Australien erlaubt die verbrauchende Embryonenproduktion zur Erzeugung eines Embryos mit der DNA von drei Personen.
Lebensrecht

Australien überschreitet den ethischen Rubikon

(Can­ber­ra) Mit dem Vor­wand, Erb­krank­hei­ten ver­mei­den zu wol­len, wur­de in Austra­li­en die künst­li­che Erzeu­gung von Embryo­nen lega­li­siert, die als „gene­ti­sches Mate­ri­al“ Ver­wen­dung fin­den sol­len. Ein bei­spiel­lo­ser Dammbruch.