
(Straßburg) „Es ist das wichtigste Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte seit vielen Jahren“, so Andreas Unterberger, der ehemalige Chefredakteur der österreichischen Tageszeitungen Die Presse und Wiener Zeitung. Dennoch werde es von den Medien verschwiegen. „Aus Dummheit oder Absicht? Das Urteil ist jedenfalls historisch“, so der inzwischen pensionierte, aber passionierte Unruheständler und Betreiber des „weitaus meistgelesenen Internet-Blogs Österreichs“. Die Sensation aus Straßburg? Der Europäische Gerichtshof für Menschrenrechte (EGMR) erklärte entgegen allen, seit Jahren erhobenen Behauptungen, daß die „Homo-Ehe“ weder „menschenrechtlich geboten “, so Unterberger, noch gar ein Menschenrecht ist. „Das aber zieht der gesamten, die medialen Stammtische und den Verfassungsgerichtshof dominierenden Argumentation der Linken den Boden unter den Füßen weg“, und daher das große Schweigen in den Medien.
Der EGMR hatte ich mit dem Fall der beiden französischen Homosexuellen Stéphane Chapin und Bertrand Charpentier zu befassen. Im vergangenen Jahrzehnte wollten sie ihre „Eheschließung“ in das französische Personalregister eintragen lassen und zogen dafür vor Gericht und durch alle Instanzen bis sie schließlich vor dem EGMR in Straßburg endeten. Weiter geht es nicht mehr. Bereits in Frankreich hatten sie Unrecht bekommen, was von Straßburg nun, gewissermaßen von höchster Stelle, bestätigt wurde.
Die Entscheidung folgt der bisherigen Rechtsprechung.„Das ist aber angesichts der Hysterisierung der Thematik in den letzten Jahren und des lauten Drucks von schwulen Pressure Groups besonders wichtig“, so Unterberger, der den Straßburger Richterspruch zusammenfaßte:
Verbot der Schwulenehe ist keine Diskriminierung
- Der EGMR hält fest, dass das „Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“ durch das Verhalten der französischen Behörden nicht verletzt wird. (Artikel 8 der Menschenrechtskonvention: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“)
- Weiters hält er fest, dass auch das „Diskriminierungsverbot“ des Artikels 14 kein Recht auf Schwulenehe gibt. (Dieser lautet: „Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.“)
- Ebenso hält er schließlich fest, dass durch das französische Verhalten auch das „Recht auf Eheschließung“ nicht verletzt wird. Genau das steht ja eigentlich ohnedies schon ausdrücklich im Artikel 12 der EMRK: „Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.“
Der ehemalige Die Presse-Chefredakteur beklagt, daß der österreichische Verfassungsgerichtshof die Sache „anders“ gesehen habe, weil dort „ja die Ideologen nicht mehr die Juristen das Sagen“ haben. Nun wurde der Verfassungsgerichtshof eines besseren belehrt.
Höchstrichter räumen mit „akkumuliertem Schwachsinn“ von Politikern, Richtern, Journalisten und auch Bischöfen auf
„Es ist jedenfalls erfrischend und erleichternd, von allerhöchster juristischer Stelle zu hören, dass ‚Männer und Frauen‘ auch wirklich Männer und Frauen sind. Und sonst nichts. Das klingt angesichts des in letzter Zeit akkumulierten Schwachsinns aus dem Munde österreichischer Politiker, Verfassungsrichter, mancher Bischöfe und linker Journalisten fast schon mutig. Obwohl es eigentlich eine logische Selbstverständlichkeit ist.“
Noch „erfrischender“ sei, daß die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs einstimmig gefallen ist. Es gebe daher „absolut keine Perspektive, dass sich diese Judikatur in den nächsten Jahrzehnten ändern wird.“
Die Straßburger Richter haben durch das Urteil „absolut historische Bedeutung errungen“. Sie seien heute vor allem „der einzige Garant der Meinungsfreiheit. Das wird gerade in Österreich immer wichtiger“, so Unterberger, und nicht nur dort, möchte man anfügen.
Unabhängigkeit des EGMR garantiert Meinungsfreiheit gegen EU-Bestrebungen
Der EGMR ist Teil der 1953 in Kraft getretenen Europäische Menschenrechtskonvention. Er ist älter als die EWG (1957), die EG (1993) und erst recht die EU (2007) und hat vor allem mit dieser nichts zu tun. Diese Unabhängigkeit wurde im nunmehrigen Entscheid deutlich, der das Gegenteil dessen symbolisiert, was durch Verbots- und Verhetzungsparagraphen in der EU, in Österreich, der Bundesrepublik Deutschland und anderen westeuropäischen Staaten derzeit zur Einschränkung der Meinungsfreiheit probiert wird.
Auch Österreichs christdemokratischer Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) „rittert offenbar um die Bezeichnung ‚Metternichscher Zensurminister‘“, so Unterberger. Dem derzeitigen Mainstream unerwünschte Meinungen sollen unterdrückt werden, was man am effizientesten durch Kriminalisierung erreichte.
Wegen der Verletzung der erst im Vorjahr zum x‑ten Male verschärften Verhetzungsparagraphen „schleppt Brandstetters Staatsanwaltschaft Hand in Hand mit den Grünen, die fast Tag und Nacht einschlägige Anzeigen produzieren, jetzt munter zahllose Staatsbürger vors Strafgericht. Ihre Taten, auf denen unter Umständen jahrelange Haft steht, waren lediglich irgendwelche unkorrekten Äußerung in irgendeinem Internet-Forum.“
Ein Verhalten, das eines freien Rechtsstaates „unwürdig“ sei. Immerhin, so Unterberger, dürfe man nun annehmen, daß es „mit großer Wahrscheinlichkeit am EGMR zerschellen“ werde. Allerdings werde das bis der Instanzenweg im eigenen Land durchlaufen ist, wohl ein Jahrzehnt dauern. Eine lange Zeit. Manche Diktatur dauerte in der Geschichte nicht länger. Eine lange Zeit, die viel Raum für vielleicht irreversible Einflußnahme, auch auf die Meinung der Bürger, läßt.
Welche konkreten Auswirkungen das EGMR-Urteil in Sachen „Homo-Ehe“ auch haben wird. Fest steht bereits, daß die „gesamte Argumentationslinie“ beispielsweise des österreichischen Verfassungsgerichtshofs (VfGH), „der immer vorgegeben hat, seine pro-Schwulen Judikatur wäre durch die Menschenrechtskonvention geboten, wie ein Kartenhaus in sich zusammengestürzt ist. Denn auch der VfGH ist an die Judikatur des EGMR gebunden!“
EGMR stellte erbärmlichen Zustand der Christdemokraten in Wien und Berlin bloß
Durch den Straßburger Richterspruch wird der erbärmliche Zustand der Christdemokratie in Österreich (ÖVP), aber auch in Deutschland (CDU/CSU) sichtbar. Die ÖVP, in Österreich Juniorpartner der Sozialdemokraten in einer „Großen Koalition“, die laut allen Meinungsumfragen im Volk über keine Mehrheit mehr verfügt, begründete ihren Linksruck in gesellschaftspolitischen Fragen hin zu den Positionen von Rotgrün mantrahaft mit der Behauptung: „Bevor uns die Gerichte dazu zwischen, machen wir halt – wenn auch widerwillig – gleich selber solche Gesetz“. Der EGMR als letztinstanzliches Gericht hat die Christdemokraten bloßgestellt. ÖVP und CDU befinden sich zu den gesellschaftspolitischen Grundsatzfragen in einem beschämenden geistigen Zustand. Ihre Vertreter wissen meist selbst nicht mehr, warum sie eine Gegenposition zur linken Meinung von Rot und Grün einnehmen sollen, worin diese Gegenposition besteht und warum diese vernünftiger, menschenfreundlicher und für das Gemeinwohl essentiell ist. Wenn das Wort von der Sozialdemokratisierung der christdemokratischen Parteien im deutschen Sprachraum eines Belegs bedurfte, so haben ihn die Straßburger Richter nun auf den Tisch gelegt.
Werden Volkspartei und Union daraus lernen? Es ist zu bezweifeln, wenn es nicht zu Koalitionswechseln in Wien und Berlin mit entsprechendem Austausch des Führungspersonals kommt. Die Bereitschaft des derzeit tonangebenden CDU- und ÖVP-Granden, präventiv die weiße Fahne zu hissen und der inhaltlichen Debatte durch Kapitulation aus dem Weg zu gehen, ist zum reflexartigen Mechanismus geworden.
So sieht es auch Andreas Unterberger, der dazu schreibt: „Seit voriger Woche kann man über diese Argumentation nur noch lachen – wäre es nicht so schwierig, gesetzgeberische Fehlentwicklungen wieder auf den richtigen Weg zu bringen.“
„Journalisten stehen meilenweit weiter links als die Bürger“
Um hinzuzufügen: „Das komplette Schweigen der österreichischen Medien zu diesem EGMR-Erkenntnis hängt wohl mit der APA [Austria Presseagentur, vergleichbar der DPA] zusammen, die sich in den letzten Jahren extrem weit nach links entwickelt hat. Von der aber die meisten Medien in ihrer finanziellen Not immer direkter abschreiben und abhängen. Es hätte sicher Medien gegeben, die über dieses wegweisende Urteil berichtet hätten, hätten sie überhaupt davon erfahren (österreichische Korrespondenten in Straßburg gibt es ja keinen). Freilich sind die Medien nicht nur Opfer dieser Linksentwicklung der APA. Sie sind auch selbst mitschuld daran. Denn sie zahlen der APA weiterhin teuer für deren immer schlechter werdenden Dienste. Sie sind teilweise auch deren Miteigentümer (Haupteigentümer ist der ORF, der natürlich keine Probleme mit der linken Einseitigkeit der APA hat). Aber sie ignorieren vorerst diese und viele andere Fehlleistungen in der APA.
Apropos APA: Bei der letzten Arbeiterkammerwahl haben in den Medien rote, rotrote und grüne Listen in allen Medien mehr als zwei Drittel der Stimmen errungen – den weitaus höchsten Prozentsatz haben die linken Listen aber in der APA errungen. Dementsprechend schaut sie heute aus“, so Unterberger. Oder um es mit ihm in anderen Worten zu sagen: „Die Journalisten stehen meilenweit weiter links als die Bürger“.
Damit kann sich nun jeder selbst seinen Reim darauf machen, wieviel verzerrende Beeinflussung bei den jüngsten Bundespräsidentschaftswahlen in Österreich zum hauchdünnen Vorsprung für den ehemals roten, dann grünen (1975 durch Logenaufnahme auch freimaurerisch beschürzten) Alexander Van der Bellen beigetragen haben mag, oder zu den unverhältnismäßigen Medienangriffen gegen AfD-Vertreter in Deutschland, bei der „Flüchtlingskrise“, in der Abtreibungsfrage usw. usf.
Text: Martha Burger-Weinzl
Bild: Wikicommons
„Homo-Paarung“ kein Menschenrecht.
Danke für den Hinweis auf diese Gerichtsentscheidung die in der Tat in der öffentlichen Diskussion bewusst totgeschwiegen wird.
„Homo-Paarung“ soll es lt. diesem Gericht schon geben, siehe:
http://www.zeit.de/news/2015–07/21/europarat-menschenrechtsgericht-mahnt-anerkennung-von-homo-partnerschaften-an-21164211
Es ist die „Homo-Ehe“, der eine Absage erteilt wurde.
Etwas, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Nun darf man auf die Reaktionen entsprechender Kreise gespannt sein.
Vielen Dank für diese Nachricht:)
Wenigstens eine kurze Atempause gibt es!