Höchstgericht in Alabama: Das Ungeborene Kind hat das unabdingbare Recht auf Leben in allen Phasen seiner Entwicklung


Am 22.April 2014 ent­schied das Höchst­ge­richt in Ala­ba­ma, daß Kin­der im Mut­ter­leib die sel­ben Rech­te haben, wie gebo­re­ne Kin­der. Die Ent­schei­dung ging von einem Fall aus, bei dem ein Neu­ge­bo­re­nes nach der Geburt posi­tiv auf Koka­in gete­stet wor­den ist. Die Mut­ter wur­de ange­klagt ihr Kind einer Gefahr durch che­mi­sche Sub­stan­zen aus­ge­setzt zu haben, da sie in der Schwan­ger­schaft Dro­gen kon­su­miert habe. Der Sur­pre­me Court in Ala­ba­ma bestä­tig­te, daß unter den Begriff „Kind“ auch das unge­bo­re­ne Kind fällt.