläu­bi­gen ein­ge­schränkt, öffent­lich ihren Glau­ben zu beken­nen und zum Aus­druck zu brin­gen. Es wer­den aber auch die eige­nen kul­tu­rel­len Wur­zeln abge­trennt, die die eige­ne tie­fe Iden­ti­tät spei­sen und das eini­gen­de Bin­de­glied zahl­rei­cher Natio­nen und Staa­ten sind.  Kon­kret ver­wies Papst Bene­dikt XVI. auf das Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs für Men­schen­rech­te im Fall Laut­si, das ein Kreuz-Ver­bot an ita­lie­ni­schen Schu­len for­dert. Der Papst sprach jenen Regie­run­gen sei­nen Dank aus, die sich dem ita­lie­ni­schen Ein­spruch gegen die­ses Urteil ange­schlos­sen haben.

Bedro­hung der Erzie­hungs­frei­heit und des Elternrechts

Die Chri­stia­no­pho­bie drückt sich jedoch auch in der Bedro­hung der Erzie­hungs­frei­heit, der Ein­schrän­kung des Eltern­rechts und der Schi­ka­nen gegen christ­li­che Pri­vat­schu­len durch Ver­wal­tung und Poli­tik aus. Man kön­ne nicht zur Bedro­hung der Reli­gi­ons­frei­heit der Fami­li­en in eini­gen euro­päi­schen Staa­ten schwei­gen, so Papst Bene­dikt XVI., in denen die Teil­nah­me an einer schu­li­schen Sexu­al­erzie­hung oder auch zu ande­ren For­men schu­li­scher Erzie­hung zum Zwang erho­ben wur­de, in denen Posi­tio­nen ver­tre­ten wer­den, die angeb­lich neu­tral sei­en, doch in Wirk­lich­keit eine Anthro­po­lo­gie wider­spie­geln, die dem Glau­ben und der Ver­nunft widersprechen.

Die Tat­sa­che, daß die OSZE das Büro eines Reprä­sen­tan­ten für den Kampf gegen die Dis­kri­mi­nie­rung von Chri­sten ein­ge­rich­tet hat, stel­le einen Erfolg für die Diplo­ma­tie des Hei­li­gen Stuhls und jener Staa­ten dar, die ihn dabei unter­stütz­ten. An Wider­stän­den habe es nicht geman­gelt und feh­le es auch jetzt nicht, so Intro­vi­gne. Ins­ge­samt gibt es nun drei sol­cher gleich­be­rech­tigt neben­ein­an­der bestehen­der Ein­rich­tun­gen. Neben Intro­vi­gne für die Chri­sten gibt es einen Reprä­sen­tan­ten gegen Anti­se­mi­tis­mus und einen Reprä­sen­tan­ten gegen Islam­feind­lich­keit. Der Zustän­dig­keits­be­reich aller drei Reprä­sen­tan­ten beschränkt sich auf die OSZE-Mitgliedsstaaten.

„Tag der christ­li­chen Mär­ty­rer“ gefordert

Intro­vi­gne unter­brei­te­te als erste Amts­hand­lung den Vor­schlag, auf euro­päi­scher Ebe­ne einen Gedenk­tag für die christ­li­chen Mär­ty­rer unse­rer Zeit ein­zu­füh­ren. Kon­kret nann­te er den 7. Mai als geeig­ne­tes Datum in Erin­ne­rung an den am 7. Mai 2000 von Papst Johan­nes Paul II. am römi­schen Kolos­se­um durch­ge­führ­ten Tag für die Märtyrer.

(BQ/​Giuseppe Nar­di, Bild: Asianews)

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