In einer nicht offiziellen privaten Übersetzung veröffentlichen wir das Dekret über die Aufhebung der Exkommunikation.
Mit Schreiben vom 15.12.2008 gerichtet an S.Em. Kardinal Castrillon Hoyos, Vorsitzender der Päpstlichen Kommission Ecclesia Dei, ersuchte Msgr. Fellay, auch im Namen der drei anderen am 30.06.1988 geweihten Bischöfe, erneut um Aufhebung der Exkommunikation latae sententiae (Dekret des Präfekten der Bischofskongregation vom 1. Juli 1988).
Im genannten Schreiben stellt Msgr. Fellay fest: „Wir sind fest entschlossen Katholiken zu bleiben und all unsere Kräfte in den Dienst der Kirche unseres Herrn Jesus Christus, die die römisch-katholische Kirche ist, zu stellen. Wir erkennen ihre Lehre als deren Kinder an. Wir glauben fest an den Primat des Petrus und alle seine Auswirkungen und deshalb läßt uns die derzeitige Situation so leiden.“
Seine Heiligkeit – väterlich sensibel für das geistliche Unbehagen, das die Interessierten wegen der Strafe der Exkommunikation und zuversichtlich über ihren geäußerten Einsatz keine Mühen und Kräfte zu scheuen, um in den notwendigen Gesprächen mit den Stellen des Heiligen Stuhl, die noch offenen Fragen zu klären, sodaß bald eine vollständige und zufriedenstellende Lösung des ursprünglichen Problems erreicht werden kann – hat entschieden, die kirchenrechtliche Situation der Bischöfe Fellay, Tissier de Mallerais, Williamson und de Galarreta, die durch ihre Bischofsweihe entstanden ist zu überdenken.
Mit diesem Akt wünscht man die gegenseitigen Kontakten des Vertrauens zu festigen und den Beziehungen zwischen der Bruderschaft des Hl. Pius X. und dem Heiligen Stuhl zu stabilisieren. Dieses Geschenk des Friedens, am Ende der weihnachtlcihen Festzeit will auch ein Zeichen sein, zur Förderung der Einheit in Liebe der Weltkirche und zur Überwindung des Skandals der Trennung.
Man hofft, daß dieser Schritt Folge des genannten Wunsches zur Verwirklichung der vollen Einheit der Bruderschaft St. Pius X. mit der Kirche ist, und Zeugnis ist für die wahre Treue und wahre Anerkennung des kirchlichen Lehramtes und der Autorität des Papstes in der sichtbaren Einheit.
Aufgrund der mir vom Heiligen Vater Benedikt XVI. ausdrücklich gewährten Vollmacht, erlasse ich den Bischöfen (Bernard Tissier de Mallerias, Richard Williamson, Alfonso de Galarreta, Bernard Fellay) die Strafe der Exkommunikation latae sententiae die von dieser Kongregation am 1. Juli 1988 verhängt wurde, und erklärte alle daraus erwachsenen rechtlichen Folgen jenes Dekrets mit dem heutigen Tag für aufgehoben.
21.01.2009, Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Giovanni Battista Re