(Rom) Ein weiterer Theologe erklärt, daß Kardinal Walter Kasper beim Kardinalskonsistorium Ende Februar die Kirchenväter verzerrt und manipulierend zitierte, um die Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zu rechtfertigen.
Nach dem Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Gerhard Müller, nach dem ehemaligen Vorsitzenden des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft, Kardinal Walter Brandmüller, nach dem von Johannes Paul II. zu Fragen der Ehe und der Familie am meisten geschätzten Theologen, Kardinal Carlo Caffarra, nach einem der führenden Kirchenrechtler der Römischen Kurie, Kardinal Velasio De Paolis und nach Kardinal Thomas Collins, einem „aufgehenden Stern im Kardinalskollegium“, so der Vatikanist Sandro Magister, nahm nun auch eine der bedeutendsten Stimmen der australischen Theologie Stellung, Adam G. Cooper, Mitglied der Internationalen Vereinigung für patristische Studien.
Patristiker Cooper demontiert Kaspers „Theorem“
Cooper demontierte Kaspers „Theorem“ und widersprach der Behauptung des emeritierten deutschen Kurienkardinals, daß es eine Möglichkeit gebe, wiederverheiratet Geschiedene zum Kommunionempfang zuzulassen. Eine These, die Kasper beim Kardinalskonsistorium aus einer von Papst Franziskus gewährten privilegierten Position heraus mit Blick auf die im Oktober 2014 und 2015 stattfindenden Bischofssynoden über die Familie vorbrachte.
In einem ausführlichen Aufsatz in respektvollem, aber unzweideutigem Ton, der vom Catholic World Report veröffentlicht wurde, untersuchte der Patristik-Experte die von Kardinal Kasper zur Stützung seiner These zitierten Stellen der Kirchenväter: Origenes, Basilius, Gregor von Nazianz und den Canon 8 des Konzils von Nizäa.
„Bedauerlich, daß Kardinal Kasper die Zeugnisse der frühen Kirche verzerrt“
Cooper führt den Nachweis, daß sich aus keiner der von Kasper zitierten Stellen eine Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion ableiten lasse. Die Schlußfolgerung Coopers lautet: „Es ist bedauerlich, daß Kardinal Kasper die Zeugnisse der frühen Kirche soweit verzerrt hat, um daraus eine pastorale Lösung zu stützen, die er zu vertreten scheint“. Zur Gesamtfrage meint der australische Theologe, daß das Thema komplex sei und nicht gesagt sei, daß man für die Antworten auf die Probleme von heute haargenau dem folgen müsse, was in den Schriften der Kirchenväter stehe. Aus diesen lassen sich jedenfalls nicht eine Zulassung der wiederverheiratet Geschiedenen zur Kommunion ableiten. Damit aber bricht die gesamte Argumentation von Kardinal Kasper zusammen, der seine These auf irreführende Weise unter Verweis auf die Kirchenväter rechtfertigte.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Timone