Bischöfe von Costa Rica: „Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene nicht möglich“


Bischöfe von Costa Rica: "Möglichkeit, daß wiederverheiratet Geschiedene zur Kommunion zugelassen sind, gibt es nicht"
Bischöfe von Costa Rica: "Möglichkeit, daß wiederverheiratet Geschiedene zur Kommunion zugelassen sind, gibt es nicht"

(San José) Die Bischofs­kon­fe­renz von Costa Rica erließ ein Doku­ment zur Umset­zung des nach­syn­oda­len Schrei­bens Amo­ris lae­ti­tia. Eine Mög­lich­keit, daß wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne zur Kom­mu­ni­on zuge­las­sen wer­den könn­ten, wird dar­in mit kei­nem Wort erwähnt.

Die größ­te Tages­zei­tung des zen­tral­ame­ri­ka­ni­schen Lan­des, La Nación, berich­te­te am 17. Juli, der Sonn­tags­aus­ga­be, in gro­ßer Auf­ma­chung auf der Titel­sei­te über das neue Doku­ment der Bischö­fe. „Kir­che abge­neigt, wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­nen die Kom­mu­ni­on zu geben“, titel­te das Blatt. Auf­ma­chung und Schlag­zei­le las­sen die Erwar­tungs­hal­tung erken­nen, die durch die von Papst Fran­zis­kus in den Raum gestell­te Fra­ge erzeugt wur­de. Die Zei­tung führt mit dem bekann­te­sten Bischof von Costa Rica ein Inter­view zum Thema.

Auf die Fra­ge, in wel­chem Stand sich wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne befin­den, ant­wor­te­te Bischof José Fran­cis­co Ulloa Rojas von Cartago:

„Sie gehö­ren wei­ter­hin zur Kir­che. Sie wur­den nie als exkom­mu­ni­ziert betrach­tet. Sie kön­nen an allem teil­ha­ben, außer an der sakra­men­ta­len Kommunion.

Auf die Fra­ge, ob die­se Per­so­nen das Buß- und das Altar­sa­kra­ment emp­fan­gen kön­nen, prä­zi­sier­te Bischof Ulloa:

„Im Doku­ment des Pap­stes wird die Mög­lich­keit für wie­der­ver­hei­ra­tet Geschie­de­ne, die Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen, nicht erwähnt.Die Kir­che kennt hin­ge­gen die Mög­lich­keit, auch in der Ehe ent­halt­sam zu leben, und es gibt Bei­spie­le dafür. Für die­se Per­so­nen gibt es kei­ne Hin­de­rungs­grund auch an der Kom­mu­ni­on teilzuhaben.“

Wei­ter sag­te er:

„Ich den­ke, daß jeder Katho­lik, der sich sei­nes Glau­bens bewußt ist, weiß, daß die Kom­mu­ni­on ein essen­ti­el­ler Aspekt sei­nes Lebens ist. Es tut mir leid, daß das nicht alle ver­ste­hen. Gleich­wohl gibt es vie­le Paa­re in beson­de­ren Situa­tio­nen, die wün­schen, die Kom­mu­ni­on zu emp­fan­gen, die aber wis­sen, daß es ein Hin­der­nis gibt, es zu tun.“

Bischof José Francisco Ulloa von Cartago
Bischof José Fran­cis­co Ulloa von Cartago

2010 war Bischof Ulloa vom Tri­bu­nal Supre­mo de Eleccio­nes de Costa Rica der ober­sten Wahl­be­hör­de des Lan­des, die sich aus drei Rich­tern des Ober­sten Gerichts­hofs zusam­men­setzt, ver­ur­teilt, weil er die Katho­li­ken auf­ge­for­dert hat­te, kei­ne Poli­ti­ker zu wäh­len, deren Ansich­ten und Ziel­set­zun­gen der katho­li­schen Glau­bens­leh­re wider­spre­chen. Zum Zeit­punkt der Aus­sa­ge befand sich Costa Rica im Wahl­kampf. Die Ver­fas­sung ver­bie­tet dem Kle­rus eine „Ein­mi­schung“ in die Poli­tik. Obwohl Bischof Ulloa sei­ne Aus­sa­ge in einer Pre­digt wäh­rend einer Hei­li­gen Mes­se und nicht als Wahl­auf­ruf getä­tigt hat­te, und damit nicht im poli­ti­schen, son­dern im urei­ge­nen Bereich der katho­li­schen Kir­che, sprach ihn das Gericht für schuldig.

Text: Giu­sep­pe Nardi
Bild: Wikicommons/​La Naci­on (Screen­shot)