Eine Studiengruppe sucht nach Klassifizierungen, um "falsche Mystik" und "geistlichen Mißbrauch" besser zu differenzieren
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Ein theologischer Irrtum und schwere Verbrechen sollen nicht gleich genannt werden

Am 27. Novem­ber 2024 ver­öf­fent­lich­te das Glau­bens­dik­aste­ri­um ein „Blatt für die Audi­enz mit dem Hei­li­gen Vater: ‚Fal­sche Mystik und geist­li­cher Miß­brauch‘“. Papst Fran­zis­kus hat­te es am 22. Novem­ber gebil­ligt. Nun wur­de eine Stu­di­en­grup­pe zur „Typi­sie­rung des Ver­bre­chens des ‚geist­li­chen Miß­brauchs‘“ ein­ge­setzt. Gestern ver­öf­fent­lich­te die spa­ni­sche Wochen­zeit­schrift Alfa y Ome­ga dazu ein Inter­view mit Glau­bens­prä­fekt Kar­di­nal

Kardinal Tucho Fernández, im Bild mit Papst Franziskus, will im Zusammenhang mit Erscheinungsphänomenen den Straftatbestand des "geistlichen Mißbrauchs" einführen
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Neue Daumenschraube gegen Erscheinungsphänomene

Das Dik­aste­ri­um für die Glau­bens­leh­re hat gestern das fol­gen­de Doku­ment mit dem Titel „Blatt für die Audi­enz mit dem Hei­li­gen Vater: ‚Fal­sche Mystik und geist­li­cher Miss­brauch‘“ ver­öf­fent­licht. Geneh­migt wur­de es von Papst Fran­zis­kus am 22. Novem­ber. Es soll im Zusam­men­hang mit Erschei­nungs­phä­no­me­nen die Straf­tat des „geist­li­chen Miß­brauchs“ ein­ge­führt werden.