(Rom) Während laut Indiskretionen die Kleruskongregation für die brasilianischen Amazonas-Diözesen eine Dispensierung vom Priesterzölibat prüft, bescherte Papst Franziskus dem verheirateten Klerus, von den Medien bisher unbeachtet, einen beachtlichen Vormarsch.
Inzwischen ist es offiziell. Die Kongregation für die orientalischen Kirchen veröffentlichte neue, von Papst Franziskus approbierte Bestimmungen, die faktisch die Priesterweihe für verheiratete Männer und die Seelsorge verheirateter Priester der katholischen Ostkirchen auch außerhalb ihrer historischen Gebiete erlauben. Bisher galten aus historischen Gründen und aufgrund alter Unionsverträge Sonderregelungen in den klar umrissenen historischen Gebieten der mit Rom unierten Ostkirchen. Konkret waren dies der Nahe Osten und Teile des östlichen Mitteleuropas.
„Gravissimum scandalum“
Eine darüber hinausgehende Anwendung wurde durch die lateinische Kirche abgelehnt, da die ostkirchliche Praxis dem lateinischen Priesterverständnis widerspricht. Besonders groß waren die Widerstände in Amerika, aber auch in Europa, wie der Vatikanist Sandro Magister berichtet. Die Anwesenheit verheirateter Priester im lateinischen Gebiet wäre ein „gravissimum scandalum“ und würde für Verwirrung sorgen. Bisher.
In „konkreten Ausnahmefällen“ gab es zwar vereinzelte Genehmigungen, die von Benedikt XVI. jedoch 2008 verschärft wurden. Nun aber erlaubte Papst Franziskus den unierten Ostkirchen grundsätzlich und ohne jede territoriale Einschränkung, Priesterweihen durchzuführen und verheiratete Priester in der Seelsorge für die Gläubigen der unierten Kirchen einzusetzen. Das von der Ostkirchenkongregation veröffentlichte Dokument trägt den Titel Pontificia Praecepta de clero Uxorato Orientali und wurde vor wenigen Tagen in der Ausgabe 6/2014 der Acta Apostolicae Sedis (Seiten 496–499) veröffentlicht. Unterzeichnet wurde das Dokument bereits am vergangenen 14. Juni vom argentinischen Kardinalpräfekten Leonardo Sandri.
Verbot von 1890 aufgehoben
Die Frage stellte sich nicht, solange die Gläubigen der katholischen Ostkirchen in ihren historischen Siedlungsgebieten lebten. Das änderte sich Ende des 19. Jahrhunderts. Im neuen Dokument heißt es, daß das Problem der Seelsorge der verheirateten Priester bestehe, seit in den 1880er Jahren Tausende katholische Ruthenen in die subkarpatischen Regionen Österreich-Ungarns und aus der West-Ukraine in die USA auswanderten. Da es gegen die Einsetzung verheirateter Priester heftigen Widerstand der lateinischen Bischöfe gab, erließ die Kongregation Propaganda Fide am 1. Oktober 1890 mit Zustimmung von Papst Leo XIII. ein Verbot gegen die Anwesenheit verheirateter ruthenischer Priester in den USA.
Dieses Verbot wurde auf die anderen mit Rom unierten Ostkirchen ausgeweitet und auf alle Gebiete auch außerhalb von Amerika und Europa, die nicht historisch zum Einzugsbereich dieser Kirchen gehörten, angewandt.
Die Folge sei gewesen, so die Ostkirchenkongregation, daß schätzungsweise 200.000 ruthenische Gläubige zu den Orthodoxen übergetreten sind. Wenn es seitherAusnahmen gab, so nur nach Anhörung der zuständigen Bischofskonferenz und nach Zustimmung des Heiligen Stuhls. Seit 2008 stand jede Entscheidung allein dem Heiligen Stuhl zu.
Verweis auf anglikanische Personalordinariate
In der nun veröffentlichen weltweiten Erlaubnis wird daran erinnert, daß mit der Apostolischen Konstitution Anglicanorum coetibus von 2009 der verheiratete ehemalige anglikanische Klerus de facto auch für Gebiete zugelassen wurde, die dem unierten verheirateten Klerus bisher verwehrt waren. Daß es sich dabei lediglich um eine Übergangsregelung für die in die Einheit mit Rom zurückkehrenden anglikanischen Kleriker mit Familie handelt, während auch für die „anglikanischen“ Personalordinariate keine verheirateten Männer zu Priestern geweiht werden können, wird nicht erwähnt.
Anschließend führt das Dokument die neuen, von Papst Franziskus gewährten Bestimmungen an, die der „zuständigen kirchlichen Autorität die Befugnis erteilen, den pastoralen Dienst des verheirateten orientalischen Klerus auch außerhalb der historischen Gebiet zu erlauben“ und dort auch Priesterweihen vorzunehmen.
Drei Möglichkeiten
Erstens: Wo unierte ostkirchliche Verwaltungseinheiten mit eigenen Hierarchen (Metropoliten, Eparchen, Exarchen) bestehen, wird diesen direkt die Entscheidungsbefugnis zugestanden. Ihnen wird auch die Zuständigkeit gewährt, verheiratete ostkirchliche Kandidaten zu Priestern zu weihen. Einzige Auflage ist es, den zuständigen lateinischen Bischof des Wohnortes des Kandidaten darüber zu informieren.
Zweitens: In den Ordinariaten der ostkirchlichen Gläubigen ohne eigene Hierarchen wird dieselbe Zuständigkeit den lateinischen Ordinarien übertragen. Als Auflage haben sie darüber die zuständige Bischofskonferenz zu informieren. Papst Franziskus selbst war in seiner Zeit als Erzbischof von Buenos Aires auch Ordinarius für die Gläubigen der katholischen Ostkirchen Argentiniens.
Drittens: In den Gebieten, wie zum Beispiel Italien, in denen die Gläubigen der katholischen Ostkirchen über keine eigenen territrialen Verwaltungseinheiten verfügen und deren Seelsorge den lateinischen Bischöfen übertragen ist, gilt die bisherige Regelung. Sondergenehmigungen sind nach Anhörung der zuständigen Bischofskonferenz der Ostkirchenkongregation vorbehalten.
Die Maßnahme hat an sich keine Auswirkungen für die lateinischen Gläubigen. Ein Übertritt aus dem lateinischen Ritus in eine unierte Ostkirche ist faktisch nicht vorgesehen, da diese ethnisch-kulturell an ein bestimmtes Volk gekoppelt sind. Man könnte die neuen Bestimmungen als praktische Erleichterungen für die unierten Kirchen betrachten, deren Diaspora sich durch Migration und Flucht über immer mehr Länder erstreckt. Dennoch stellt sich jenseits rein funktionaler Überlegungen die Frage nach Sinnhaftigkeit und Berechtigung eines solchen uneingeschränkten Entgegenkommens für eine Praxis, die von der lateinischen Kirche abgelehnt wird. Aus einer Ausnahmeregelung wird Normalität und damit gewissermaßen Selbstverständlichkeit. Da sich unter Papst Franziskus der Druck progressiver Kreise auf Aufhebung des Priesterzölibats schlagartig erhöht hat, werden diese Kreise die Maßnahmen jedenfalls als Wasser auf ihre Mühlen betrachten.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Settimo Cielo