
Eine Löschung aus dem Taufregister ist unmöglich
Das römische Dikasterium für die Gesetzestexte stellte mit einer erläuternden Note vom 7. April 2025 fest, daß eine Löschung eines Getauften aus dem Taufregister unmöglich ist. Die Note wurde am Gründonnerstag vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht. Erläuternde Note des Dikasteriums für die Gesetzestexte zum Verbot von Löschungen im Taufregister der Pfarrei, 17.04.2025